250 €
Waren auch Sie von der Verspätung des Ryanair-Fluges FR5282 am 27.09.2024 betroffen?
Wir machen Ihre Entschädigung gegen Ryanair nach europäischem Fluggastrecht geltend!
- Keine Erfolgsprovision
- Keine Kosten im Erfolgsfall
- Erfolgsquote 99%
- Sofortige Bearbeitung
- Kostenlose Erstberatung
- Persönliche Betreuung
- Ganz einfach selber mahnen
Informationen zum Flug
Ryanair FR5282
Koeln, Germany (CGN)
Friday 27.09.2024
Planmäßig: 20:10 CEST
Tatsächlich: 00:06 CEST
Zadar, Croatia (ZAD)
Saturday 28.09.2024
Planmäßig: 00:45 CEST
Tatsächlich: 01:30 CEST
250 €
Jetzt 250 € Entschädigung bei Ryanair geltend machen!!
Falls Ihr Flug mit der Flugnummer FR5282 mehr als 3 Stunden verspätet war, steht Ihnen ggfs. ein Entschädigung in Höhe von 250 € zu.
Eine größere Flugverspätung bedeutet für Sie als Fluggast in den meisten Fällen erhebliche Unannehmlichkeiten, da Sie nicht nur am Flughafen festsitzen, sondern unter Umständen zu einem wichtigen Geschäftstermin oder einem Familienfest nicht rechtzeitig erscheinen oder Ihren Urlaub nicht rechtzeitig antreten können.
Die EU-Verordnung über Fluggastrechte (Nr. 261/2004) sieht für diese Fälle eine sog. Ausgleichszahlung (Entschädigung) vor, die die ausführende Fluggesellschaft ihren Fluggästen als pauschalen Schadensersatz zahlen muss. Diese Pflicht setzt Ryanair erfahrungsgemäß nicht oder nur sehr zögerlich um.
Wenn Sie über ein gültiges Flugticket für den Ryanair Flug FR5282 von Koeln nach Zadar verfügen und der Flug mehr als 3 Stunden verspätet war, steht Ihnen unter Umständen eine Entschädigung nach Artikel 7 der EU-Verordnung über Fluggastrechte (Nr. 261/2004) zu.
Ohne gerichtliches Verfahren ist aber oftmals unmöglich, die Ansprüche gegen Ryanair durchzusetzen.
Wir helfen Ihnen, Ihr gutes Recht gegen Ryanair gerichtlich einzufordern und können Sie unterstützen, unabhängig davon, wo Sie wohnen - im Erfolgsfall völlig kostenfrei!
Zunächst kostenlos ein Mahnschreiben an Ryanair generieren!
Um Ihnen die Geltendmachung Ihrer Entschädigung gegen Ryanair wegen der Verspätung des Fluges FR5282 von Koeln nach Zadar am Friday 27.09.2024 zu erleichtern, haben wir einen Mahnschreiben-Generator entwickelt, mit welchem Sie ein Mahnschreiben schnell, komfortabel und kostenlos selbst generieren können. Einfach Ihre Daten, Ihre Flugdaten und die Daten Ihrer Mitreisenden eingeben und schon erstellt unser System für Sie automatisch ein personalisiertes Mahnschreibenin Form einer PDF-Datei, welches Sie einfach öffnen und ausdrucken können. Das System berechnet die Entfernung zwischen Ihrem Startflughafen Koeln und Ihrem Zielflughafen Zadar und ermittelt so die Höhe der Ihnen und Ihren Mitreisenden zustehenden Entschädigung, welche in Ihrem Fall 250 € pro Person beträgt. Zudem erinnert Sie der Mahnschreiben-Generator automatisch per Email, wenn die Ryanair gesetzte Zahlungsfrist verstrichen ist.
Jetzt Mahnschreiben generieren Jetzt Mahnschreiben generieren
Falls Sie zu dem Mahnschreibengenerator Anregungen oder Fragen haben, freuen wir uns über einen Hinweis.
Sofern die Ryanair bereits aufgrund des von uns kostenlos zur Verfügung gestellten Mahnschreibens zahlt, würden wir uns über einen kurzen Hinweis per Email an info@diekmann-rechtsanwaelte.de oder eine Bewertung freuen.
Wenn Sie sich bereits schriftlich an Ryanair gewandt und diese unter Fristsetzung zur Zahlung der Entschädigung aufgefordert haben, ist eine weitere Aufforderung natürlich nicht erforderlich.
Anspruch gegen Ryanair kostenlos prüfen lassen
Gerne bieten wir Ihnen an, Ihren Anspruch auf eine Entschädigung gegen Ryanair wegen der Verspätung des Fluges FR5282 von CGN nach ZAD am Friday 27.09.2024 kostenlos zu prüfen.
Wenn wir auch für Sie gegen Ryanair einen Entschädigungsanspruch geltend machen sollen, freuen wir uns über Ihre unverbindliche Kontaktaufnahme mittels des nachstehenden Formulars, per Telefon oder per Email an info@diekmann-rechtsanwaelte.de.
Für die Erstberatung entstehen Ihnen keine Kosten!
Durch das Absenden der Daten wird kein Mandatsverhältnis begründet.
Ihre über das Kontaktformular eingegebenen Daten werden über eine sichere SSL-Verbindung übermittelt.
Bei Fragen zum Kontaktformular helfen wir Ihnen gern!
Ansprüche kostenlos prüfen lassen?
Wenn wir auch Ihre Ansprüche kostenlos prüfen sollen, stehen wir Ihnen gern zur Verfügung!
Moritz Diekmann
Rechtsanwalt
Zum Profil
Markus Tischler
Rechtsanwalt
Zum Profil
Patrica Cantu Cabada
Rechtsreferendarin
Juliane Dobberstein
Geprüfte Rechtsfachwirtin
Nicole Grunzig
Rechtsanwalts- fachangestellte
Melisa Dullaj
Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte
Wenn wir Ihre Ansprüche im Rahmen einer Erstberatung prüfen sollen, benutzen Sie bitte das Kontaktformular auf dieser Seite.
Sie können auch unser PDF-Formular ausfüllen und uns dieses per E-Mail an info@diekmann-rechtsanwaelte.de senden.
Für die Erstberatung fallen keine Kosten an!
Flüge in Bearbeitung
Gegen diese Fluggesellschaften machen wir derzeit Ansprüche geltend oder haben gegen diese in der Vergangenheit Ansprüche geltend gemacht:
- Adria Airways
- Aegean Airlines
- Aer Lingus
- Aeroflot
- Air Baltic
- Air Belgium
- Air Berlin
- Air Cairo
- Air Canada
- Air China
- Air Europa
- Air France
- Air India
- Air Malta
- Air Nostrum
- Air One
- Air Serbia
- Air Via
- Alitalia
- AIS Airlines
- American Airlines
- Austrian Airlines
- Blue Air
- BMI Regional
- British Airways
- Brussels Airlines
- China Airlines
- China Southern Airlines
- Cimber AS
- Cityjet DAC
- Condor
- Corendon Airlines
- Corendon Airlines Europe
- Darwin Airline
- Delta Air Lines
- Easyjet
- Emirates
- Etihad
- Ethiopian Airlines
- Eurowings
- EW Discover
- Express Airways
- Finnair
- Flybe
- Freebird Airlines
- Germania
- Germanwings
- Gulf Air
- Hamburg Airways
- Helvetic Airways
- Iberia
- Iberia Express
- Icelandair
- KLM
- LaudaMotion
- LOT
- Lufthansa
- Lufthansa City Line
- Malaysia Airlines
- Marabu Airlines
- Norwegian Air Shuttle
- Norwegian Air International
- Onur Air
- Pegasus
- Qantas
- Qatar Airways
- Ryanair
- SAS
- SATA
- Sea Air
- Singapore Airlines
- Small Planet Airlines
- Sun Express
- Swiss
- Tailwind
- TAP
- Tarom
- Thai Airways
- Thomas Cook Airlines
- Thomson Airways
- Transavia
- TUIfly
- Tunisair
- Turkish Airlines
- Virgin Atlantic Airways
- Vueling
- United Airlines
- US Airways
- Vietnam Airlines
- Volotea
- Wizz Air
- WOW Air
Kommentare anderer Fluggäste
Aktuelle Verspätungen und Annullierungen
Flight No | Airline | Departure | Destination | Scheduled | Compensation |
---|---|---|---|---|---|
FR1788 | Ryanair | STN | DTM | 29.10.2024 | 250€ |
FR1788 | Ryanair | STN | DTM | 29.10.2024 | 250€ |
DI6023 | Marabu Airlines (DI) | HRG | MUC | 27.10.2024 | 400€ |
YSB9NA | Ryanair | PMI | FKB | 27.10.2024 | 250€ |
EK056 | emirates | DUS | DXB | 26.10.2024 | 300€ |
LH2129 | Lufthansa | DRS | MUC | 24.10.2024 | 250€ |
LH2096 | Lufthansa | MUC | HAJ | 19.10.2024 | 250€ |
W62358 | Wizz Air | AUH | BUD | 17.10.2024 | 300€ |
9669 | Eurowings | KLX | DUS | 15.10.2024 | 400€ |
FR8613 | Ryanair | NRN | AGP | 15.10.2024 | 400€ |
tk3097 | Turkish Airlines | DUS | AYT | 13.10.2024 | 400€ |
UL501 | SriLankan Airlines (UL) | FRA | CMB | 13.10.2024 | 300€ |
TU744 | Tunisair | TUN | FRA | 13.10.2024 | 250€ |
X32115 | TUIfly.com | LPA | DUS | 12.10.2024 | 400€ |
TK1630 | Turkish Airlines | MUC | KUL | 12.10.2024 | 600€ |
QR88 | Qatar Airways | DUS | DOH | 12.10.2024 | 300€ |
QR88+QR578 | Qatar Airways | DUS | DEL | 12.10.2024 | 600€ |
TP541 | TAP Portugal | DUS | LIS | 11.10.2024 | 400€ |
XHGSQS | Wizz Air | BUD | AMM | 11.10.2024 | 400€ |
EZY8539 | EasyJet | LGW | FAO | 10.10.2024 | 400€ |
EW7977 | Eurowings | EBL | HAM | 09.10.2024 | 400€ |
LA8121 | TAM Linhas Aereas | FCO | GRU | 09.10.2024 | 300€ |
DE69 | Condor | HRG | DUS | 08.10.2024 | 600€ |
LA8071 | American Airlines | FRA | GRU | 07.10.2024 | 600€ |
VY1897 | Vueling | DUS | BCN | 07.10.2024 | 250€ |
Unglaublich... Nach Jahren des Hinterherrennens haben wir nach wenigen Tagen tatsächlich unsere Flugkosten (2500 Euro) einfach so erstattet bekommen ^^ Flug sollte März 2020 stattfinden...
Unglaublich... Nach Jahren des Hinterherrennens haben wir jetzt nach wenigen Tagen tatsächlich unsere Flugkosten (2500 Euro) einfach so erstattet bekommen ^^ Flug sollte März 2020 stattfinden...
Liebes Anwaltteam,mit Hilfe Ihres Mahnschreibengenerators habe ich nun endlich die Flüge mit der SAA aus März 2020 vollständig erstattet bekommen. Ich hatte vorher schon so viel Zeit und Energie verwandt, um die Erstattung zu erhalten, dass ich nicht mehr weiter wusste. Meine Empfehlung erhalten Sie. Vielen herzlichen Dank !
Ich kann diese Kanzlei kann ich weiterempfehlen. Die Mitarbeiter und besonders Frau Wolsdorff hat sich in unserer Angelegenheit hervor getan. Es war ein langer Weg bis zum Erfolg. Aber die Ausdauer und das Arrangement haben sich gelohnt und zum gewünschten Erfolg geführt. Vielen Dank. Große Klasse.
Liebe Rechtsanwälte der Kanzlei Diekmann,Vielen lieben Dank für die äußerst professionelle Arbeit!Meine Flugkosten für 4 Flüge nach Südafrika hatte ich schon fast abgeschrieben, bis ich auf Ihre Kanzlei gestoßen bin.Sie haben mir viel Arbeit und Nerven gespart, Sie haben alles in die richtigen Bahnen gelenkt und wir haben unser Geld von South African Airways am Ende zurückerstattet bekommen.Ich kann nur jeden empfehlen, hier mit Ihrer Kanzlei zusammen zu arbeiten!Vielen lieben DankGünther Drechsel