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Abgabe von medizinischem Cannabis auf Kassenrezept zulässig

Der Bundestag hat für die Vereinfachung der Abgabe von Cannabis aus medizinischen Gründen an schwer Kranke gestimmt.

Am 19.2.2017 hat der Bundestag einstimmig den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften angenommen (Abstimmung: BT-PIPr 18/212, S. 21226 C Entwurf: BT-Drs. 18/8965). Das Gesetz beinhaltet weitrechende Änderungen des Betäubungsmittelgesetzes. Künftig sollen alle schwerkranken Patienten auf Kosten der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) auch mit Cannabis versorgt werden können.

Das Gesetz erleichtert die medizinische Nutzung von Cannabis in der (Schmerz)Behandlung von schwer kranken Patienten, insbesondere in der Palliativmedizin, mit Cannabis-Arzneimitteln erheblich. Zwar war auch bisher der Bezug von medizinischem Cannabis möglich. Hierzu war allerdings eine Ausnahmegenehmigung durch das Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) erforderlich. Auch die Kosten mussten Patienten regelmäßig selbst tragen. Im Jahr 2016 verfügten deshalb lediglich 776 Patienten über eine solche Ausnahmegenehmigung nach §3 Abs. 2 BtMG (Vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Antwort).

In Zukunft soll allen schwer kranken Patienten die Möglichkeit gegeben werden z.B. getrocknete Cannabisblüten und Cannabisextrakt in standardisierter Qualität in Apotheken zu erhalten. Der behandelnde Arzt entscheidet eigenverantwortlich, ob eine Cannabis-Therapie sinnvoll ist. Die Kosten werden dabei von den gesetzlichen Krankenkassen in voller Höhe übernommen. Nur in begründeten Ausnahmefällen dürfen die Kassen eine Kostenübernahme verweigern.

Das BfArM soll die Beschaffung des Cannabis und die Qualitätsüberwachung über die deutschen Produzenten übernehmen. Bis eine zuverlässige inländische Produktion aufgebaut ist, wird das BfArM medizinisches Cannabis wie bisher aus dem Ausland importieren.

Die Bundesregierung lehnt trotz dieser weitrechenden Entscheidung zum Wohle der Patienten weiterhin die generelle Freigabe der Droge für alle Verbraucher strikt ab. Auch der Eigenanbau bleibt weiterhin verboten um einheitliche Qualitätsstandards sicherzustellen.

Der Bundesrat hat auf das Anrufen des Vermittlungsausschuss verzichtet. Das Gesetz wird nun ausgefertigt.