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Apothekenrecht
Auch mit Bestehenbleiben des Fremdbesitzverbotes hat sich die Apothekenlandschaft in Deutschland verändert. Die erste vollautomatisierte Apotheke ist in Betrieb, Pick-up-Stellen versuchen sich auf dem Markt. Um bestehen bleiben zu können, muss umgedacht werden. Apotheken positionieren sich neu. Es werden Partnerschaften eingegangen, beispielsweise durch Markenpartnerschaften, die gemeinsame Werbemittel entwickeln. Das Angebotsspektrum der Apotheken wird modifiziert. Der hierbei gangbare Weg ist oftmals nicht eindeutig, schließlich soll aus den Apotheken kein Gemischtwarenladen werden.
DIEKMANN Rechtsanwälte stehen Ihnen bei der Positionierung Ihrer Apotheke zur Seite. Unsere Beratungsschwerpunkte liegen in den folgenden Gebieten:
- Anforderungen und Pflichten nach dem Apothekengesetz und der Apothekenbetriebsordnung
- Entwicklung und Prüfung von Werbemitteln unter Berücksichtigung des HWG und UWG sowie unter Heranziehung der europäischen Richtlinien und Verordnungen
- Eigenmarken, Lohnhersteller, Kennzeichnung
- Gründung von Versandapotheken, Beratung zu Versandhandel und E-Commerce
- Kooperationen mit Leistungserbringern
- Konsequenzen aus und Probleme mit Rabattverträgen
- Zusammenarbeit und Abrechnung mit Krankenkassen
DIEKMANN Rechtsanwälte werden im aktuellen JUVE Handbuch als ausgewiesener Berater im Apothekenrecht aufgeführt.
Ihre Ansprechpartner im Apothekenrecht:
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