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Ein Fruchtgummihersteller darf sein Produkt mit dem Label „ohne künstliche Farbstoffe“ bewerben, wenn er Pflanzen- und Fruchtextrakte zum Färben nutzt. Dies hat das Verwaltungsgericht Freiburg in einem Urteil mit dem Aktenzeichen 8K 6149/18 im Dezember 2019 entschieden, welches am 02.01.2020 veröffentlicht wurde.
 
Im konkreten Fall hatte das Landratsamt Lörrach in...