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Medizinprodukterecht
Auch wenn das Inverkehrbringen eines Medizinproduktes einfacheren Hürden als der Vertrieb eines Arzneimittels unterliegt, sind die bestehenden Regelungen nicht zu unterschätzen. Probleme können insbesondere beim Vertrieb und der Bewerbung von Medizinprodukten entstehen. Hinzu kommt, dass die Möglichkeiten hinsichtlich des Handels mit Medizinprodukten nicht in allen EU-Mitgliedstaaten einheitlich geregelt sind. Der grenzüberschreitende Handel birgt auch hier zahlreiche Tücken.
Zu unseren Tätigkeitsfeldern zählen insbesondere:
- Einordnung als Medizinprodukt
- Betriebsordnungen für Hersteller von Medizinprodukten
- Lohnherstellung
- Inverkehrbringen von Medizinprodukten (CE-Kennzeichnung nach Grundlegenden Anforderungen und Konformitätsbewertungsverfahren)
- Vertriebsmodalitäten der einzelnen Produktgruppen in den jeweiligen Mitgliedstaaten der EU
- Versandhandel und E-Commerce
- Kennzeichnung, Positionierung
- Lizenzvereinbarungen
- Heilmittelwerberecht und Wettbewerbsrecht
DIEKMANN Rechtsanwälte werden im aktuellen JUVE Handbuch als ausgewiesener Berater im Versandhandel von Medizinprodukten aufgeführt.
Ihre Ansprechpartner im Medizinprodukterecht:
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