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Pflanzenschutzmittelrecht
Ein bedeutender Schwerpunkt der Tätigkeit von DIEKMANN Rechtsanwälte ist das Pflanzenschutzmittelrecht. Pflanzenschutzmittel stehen in der öffentlichen Wahrnehmung in einem starken Spannungsverhältnis. Auf der einen Seite sind Pflanzenschutzmittel erforderlich, um bei abnehmenden Anbauflächen eine gleichbleibende Versorgung der Bevölkerung mit preiswerten, qualitativ hochwertigen Produkten zu sichern. Andererseits nimmt die Bevölkerung Pflanzenschutzmittel als etwas bedrohliches wahr, da diese in den Naturhaushalt eingreifen.
Gerade der Verbraucherschutzgedanke führt im Pflanzenschutzmittelrecht zu einer hohen Regelungsdichte, mit der der Vertrieb und die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln reglementiert werden sollen. Dies hat Auswirkungen sowohl für die Hersteller, Importeure, Händler und Anwender von Pflanzenschutzmitteln. Damit Sie sich optimal positionieren und sich dem stark verändernden Markt anpassen können, bieten wir Ihnen ein fundierte rechtliche Beratung an, die alle Handelsstufen umfaßt. Diese erschöpft sich nicht nur in der Anwendung des geltenden Rechts, sondern versucht auf die Rechtsentwicklung Einfluß zu nehmen.
Zu unserem Leistungsangebot zählt die Beratung und Vertretung in folgenden Bereichen:
Unternehmensrecht
- Unternehmensausrichtung
- Standortwahl
- Verhandlung von Liefer- und Verkaufsverträgen
Wettbewerbsrecht
- Vertretung gegenüber Wettbewerbern (gerichtlich und außergerichtlich), insbesondere zur Verkehrsfähigkeit von importierten Pflanzenschutzmitteln
- Fragen der stofflichen Übereinstimmung zwischen dem Importprodukt und dem Referenzmittel
Marken- und Patentrecht
- Abwehr und Durchsetzung von markenrechtlichen Ansprüchen
- Vertretung in patentrechtlichen Verfahren
Verwaltungsrecht
- Vertretung gegenüber dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (gerichtlich und außergerichtlich)
- Zulassungen von Pflanzenschutzmitteln
- Anträge auf Verkehrsfähigkeitsbescheinigungen
- Widerruf von Verkehrsfähigkeitsbescheinigungen
- Vertretung gegenüber den Pflanzenschutzdiensten der Bundesländer
- Pflanzenschutzmittelverkehrskontrolle
Gesetzgebungsverfahren
- Interessenvertretung gegenüber den europäischen Entscheidungsgremien
- Interessenvertretung gegenüber dem nationalen Gesetzgeber
- Einwirkung auf den Gesetzgebungsprozeß
Ihre Ansprechpartner im Pflanzenschutzmittelrecht:
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