Feldbrunnenstraße 57,   20148 Hamburg   |   +49 (0)40 33 44 36 90
Erfahrungen & Bewertungen zu DIEKMANN Rechtsanwälte

Haben Sie Fragen? Wir helfen gern!


Falls Sie Fragen zu diesem oder einem ähnlichen Thema haben, freuen wir uns über Ihre Kontaktaufnahme mittels des nachstehenden Formulars oder per Email an:

info@diekmann-rechtsanwaelte.de

Sie können uns natürlich auch unter

+49 (40) 33443690 telefonisch erreichen.


FragenForm

Page1
* Pflichtfelder



Versandapotheken: EU-Logo muss ab dem 26.10.2015 verwendet werden

Das Bundesgesundheitsministerium hat in einer für Versandapotheken, die der Öffentlichkeit Humanarzneimittel im Wege des Fernabsatzes über das Internet zum Verkauf anbieten („Versandapotheken“), relevanten Bekanntmachung (abrufbar unter www.bundesanzeiger.de), am 16.02.2015 mitgeteilt, dass das sog. gemeinsame (europäische) Versandhandelslogo („Gemeinsames Versandhandelslogo“), anhand dessen der Mitgliedstaat ermittelt werden kann, in dem die betreffende Versandapotheke niedergelassen ist, bis spätestens 26.10.2015 auf entsprechenden Webseiten implementiert werden muss.

Die Implementierung des Gemeinsamen Versandhandelslogos, das das bisherige Logo des Deutschen Instituts für medizinische Dokumentation und Information (DIMDI), dessen Verwendung freiwillig war, auf der Internetseite ersetzt, muss dabei den Vorgaben der EU-Durchführungsverordnung Nr. 699/2014 entsprechen, die unmittelbar gilt.



Darüber hinaus trifft Versandapotheken bis spätestens 26.10.2015 die Verpflichtung, ihre Tätigkeit bei der zuständigen Behörde anzeigen. Grundsätzlich genügt also nicht, das Gemeinsame Versandhandelslogo lediglich auf der Internetseite einzubauen.

Bereits seit Mitte Februar 2015 können Versandapotheken ihre Tätigkeit der zuständigen Behörde anzeigen, die die Daten dann an das DIMDI übermittelt, welches für die Vergabe des Gemeinsamen Versandhandelslogos zuständig ist.

Anbieter, die ausschließlich Tierarzneimittel über das Internet vertreiben, sind von den neuen Regelungen nicht betroffen.

Der 26.06.2015 markiert das früheste Datum, an dem Versandapotheker das Gemeinsame Versandhandelslogo, verwenden dürfen.  Das DIMDI werde „alle vor dem 26. Juni 2015 übermittelten Logos zusammen mit der enthaltenen Verlinkung zum Versandhandelsregister zeitgleich zum 26. Juni 2015 aktivieren.“ so die Bekanntmachung.

Die Verpflichtung zur Anzeige und zur Nutzung des Gemeinsamen Versandhandelslogos besteht grundsätzlich schon ab dem 26. Juni 2015, da die Mitgliedstaaten die ins nationale Recht umgesetzten Regelungen der sog. Fälschungsrichtlinie (2011/62/EU) spätestens ab dem 26. Juni 2015 anwenden müssen. Die vorgenannte Übergangsfrist zum 26.10.2015 gilt nur für bereits vor dem 26.06.2015 tätige Versandapotheken. Markteinsteiger sollten daher beachten, dass Humanarzneimittel ab 26.06.2015 erst über das Internet angeboten werden dürfen, wenn die vorgenannte Anzeige zur zuständigen Behörde erfolgt ist und sie das daraufhin zur Verfügung gestellte Gemeinsame Versandhandelslogo sowie den Namen, die Adresse und die sonstigen Kontaktdaten der zuständigen Behörde aufweisen und eine Verbindung zum Internetportal des DIMDI haben.

Das vom DIMDI Apotheken bisher zur Verfügung gestellte und auf freiwilliger Grundlage verwendete nationale DIMDI-Sicherheitslogo entfällt ab dem 26. Juni 2015. Dieses gilt auch für Apotheken, die Tierarzneimittel im Wege des Versandhandels anbieten. Es darf laut Bekanntmachung nicht mehr verwendet werden, „um eine Überforderung und Irreführung der Verbraucher durch eine gleichzeitige Verwendung unterschiedlicher Logos mit vergleichbarem Bedeutungsinhalt zu verhindern“. Daher dürfen Apotheken, die ausschließlich Tierarzneimittel im Wege des Versandhandels anbieten, das alte DIMDI-Logo ebensowenig weiterverwenden.

Haben Sie weitere Fragen? Rufen Sie uns an!