Feldbrunnenstraße 57,   20148 Hamburg   |   +49 (0)40 33 44 36 90

Bis zu 600 € Ausgleichszahlung!!

Bei Flugverspätung, Flugannullierung oder Beförderungsverweigerung


Sofern Sie einen bestimmten Flug gebucht und sich rechtzeitig am Check-In eingefunden haben, die Fluggesellschaft den Flug aber annulliert oder dieser sich um mehr als drei Stunden verspätet, bedeutet dies für Sie erhebliche Unannehmlichkeiten, da Sie nicht nur am Flughafen festsitzen, sondern unter Umständen zu einem wichtigen Geschäftstermin oder einem Familienfest nicht rechtzeitig erscheinen oder Ihren Urlaub nicht rechtzeitig antreten können.

Die EU-Verordnung über Fluggastrechte (Nr. 261/2004) sieht für diese Fälle eine sog. Ausgleichszahlung vor, die Ihnen die Fluggesellschaft als pauschalen Schadensersatz zahlen muss. Diese Pflicht setzen die Fluggesellschaften erfahrungsgemäß nicht oder nur sehr zögerlich um. Ohne gerichtliches Verfahren ist es nahezu unmöglich, die Ansprüche gegen die Fluggesellschaft durchzusetzen.

Wir helfen Ihnen, Ihr gutes Recht gerichtlich einzufordern und können Sie unterstützen, unabhängig davon, wo Sie wohnen - im Erfolgsfall völlig kostenfrei!

Ansprüche kostenlos prüfen lassen?

Wenn wir auch Ihre Ansprüche kostenlos prüfen sollen, stehen wir Ihnen gern zur Verfügung!
 

Moritz Diekmann

Rechtsanwalt
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Markus Tischler

Rechtsanwalt
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Juliane Dobberstein

Sekretariat

Wenn wir Ihre Ansprüche im Rahmen einer Erstberatung prüfen sollen, benutzen Sie bitte das Kontaktformular auf dieser Seite.
Sie können auch unser PDF-Formular ausfüllen und uns dieses per E-Mail an info@diekmann-rechtsanwaelte.de senden.

Für die Erstberatung fallen keine Kosten an!

Klage vorbereiten

Unter dem folgenden Link können Sie uns alle erforderlichen Angaben für die Klagvorbereitung schicken:

Angaben machenAngaben machen

Mahnschreiben-Generator

Machen Sie Ihre Ansprüche zunächst ganz einfach selbst geltend!

Wir raten Ihnen, zunächst selbst der Fluggesellschaft zu schreiben und dieser eine Frist zur Zahlung zu setzen. Erfahrungsgemäß werden die Fluggesellschaften auf dieses Schreiben nicht oder ablehnend reagieren. Das Schreiben ist jedoch sinnvoll, um eine Klage gegen die Fluggesellschaft vorzubereiten und diese "in Verzug zu setzen", da ansonsten die Gefahr besteht, dass die Fluggesellschaft die Klage anerkennt und Sie die Kosten für die Klage zu tragen haben.

Zu Ihrer Erleichterung haben wir ein Musterschreiben vorbereitet, welches Sie über unseren Mahnschreibengenerator erstellen oder einfach mit MS Word ausfüllen können. Wenn Sie zu dem Schreiben Fragen haben, können Sie sich gern an uns wenden.

Falls Sie sich bereits schriftlich an die Fluggesellschaft gewandt und diese unter Fristsetzung zur Zahlung aufgefordert haben, ist eine weitere Aufforderung nicht erforderlich.

Zum Mahnschreiben-Generator

Anspruch kostenlos prüfen lassen

Gerne bieten wir Ihnen an, Ihren Anspruch auf eine Ausgleichszahlung gegen Ihre Fluggesellschaft kostenlos zu prüfen.

Wenn wir auch für Sie gegen eine Fluggesellschaft einen Entschädigungsanspruch geltend machen sollen, freuen wir uns über Ihre unverbindliche Kontaktaufnahme mittels des nachstehenden Formulars, per Telefon oder per Email an info@diekmann-rechtsanwaelte.de.

Für die Erstberatung entstehen Ihnen keine Kosten!

Durch das Absenden der Daten wird kein Mandatsverhältnis begründet.


Ihre über das Kontaktformular eingegebenen Daten werden über eine sichere SSL-Verbindung übermittelt.

Bei Fragen zum Kontaktformular helfen wir Ihnen gern!

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Häufige Fragen zum Entschädigungsanspruch gegen die Airlines

Falls Sie weittere Fragen haben, insbesondere wir lange ein Verfahren gegen die Airlines dauert, wie hoch die Kosten eines solchen Verfahrens sind, ob und in welcher Höhe die Airlines die Kosten tragen müssen, ob Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten des Verfahrens übernimmt, ob Sie im Falle des Obsiegens auch die Selbstbeteiligung erstattet bekommen, welche Sie bei der Rechtsschutzversicherung haben, welche weiteren Kosten Sie geltend machen können und diverse andere, dann empfehlen wir Ihnen die weiterführenden Informationen auf unserer FAQ (Häufige Fragen) Seite.

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