Bis zu 600 € Ausgleichszahlung von Finnair!!
Bei Flugverspätung, Flugannullierung oder Beförderungsverweigerung Ihres Finnair-Fluges
Sofern Sie einen bestimmten Finnair-Flug gebucht und sich rechtzeitig am Check-In eingefunden haben, Finnair den Flug aber annulliert oder dieser sich um mehr als drei Stunden verspätet, bedeutet dies für Sie erhebliche Unannehmlichkeiten, da Sie nicht nur am Flughafen festsitzen, sondern unter Umständen zu einem wichtigen Geschäftstermin oder einem Familienfest nicht rechtzeitig erscheinen oder Ihren Urlaub nicht rechtzeitig antreten können.
Die EU-Verordnung über Fluggastrechte (Nr. 261/2004) sieht für diese Fälle eine sog. Ausgleichszahlung vor, die Ihnen die Fluggesellschaft als pauschalen Schadensersatz zahlen muss. Diese Pflicht setzen die Fluggesellschaften erfahrungsgemäß nicht oder nur sehr zögerlich um. Ohne gerichtliches Verfahren ist es nahezu unmöglich, die Ansprüche gegen Finnair durchzusetzen.
Wir helfen Ihnen, Ihr gutes Recht gerichtlich einzufordern und können Sie unterstützen, unabhängig davon, wo Sie wohnen - im Erfolgsfall völlig kostenfrei!
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Moritz Diekmann
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Für die Erstberatung entstehen Ihnen keine Kosten!
Flüge in Bearbeitung
Gegen diese Fluggesellschaften machen wir derzeit Ansprüche geltend oder haben gegen diese in der Vergangenheit Ansprüche geltend gemacht:
- Adria Airways
- Aegean Airlines
- Aer Lingus
- Aeroflot
- Air Baltic
- Air Berlin
- Air Cairo
- Air Canada
- Air China
- Air Europa
- Air France
- Air India
- Air Malta
- Air Nostrum
- Air One
- Air Serbia
- Air Via
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- BMI Regional
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- China Airlines
- China Southern Airlines
- Cimber AS
- Cityjet DAC
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- Express Airways
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- Iberia Express
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- Small Planet Airlines
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- Tarom
- Thai Airways
- Thomas Cook Airlines
- Thomson Airways
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- TUIfly
- Tunisair
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- Virgin Atlantic Airways
- Vueling
- United Airlines
- US Airways
- Vietnam Airlines
- Volotea
- Wizz Air
- WOW Air
Mit unserem kostenlosen Musterschreiben bis zu 600 Euro Entschädigung bei Finnair geltend machen!
Nutzen Sie unseren kostenlosen Mahnschreibengenerator zur Durchsetzung Ihrer Ausgleichsansprüche bei Flugverspätung, Flugannullierung oder Beförderungsverweigerung
Die EU-Verordnung über Fluggastrechte (Nr. 261/2004) sieht bei einer Flugverspätung von mehr als drei Stunden, einer Flugannullierung und bei Nichtbeförderung eine sog. Ausgleichszahlung vor, die Ihnen Finnair als pauschalen Schadensersatz zahlen muss. Je nach Entfernung zwischen Start- und Zielflughafen beträgt diese Ausgleichszahlung bis zu 600 € pro Fluggast. Leider zahlt Finnair die gesetzlich vorgeschriebenen Entschädigungen nur sehr zögerlich. Ohne ein gerichtliches Verfahren zahlt Finnair in den uns bekannten Fällen nicht. Daher muss in den meisten der Fälle Klage erhoben werden.
Vor der Einreichung einer Klage sollte der geschädigte Fluggast Finnair aber schriftlich unter Fristsetzung zur Zahlung auffordern, da er ansonsten im Falle eines Anerkenntnisses die Prozesskosten zu tragen hat. Mit Hilfe unseres kostenlosen Musterschreibens können Sie Finnair zur Zahlung auffordern. Und mit etwas Glück zahlt Finnair bereits auf dieses Schreiben.
Jetzt Mahnschreiben kostenlos generieren!
Um Ihnen die Geltendmachung Ihrer Ausgleichsansprüche gegen Finnair zu erleichtern, haben wir einen Mahnschreibengenerator entwickelt, mit dem Sie am Computer oder per Smartphone/Tablett ein Mahnschreiben an Finnair generieren und einfach als PDF-Datei herunterladen können. Wenn Sie zu dem Schreiben Fragen haben, können Sie sich gern kostenlos und unverbindlich an uns wenden.
Zum Mahnschreibengenerator
Falls Finnair bereits aufgrund des von uns kostenlos zur Verfügung gestellten Musterschreibens zahlt, würden wir uns über einen kurzen Hinweis per Email an info@diekmann-rechtsanwaelte.de oder einen Kommentar auf dieser Seite freuen.
Wenn Sie sich bereits schriftlich an Finnair gewandt und diese unter Fristsetzung zur Zahlung aufgefordert haben, ist eine weitere Aufforderung natürlich nicht erforderlich.
Pressespiegel

Empfohlen von Bild
Unser Mahnschreiben-Generator wurde bereits mehrfach von der Bild-Zeitung empfohlen (Ausgaben vom 22.07.2015, 05.08.2016 und im Rahmen der Titelstory am 28.07.2017)

Empfohlen von Bild Woche
Unser Mahnschreiben-Generator wurde von der Bild Woche empfohlen (Ausgabe 35 vom 25.08.2016)

Empfohlen von Focus Online
Unser Mahnschreiben-Generator wurde von Focus Online empfohlen (Link zum Artikel)

Empfohlen von Funkuhr
Unser Mahnschreiben-Generator wurde mehrfach von der Funkuhr empfohlen (Ausgabe 35 vom 26.08.2016 und Ausgabe 33 vom 11.08.2017)

ZDF drehscheibe vom 08.08.2016
Unsere Kanzlei und unser Mahnschreiben-Generator wurden am 08.08.2016 vom ZDF im Rahmen des Formats drehscheibe erwähnt.
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Bewertungen anderer Fluggäste
Von uns geführte Verfahren gegen Finnair - Stand 04.12.2017
Flug Nr. | Datum | Abflughafen | Zielflughafen | Anspruch | Bearbeitungsstatus |
---|---|---|---|---|---|
AY2822 | 21.12.2013 | Frankfurt | Helsinki | 400 € | Klage eingereicht |
AY852 | 17.09.2015 | Hamburg | Helsinki | 250 € | In Bearbeitung |
AY96 | 04.02.2016 | Bangkok | Helsinki | 600 € | Anerkenntnisurteil 600 € |
AY69 | 20.04.2016 | Helsinki | Hong Kong | 600 € | Urteil 600 € |
AY90 | 04.10.2016 | Bangkok | Helsinki | 600 € | Anerkenntnisurteil 600 € |
AY077 | 31.12.2016 | Helsinki | Osaka | 600 € | Urteil 600 € |
AY90 | 09.01.2017 | Bangkok | Helsinki | 600 € | Versäumnisurteil 600 € |
AY914 | 10.04.2017 | Berlin | Helsinki | 250 € | Klage eingereicht |
AY852 | 15.06.2017 | Hamburg | Helsinki | 250 € | Klage eingereicht |
AY852 | 01.08.2017 | Hamburg | Helsinki | 250 € | Klage eingereicht |
Aktuelle Verspätungen und Annullierungen bei Finnair
Flug Nr. | Abflug | Ziel | Planabflug | Anspruch |
---|---|---|---|---|
AY144 | Bangkok (BKK) | Helsinki (HEL) | 13.04.2018 | 300€ |
AY1424 | Hamburg (HAM) | Hong Kong (HKG) | 03.04.2018 | 300€ |
AY143 | Helsinki (HEL) | Bangkok (BKK) | 17.03.2018 | 600€ |
AY0143 | Helsinki (HEL) | Bangkok (BKK) | 17.03.2018 | 600€ |
AY604 | Ivalo (IVL) | Helsinki (HEL) | 12.03.2018 | 250€ |
AY1396/AY014... | Duesseldorf (DUS) | Bangkok (BKK) | 02.03.2018 | 300€ |
AY1231 | Hamburg (HAM) | Hong Kong (HKG) | 14.02.2018 | 300€ |
AY092 | Chongqing (CKG) | Helsinki (HEL) | 12.02.2018 | 300€ |
AY1424 | Hamburg (HAM) | Helsinki (HEL) | 08.02.2018 | 250€ |
ay145 | Helsinki (HEL) | Bangkok (BKK) | 01.02.2018 | 300€ |
Ay1395 | Helsinki (HEL) | Duesseldorf (DUS) | 01.02.2018 | 400€ |
AY534 | Rovaniemi (RVN) | Muenchen (MUC) | 17.01.2018 | 400€ |
CHSID | Frankfurt (FRA) | Bangkok (BKK) | 04.01.2018 | 600€ |
AY142 | Bangkok (BKK) | Berlin (TXL) | 05.12.2017 | 600€ |
AY042 | Seoul (ICN) | Helsinki (HEL) | 23.11.2017 | 300€ |
AY121 | Helsinki (HEL) | Delhi (DEL) | 11.11.2017 | 600€ |
AY822 | Frankfurt (FRA) | Tampere (TMP) | 28.10.2017 | 400€ |
AY912 | Berlin (TXL) | Hong Kong (HKG) | 24.08.2017 | 300€ |
AY5537 | London (LHR) | Denver (DEN) | 28.07.2017 | 600€ |
AY804 | Muenchen (MUC) | Rovaniemi (RVN) | 21.06.2017 | 400€ |
AY078 | Osaka (KIX) | Helsinki (HEL) | 22.04.2017 | 600€ |
AY78 | Osaka (KIX) | Helsinki (HEL) | 22.04.2017 | 600€ |
AY0914 | Berlin (TXL) | Helsinki (HEL) | 10.04.2017 | 250€ |
AY089 | Helsinki (HEL) | Bangkok (BKK) | 15.02.2017 | 300€ |
AY360undAY80... | Oulu (OUL) | Muenchen (MUC) | 03.01.2017 | 400€ |
Anspruch kostenlos prüfen lassen
Gerne bieten wir Ihnen an, Ihren Anspruch auf eine Ausgleichszahlung gegen Ihre Fluggesellschaft kostenlos zu prüfen.
Wenn wir auch für Sie gegen eine Fluggesellschaft einen Entschädigungsanspruch geltend machen sollen, freuen wir uns über Ihre unverbindliche Kontaktaufnahme mittels des nachstehenden Formulars, per Telefon oder per Email an info@diekmann-rechtsanwaelte.de.
Für die Erstberatung entstehen Ihnen keine Kosten!
Durch das Absenden der Daten wird kein Mandatsverhältnis begründet.
Ihre über das Kontaktformular eingegebenen Daten werden über eine sichere SSL-Verbindung übermittelt.
Bei Fragen zum Kontaktformular helfen wir Ihnen gern!
Entschädigung sofort und ohne Risiko?
Wenn Sie Ihre Entschädigung lieber sofort erhalten möchten, ohne auf die Reaktion auf Ihr Mahnschreiben an die Fluggesellschaft oder den Ausgang eines Gerichtsverfahrens zu warten, empfehlen wir Ihnen, sich an EUFlight zu wenden.
Bei EUFlight müssen Sie lediglich Ihre Flugdaten eingeben und erhalten dann eine Vereinbarung über den Kauf Ihrer Forderung gegen die Fluggesellschaft welche Sie nur noch unterschreiben und zusammen mit Ihren Reiseunterlagen an EUFlight schicken müssen. Sofern EUFlight Ihre Unterlagen akzeptiert, bekommen Sie einen erheblichen Teil Ihrer Forderung innerhalb von 24 Stunden ausgezahlt. EUFlight wird als einziger Sofortentschädiger vom Verbrauchermagazin Finanztip empfohlen.
Zu EUFlight
LISTE DER ADRESSEN ALLER FLUGGESELLSCHAFTEN
Natürlich können Sie unser Musterschreiben auch für die Geltendmachung Ihrer Entschädigung gegen eine beliebige andere Fluggesellschaft geltend machen.
Um Ihnen die Suche nach der Anschrift der einzelnen Fluggesellschaft zu erleichtern, haben wir alle Fluggesellschaften, die aus Europa starten, recherchiert und in einer Excel-Liste zusammengestellt. Für die Richtigkeit und Aktualität der Angaben übernehmen wir keine Gewähr. Die Liste hat einen Stand 15.01.2015.
Die Liste genießt urheberrechtlichen Schutz und darf ohne unsere Zustimmung nicht veröffentlicht, vervielfältigt und/oder verbreitet werden.
Falls Sie feststellen sollten, dass einzelne Daten in der Liste nicht mehr aktuell sind, würden wir uns über einen Hinweis freuen.
Download Adressliste der Fluggesellschaften
Berechnung der Höhe des Ausgleichsanspruchs
Die Höhe des Ausgleichsanspruchs ergibt sich aus Art. 7 der Fluggastrecht-Verordnung und beträgt je nach Entfernung zwischen Abflughafen und Zielflughafen pro Person:
- 250 EUR bei einer Flugstrecke bis zu 1500 km
- 400 EUR bei einer Flugstrecke über 1500 km bis zu 3500 km
- 600 EUR bei einer Flugstrecke von mehr als 3500 km, wenn Start oder Ziel nicht in der EU liegen
Die Entfernung zwischen Ihrem Abflughafen und Ihrem Zielflughafen können Sie ganz einfach mit Hilfe des Entfernungsrechners unter luftlinie.org berechnen.
Sofern Ihnen die Fluggesellschaft einen Alternativflug zur anderweitigen Beförderung angeboten hat, kann sich die Höhe Ihres Ausgleichsanspruchs um 50 % verringern. Hierbei ist entscheidend, inwieweit die ursprüngliche Ankunftszeit von der des Alternativflugs abweicht. Eine Verringerung um 50% ist bei Nr. 1 nur bis zu einer Abweichung von zwei Stunden, bei Nr. 2/3 bis zu drei Stunden und bei Nr. 4. bis zu vier Stunden möglich.
Absolut Top.Kann ich jedem, der Probleme mit Fluggesellschaft bei Ausfall und Verspätung hat empfehlen.Man braucht etwas Geduld,aber man hat auch keine Arbeit.Diekmann Rechtsanwälte erledigen alles.Mit Erfolg.Vielen herzlichen Dank
Am 20.03.2018 haben wir das von der Kanzlei Dieckmann generierte Mahnschreiben an SAS geschickt (als Einschreibbrief mit Rückschein). Heute (10.04.2018) haben wir eine E-Mail von SAS erhalten: der Betrag (2 x 600 EUR) wurde am 10.04.2018 anstandslos überwiesen. Die Kanzlei Dieckmann können wir bestens empfehlen. Vielen herzlichen Dank.
Unser Flug von Boston nach Frankfurt (über Keflavik) wurde wegen technischen Problemen gecancelt. Nach anfänglichen Kommunikationsschwierigkeiten (Mails an die info@ könnten etwas zuverlässiger beantwortet werden) wurde die Klagschrift aber schnell und kompetent vorbereitet. Die Airline zahlte ca. 4 Wochen nach Ablauf der Mahnfrist (Mahnschreiben aus dem Generator) - trotz Klagentwurf wurde die Akte kostenfrei geschlossen. Ich werde die RA Diekmann auf beim nächsten Problem im Bezug auf das Fluggastrecht kontaktieren.
Ich habe umgehend nach dem Flug die Erstattung über das Formular für mich und meine 3 Mitreisenden ausgefüllt und ETIHAD zukommen lassen. Nach 2 Wochen haben wir dann die Nachricht bekommen, dass sie unseren Anspruch anerkennen und das Geld überweisen. Ich empfehle im Schreiben die E-Mail Adresse mit aufzunehmen, dann gehts m.E. schneller bei den Airlines. Top Service, vielen herzlichen Dank an das Team!!!