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Bundesmonopolverwaltung für Brandwein wird abgeschafft

Am 19.01.2017 hat der Bundestag das Gesetz der Auflösung der Bundesmonopolverwaltung für Branntwein zugestimmt. Zum 31.12.2017 tritt das Brandweinmonopolgesetz außer Kraft. Die der Bundesmonopolverwaltung für Branntwein durch § 1 des Gesetzes über die Errichtung der Bundesmonopolverwaltung für Branntwein übertragene Aufgabe, das Branntweinmonopol im Bundesgebiet zu verwalten, entfällt damit ebenfalls vollständig, sodass eine Auflösung angezeigt war.

Infolge des Branntweinmonopolabschaffungsgesetzes vom 21. Juni 2013 (BGBl. I S. 1650, 1651) tritt das Branntweinmonopolgesetz mit Ablauf des 31. Dezember 2017 außer Kraft. Das darin geregelte Branntweinmonopol ist ab diesem Zeitpunkt vollständig abgeschafft. Der Rückbau der Bundesmonopolverwaltung erfolgt bereits sukzessive seit Inkrafttreten des Branntweinmonopolabschaffungsgesetzes. Dazu wurden im Branntweinmonopolabschaffungsgesetz entsprechende Ausführungen gemacht.