Das OLG Schleswig hat mit Urteil vom 29.09.2014 (Az. 6 U 2/14) ebenso wie schon das Landgericht Kiel (Urteil vom 13.12.2013, Az.: 16 O 26/13) entschieden, dass Gleitsichtbrillen, welche über das Internet bestellt werden, auch dann keine Gefahr für die Gesundheit und Sicherheit der Verwender i.S.d. § 4 Abs. 1 MPG darstellen, wenn die Brillen lediglich auf Grundlage der Daten aus...
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OLG Celle: Die Auslobung der kostenlosen Zugabe einer Zweitbrille der Marke ARMANI beim Kauf einer Brille ist wegen Verstoßes gegen das HWG wettbewerbswidrig
Das Angebot einer kostenlosen Zweitbrille als Einstärken- oder Sonnenbrille bei dem Kauf einer Brille mit einem Mindestauftragswert fällt unter das Zuwendungsverbot gem. § 7 Abs. 1 HWG, wenn die Kostenlosigkeit der Zweitbrille blickfangmäßig durch die Aussage "ZWEI FÜR EINS: Beim Kauf einer Brille gibt`s eine ARMANI-Brille - GESCHENKT" beworben wird.
Warenrabatte i. S. der...
TÜV-Rheinland haftet nicht für minderwertige Silikon-Brustimplantate von PIP
Der 4. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Zweibrücken hat heute entschieden, dass der TÜV-Rheinland im Rahmen der Zertifizierung von minderwertigen Silikon - Brustimplantaten des französischen Herstellers PIP weder vertragliche noch durch das Europarecht vorgegebene Prüfpflichten verletzt habe und daher kein Schmerzensgeld zahlen muss.
Pfälzisches Oberlandesgericht
Zweibrücken
4 U...
LG Kiel: Gleitsichtbrillen aus dem Internet die nur auf Basis von Brillenpassdaten gefertigt werden stellen keine Gefahr für die Gesundheit und Sicherheit iSd MPG dar
Das Landgericht Kiel hat mit Urteil vom 13.12.2013 (Az.: 16 O 26/13) entschieden, dass Gleitsichtbrillen, welche über das Internet bestellt werden, auch dann keine Gefahr für die Gesundheit und Sicherheit der Verwender i.S.d. § 4 Abs. 1 MPG darstellen, wenn die Brillen lediglich auf Grundlage der Daten aus dem Brillenpass oder der Brillenverordnung gefertigt werden. Zudem ist...
BGH: Bei der Einordnung eines Erzeugnisses als Medizinprodukt ist auf die Zweckbestimmung des Herstellers abzustellen
Ein Gegenstand, der vom Hersteller zur Anwendung für Menschen zum Zwecke der Untersuchung eines physiologischen Vorgangs bestimmt ist, stellt nur dann ein Medizinprodukt im Sinne von Art. 1 Abs. 2 Buchst. a 3. Spiegelstrich der Richtlinie 93/42/EWG dar, wenn er auf einen medizinischen Zweck ausgerichtet ist.
Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die mündliche...