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VG Köln hebt Cannabis-Anbauverbot auf

Es gibt Patienten für die Cannabis die einige Möglichkeit darstellt, ihre Leiden zu verringern. Sie befinden sich in der Situation, dass zugelassene Arzneimittel nicht wirken. Die Freude darüber, ein wirksames Mittel gefunden zu haben, wird von dem Umstand getrübt, dass die gesetzlichen Krankenversicherungen die Versorgung mit Cannabis - gleich welcher Form - nicht zu ihrem Leistungsspektrum zählen. Selbst wenn beispielsweise die Bundesopiumstelle den Bezug von niederländischem Medizinalhanf ausnahmsweise erlaubt, bleiben die Patienten immer auf den Kosten sitzen. Sie haben also die Wahl zwischen einem nicht wirksamen Präparat, dessen Kosten die gesetzlichen Krankenversicherungen übernehmen, und einem wirksamen aber dafür kostenintensiven Präparat, das sie aus eigener Tasche bezahlen müssen. Der Ausweg aus diesem Dilemma könnte der Anbau zur Deckung des medizinischen Eigenbedarfs darstellen. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) untersagt diesen jedoch im Einklang mit der Auffassung des Bundesgesundheitsministeriums stets. So auch im Falle eines Mannes, der seit 26 Jahren an Multipler Sklerose leidet. Sein Antrag auf Genehmigung des Anbaus wurde abgewiesen.

Nun wurde die Entscheidung des BfArM durch das Verwaltungsgericht Köln korrigiert. Es kam zu dem Schluss, dass im konkreten Fall keine zwingenden Gründe vorliegen, die gegen die Erlaubnis des Anbaus sprechen. Man müsse jeden Einzelfall berücksichtigen und dabei vor allem sehen, dass sich die Patienten in einer ausweglosen Situation befinden. Ausweglos, weil für sie keine Behandlungsalternativen bestehen. Ein Grund für die Versagung des Eigenanbaus könne daher nicht in dem mangelnden therapeutischen Wirksamkeitsnachweis von Cannabis liegen. Es reiche vielmehr im konkreten Fall aus, dass "die Verbesserung der subjektiven Befindlichkeit eine Linderung, deren Eröffnung im öffentlichen Interesse liegt". Den konkreten Einzelfall habe das BfArM nicht zur Grundlage der Entscheidung genommen. Nun muss es nochmal entscheiden. Es wurde dazu verurteilt, den Antrag erneut zu prüfen.

Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln hat die Ausweglosigkeit betroffener Patienten erkannt und macht ihnen Mut. Das BfArM, das in diesem Bereich jedoch die Linie des Bundesgesundheitsministeriums vertritt, hat zunächst Berufung gegen die Entscheidung eingelegt. Eine abschließende Klärung steht daher noch aus.