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Kompetente Beratung imCannabisrecht

Sie haben rechtliche Fragen zu medizinischem oder recreational Cannabis?

Wir beraten Gründer und etablierte Unternehmen zu allen rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit dem Anbau, dem Einkauf, der Einfuhr, dem Vertrieb und dem Marketing von medizinischem und recreational Cannabis.
  • Mehr als 15 Jahre Erfahrung
  • Eigen- und Lohnherstellung
  • GMP & GDP-Zertifizierung
  • Ein- und Ausfuhr
  • AMRadV-Anträge
  • Groß- & Betäubungsmittelhandelserlaubnis
  • Vetrieb, Werbung und Preisrecht
  • Legalisierung (KCanG & MedCanG)
Erfahrungen & Bewertungen zu DIEKMANN Rechtsanwälte

Haben Sie Fragen zum Cannabisrecht?

Wir helfen gern!


Dr. Fabienne Diekmann

+49 (40) 33443690

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Moritz Diekmann

+49 (40) 33443690

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Falls Sie Fragen zum Cannabisrecht haben, freuen wir uns über Ihre Kontaktaufnahme per Email an:

info@diekmann-rechtsanwaelte.de

Sie können uns natürlich auch unter +49 (40) 33443690 telefonisch erreichen.


Alle Tätigkeitsgebiete

Cannabisrecht

Seit dem 10. März 2017 darf medizinisches Cannabis unter bestimmten Voraussetzungen zu Lasten der Krankenversicherung als getrocknete Blüten oder als Extrakt mit den Wirkstoffen Dronabinol oder Nabilon verordnet werden. Verordnungsfähig sind aber nur Medizinalcannabis aus Anbau unter staatlicher Kontrolle oder zugelassene Fertigarzneimittel, welche Cannabis enthalten.

Wir beraten bereits seit dem Jahr 2006, also mehr als 10 Jahre bevor Cannabis verordnungsfähig wurde, Unternehmen im Zusammenhang mit der Einfuhr, der Bewerbung und dem Handel von Cannabis - damals noch auf Basis einer Sodergenehmigung gehandelt werden durfte.

Gemäß § 31 Abs. 6 SGB V können Ärzt*innen medizinisches Cannabis verordnen, wenn eine schwerwiegende Erkrankung vorliegt und eine „allgemein anerkannte, dem medizinischen Standard entsprechende Leistung“ entweder nicht zur Verfügung steht oder „nach der begründeten Einschätzung der behandelnden Vertragsärztin oder des behandelnden Vertragsarztes unter Abwägung der zu erwartenden Nebenwirkungen und unter Berücksichtigung des Krankheitszustandes der oder des Versicherten nicht zur Anwendung kommen kann.“ Zudem muss eine „nicht ganz entfernt liegende Aussicht“ bestehen, dass der Krankheitsverlauf oder schwerwiegende Symptome „spürbar positiv“ beeinflusst werden.

Die Art und Weise der Verordnung von Cannabis ist in der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV) geregelt.

Um mit medizinischem Cannabis in Deutschland handeln zu dürfen, benötigt man zum einen eine Arzneimittelgroßhandelserlaubnis gemäß § 52a AMG und zudem eine Betäubungsmittelhandelserlaubnis gemäß § 3 BtMG.

Sofern die betreffenden Cannabisprodukte zur Verminderung der Keimzahl mit ionisierenden Strahlen behandelt worden sind (§ 7 AMG und § 1 AMRadV), ist es zudem erforderlich, beim BfArM einen Antrag auf Zulassung dieser Produkte zu stellen.

Wenn auch Sie medizinisches Cannabis anbauen, lagern, importieren, handeln, vertreiben und/oder bewerben wollen, stehen wir Ihnen hierbei gerne beratend zur Seite.

Gerne beantworten wir auch Ihre Fragen rund um das Thema der Legalisierung von Cannabis in Deutschland und anderen Ländern.
Hinsichtlich des derzeit laufenden Leagiliserungsprozesses in Deutschland finden Sie hier einen informativen Newsbeitrag.

Wir unterstützen Sie gerne unter anderem bei diesen Themen:

Firmengründung (Großhandel und Hersrtellung)

  • Standort- und Flächenfindung
  • Anmeldung von Marken und sonstigen Schutzrechten
  • Beantragung der Großhandelserlaubnis nach § 52a AMG
  • Beantragung der Betäubungsmittelhandelserlaubnis nach § 3 BtMG
  • Stellung von AMRadV-Anträgen
  • Abschluss von Verträgen mit Anbauern, Lohnherstellern und Lagerdienstleistern
  • Abschluss von Verträgen mit Transportdienstleistern


Gründung von Cannabis Social Clubs

  • Beratung bei der Standortwahl
  • Erstellung der Vereinssatzung
  • Gründung eines Vereins
  • Beantragung der Anbau- und Abgabezulassung
  • Weitere Informationen


Anbau

  • Standortfindung und Standortanalyse
  • GMP-Voraussetzungen (Konformität)


Einfuhr/Ausfuhr

  • GDP Voraussetzungen (Konformität)
  • Einfuhr- und Ausfuhrerlaubnisse
  • Prüfung der Verkehrsfähigkeit der Ware


Vertrieb/Marketing

  • Prüfung der Werbung gegenüber Verbrauchern und Fachkreisen
  • Beantragung einer PZN-Nummer
  • Preisrecht
  • Abschluss von Lieferverträgen mit dem Großhandel und Apotheke


Beratung zur Legalisierung von Cannabis

  • Stand des Legalisierungsverfahrens
  • Europarechtliche Grenzen
  • Völkerrechtliche Grenzen

Ihr Weg zur Großhandels- und BtM-Handelserlaubnis

Die in Kooperation mit der Kanzlei DIEKMANN Rechtsanwälte gegründete PharmSec Internattional GmbH berät Unternehmen insbesondere in den Bereichen Arzneimittel und Betäubungsmittel (BtM) und unterstützt sie bei der Beantragung und Aufrechterhaltung von Erlaubnissen (z.B. zum Großhandel mit Arzneimitteln gemäß § 52a AMG oder zum Handel mit Betäubungsmitteln gemäß § 3 BtMG).

Die Köpfe hinter der Gesellschaft sind neben Frau Dr. Fabinne Diekmann auch Herr Stefan Heinz, der auf eine langjährige Erfahrung in der QA/GMP/GDP zurückgreift – zuletzt als Leiter der Qualitätssicherung bei der Mundipharma GmbH in Limburg (Lahn). Hinzu kommt eine langjährige Erfahrung bei der Durchführung von Qualitätsaudits (3rd-Party-Audits) und Behördeninspektionen im nationalen und internationalen Umfeld.

Zusätzlich bietet PharmSec eigene Schulungen an und übt Referententätigkeiten auf verschiedenen Plattformen aus.

www.pharmsec.com