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Kosmetikbehandlungen in den Räumlichkeiten einer Apotheke sind unzulässig. Das hat das Verwaltungsgericht Minden mit Urteil vom heutigen Tage entschieden.

Die Klägerin, eine Apothekerin aus Bielefeld, betreibt in Gütersloh eine Filialapotheke, in deren Obergeschoss sie Kosmetikbehandlungen wie Peeling, Entspannungsmassage, Brauenkorrektur und Maniküre anbietet. Der Raum...