Feldbrunnenstraße 57,   20148 Hamburg   |   +49 (0)40 33 44 36 90

Kompetente Beratung imBiozidrecht

Haben Sie rechtliche Fragen im Zusammenhang mit Bioziden?

Wir beraten Sie gern in allen Fragen betreffend der Abgrenzung, der Verkehrsfähigkeit, der Kennzeichnung, der Zulassung, der Herstellung, der Bewerbung und des Vertriebs von Bioziden
  • Produktabgrenzung
  • Verkehrsfähigkeit
  • Kennzeichnung
  • Herstellung und Lohnherstellung
  • Vertrieb
  • Werbung
  • Abmahnung
  • Gerichtsverfahren
Erfahrungen & Bewertungen zu DIEKMANN Rechtsanwälte

Haben Sie Fragen zum Biozidrecht?

Wir helfen gern!


Dr. Fabienne Diekmann

+49 (40) 33443690

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Moritz Diekmann

+49 (40) 33443690

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Falls Sie Fragen zum Biozidrecht haben, freuen wir uns über Ihre Kontaktaufnahme per Email an:

info@diekmann-rechtsanwaelte.de

Sie können uns natürlich auch unter +49 (40) 33443690 telefonisch erreichen.


Alle Tätigkeitsgebiete

Biozidrecht

Einer der Schwerpunkte der Tätigkeit von DIEKMANN Rechtsanwälte ist das Biozidrecht. Biozide stehen in der öffentlichen Wahrnehmung in einem starken Spannungsverhältnis.

Gerade der Verbraucherschutzgedanke führt im Biozidrecht zu einer hohen Regelungsdichte, mit der der Vertrieb und die Anwendung von Bioziden reglementiert werden sollen. Dies hat Auswirkungen sowohl für die Hersteller, Importeure, Händler und Anwender von Bioziden. Damit Sie sich optimal positionieren und sich dem stark verändernden Markt anpassen können, bieten wir Ihnen ein fundierte rechtliche Beratung an, die alle Handelsstufen umfaßt. Diese erschöpft sich nicht nur in der Anwendung des geltenden Rechts, sondern versucht auf die Rechtsentwicklung Einfluß zu nehmen.

Zu unserem Leistungsangebot zählt die Beratung und Vertretung in folgenden Bereichen:

Unternehmensrecht

  • Unternehmensausrichtung
  • Standortwahl
  • Verhandlung von Liefer- und Verkaufsverträgen


Kennzeichnung und Zusammensetzung

  • Einstufung und Prüfung der Kennzeichnung von Bioziden


Wettbewerbsrecht

  • Vertretung gegenüber Wettbewerbern (gerichtlich und außergerichtlich), insbesondere zur Verkehrsfähigkeit von und Werbung für Biozide
  • Vermeidung von wettbewerbsrechtlichen Auseinandersetzung


Marken- und Patentrecht

  • Abwehr und Durchsetzung von markenrechtlichen Ansprüchen
  • Vertretung in patentrechtlichen Verfahren


Verwaltungsrecht

  • Vertretung gegenüber den Zuständigen Behörden (gerichtlich und außergerichtlich)
  • Zulassungen von Bioziden
  • Bescheinigungen zur Vermarktungsfähigkeit


Gesetzgebungsverfahren

  • Interessenvertretung gegenüber den europäischen Entscheidungsgremien
  • Interessenvertretung gegenüber dem nationalen Gesetzgeber
  • Einwirkung auf den Gesetzgebungsprozeß