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Urteil vom 19. April 2007. Az.: 8 U 179/06.

Ein Studienplatzbewerber hat gegen seinen Rechtsschutzversicherer einen Anspruch auf Deckungsschutz für Klagen gegen bis zu zehn Hochschulen auf Zulassung außerhalb des allgemeinen Zulassungsverfahrens, wenn er geltend macht, die Hochschulen hätten ihre tatsächlich vorhandenen Kapazitäten nicht hinreichend ausgeschöpft.

Dies hat...