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BfR aktualisiert Höchstmengen für Vitamine und Mineralstoffe in Nahrungsergänzungsmitteln

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat die Höchstmengen für Vitamine und Mineralstoffe in Nahrungsergänzungsmitteln aktualisiert.

Aktuell existieren weder auf nationaler noch auf europäischer Ebene verbindliche Höchstmengen für Vitamine und Mineralstoffe in Nahrungsergänzungsmitteln. Aus diesem Grund hat der BfR zuletzt 2004 aufgrund wissenschaftlicher Untersuchungen Vorschläge gemacht, welche Referenzwerte bei Nahrungsergänzungsmitteln gelten sollten. Diese Werte wurden nun jüngst aktualisiert. Die Vorschläge beruhen dabei auf drei wesentlichen Werten:
 

  1. Den von der EFSA erfassten tolerierbaren höchsten Tagesaufnahmemengen (Tolerable Upper Intake Level, UL)
  2. Die für  Vitaminen und Mineralstoffen für die übliche Ernährung erforderlichen Werte (Recommended Daily Allowance; RDA),
  3. und die Zufuhrmengen von Vitaminen und Mineralstoffen durch die normale Ernährung.

Die in Nahrungsergänzungsmitteln als sicher geltende Aufnahmemenge wurde vom BfR als Differenz zwischen der UL und der Nährstoffzufuhr errechnet. In Deutschland ist grundsätzlich eine ausreichende Nährstoffzufuhr durch die gewöhnliche Ernährung möglich. Die errechneten Referenzwerte für Nahrungsergänzungsmittel sollen sicherstellen, dass Personen mit unzureichender Nahrungsmittelzufuhr bei der Einnahme von entsprechenden Nahrungsergänzungsmitteln dennoch nicht die ULs überschreiten. Es bleibt abzuwarten, ob die aktualisierten Vorschläge des BfR zukünftig als Grundalge einer gesetzlichen Regelung dienen werden. Für Lebensmittel allgemein gibt es mit Anhang XIII Teil A. bereits eine solche gesetzliche Regelung. Demnach sind Angaben zum Gehalt an Vitaminen und Mineralstoffen unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. Sie dürfen dann auf der Verpackung aufgelistet werden, wenn sie in signifikanten Mengen vorhanden sind. Dies ist bei mindestens 15 Prozent der Referenzmenge für die tägliche Zufuhr in 100 Gramm oder Milliliter des Lebensmittels, bei Getränken 7,5 Prozent der Fall. Außerdem muss angegeben werden, wie viel Prozent der Referenzmengen (Nährstoffbezugswerte laut Anhang XIII, LMIV) mit dem Verzehr von 100 Gramm, 100 Milliliter oder einer Portion des Produkts abgedeckt werden.

Die folgende Tabelle listet die bestehenden Referenzwerte für Lebensmittel nach Anhang XIII der LMIV und der BfR-Empfehlungen für Nahrungsergänzungsmittel nebeneinander auf. Teilweise bestehen nur für eine Produktgruppe ein Referenzwert.
 

Stoff

LM (nach Anhang XIII)

NEM

Biotin

50 μg

-

Bor

-

0 (15-17 J.), 0,5 g (ab 18)

Calcium

800 mg

-

Chlor

800 mg

-         

Chrom

40 μg

60 μg

Eisen

14 mg

6 mg

Fluor

3,5 mg

-

Folsäure

200 μg

200 μg

Inositolhexanicotinat

-

4 mg

Jod

150 μg

-

Kalium

2000 mg

500 mg

Kupfer

1 mg

0 (15-17 J.) 1 mg (ab 18)

Magnesium

375 mg

-

Mangan

2 mg

-

Molybdän

50 μg

80 μg

Niacin

16 mg

-

Nicotinamid

-

160 mg

Nicotinsäure

-

8 mg

Pantothensäure

6 mg

-

Phosphor

700 mg

-

Riboflavin

1,4 mg

-

Selen

55 μg

45 μg

Thiamin

1,1 mg

-

Vitamin A

800 μg

-

Vitamin B12

2,5 μg

25 μg

Vitamin B6

1,4 mg

3,5 mg

Vitamin C

80 mg

-

Vitamin C

80 μg

250 mg

Vitamin D

5 μg

20 μg

Vitamin E

12 mg

-

Vitamin K

75 μg

-

Zink

10 mg

 

Pressemittteilung BfR 1/2018, 9.01.2019: Abrufbar unter http://www.bfr.bund.de/de/presseinformation/2018/01/hoechstmengen_fuer_vitamine_und_mineralstoffe_in_nahrungsergaenzungsmitteln-203269.html