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Leitsatz (nicht amtlich):

1. Ein Vergällungsmittel dient dazu, einen versehentlichen Fehlgebrauch eines Pflanzenschutzmittels zu verhindern.

2. Ein Vergällungsmittel kann bei der Bestimmung der Identität zweier Pflanzenschutzmittel relevant sein, § 16c PflSchG, § 1c (5) Nr. 5 PflSchMGV.

3. Ein Vergällungsmittel ist aber nicht identitätsrelevant, wenn der ...

BUNDESGERICHTSHOF

Im Namen des Volkes


URTEIL


I ZR 134/00 Verkündet am: 14. November 2002

Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle

in dem Rechtsstreit

Zulassungsnummer III


An der Rechtsprechung, wonach ein importiertes Pflanzenschutzmittel, das mit einem in der Bundesrepublik Deutschland bereits zugelassenen Mittel identisch ist, für seine...