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Erfolg eines Lehman Opfers vor dem Landgericht Hamburg gegen Delbrück in Aussicht


Aufgrund einer mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht Hamburg zeichnet sich ab, dass einem Hamburger Kaufmann, der im Juli 2008 auf Empfehlung der Privatbank Delbrück Bethmann Maffei in „Lehman-Zertifikate“ rund 38.000 € investiert hat, wegen eines Beratungsfehlers der Bank Schadensersatz erhält.

Hamburg, den 20. August 2009 – Die Privatbank Delbrück hatte einem Hamburger Kaufmann im Juli 2008 ein Lehman-Zertifikat als festgeldähnliche Anlage empfohlen. Aufgrund dieser Beratung erwarb er Zertifikate im Wert von rund 38.000 €. Wegen eines Beratungsfehlers verklagte er die Bank vor dem Landgericht Hamburg (Az. 313 O 95/09) auf Schadensersatz. Nach Ansicht des Landgerichts Hamburg liegt ein Beratungsfehler nicht nur dann vor, wenn ein Hinweis auf das allgemeine Emittentenrisiko unterbleibt. Vielmehr musste eine Bank im Sommer 2008 auf das besondere Emittentenrisiko bei der US-Investmentbank Lehman Bros. und das Risiko aufgrund des allgemeinen Marktumfeldes hinweisen.

Wenn die Bank den Anleger zwar über das Emittentenrisiko aufklärt, aber nicht konkret auf die finanzielle Situation von Lehman hinweist, liegt nach Auffassung des Gerichts dennoch ein Beratungsfehler vor. Aufgrund des Marktumfeldes war jede Bank spätestens ab Mitte 2008 zu einem Hinweis verpflichtet.

Der für den Kläger in dem Verfahren betraute Rechtsanwalt Henning Stoffregen erklärt hierzu: „Diese Ansicht führt zu entscheidenden Vorteilen für die Geschädigten. Da im ersten Halbjahr 2008 Lehman zweimal das Kapital um mehrere Milliarden US-Dollar erhöhen und Milliardenverluste hinnehmen mußte, der Börsenkurs mehr als 80% verloren hat und Lehman deutlich höhere Zinsen für kurzfristige Darlehen anderer Banken zahlen mußte, war das Emittentenrisiko nicht unwahrscheinlich. Auf ein gutes Rating von Lehman können sich die Banken schon deswegen nicht berufen, weil die Vorfälle um die Investmentbank Bear Stearns im März 2008 gezeigt haben, daß den Ratings nicht blindlings gefolgt werden könne.“

Das Gericht wird eine Entscheidung am 19.11.2009 verkünden. Wenn die Bank behaupten sollte, über das Marktumfeld und die Situation bei Lehman aufgeklärt zu haben, wird das Gericht aller Voraussicht nach hierüber Beweis erheben. Anderenfalls dürfte eine Entscheidung zugunsten des geschädigten Anlegers naheliegen.

Der Kläger wird in dem Verfahren vor dem Landgericht Hamburg von DIEKMANN Rechtsanwälte vertreten.

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