Leitsatz (nicht amtlich):
1. Eine Zulassung im Sinne des § 16c PflSchG ist stets eine Vollzulassung nach der Richtlinie 91/414/EWG.
2. Von einem Importeur kann nicht in jedem Fall die Angabe verlangt werden, in welchem EU/EWR-Staat eine Vollzulassung für das Importmittel besteht.
3. Sofern der Importeur im Antrag nach § 16c PflSchG nur die Bezeichnung und ggf. die...
VG Köln, Richtlinie 91/414/EWG. , Pflanzenschutzrecht, Verkehrsfähigkeitsbescheinigung weiter lesen