I.
Nachdem die Verhandlungen über die Zulassungsverordnung abgeschlossen sind, ist diese unter Berücksichtigung der Übergangsfrist ab dem Jahr 2011 in Deutschland unmittelbar anzuwenden.
Mit Artikel 52 der Zulassungsverordnung sind erstmals europaweit einheitliche Regelungen getroffen worden, unter welchen Voraussetzungen importierte Pflanzenschutzmittel in den Verkehr...
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