Die Bundesregierung will umfangreiche Änderungen am Weingesetz vornehmen. Dies geht aus dem Ende Januar veröffentlichten Gesetzentwurf zur 10. Änderung des Weingesetzes hervor (BT-Drs. 18/10944).
Zentral ist die Regelung der Flächenbegrenzung der Neuanpflanzungen auf 0,3 Prozent der deutschen Gesamtrebfläche für 2018 und 2019. Ziel der Regelung ist es einem unkontrollierten...
Lebensmittelrecht
10. Änderung des Weingesetzes im Sommer 2017
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