Feldbrunnenstraße 57,   20148 Hamburg   |   +49 (0)40 33 44 36 90
image/svg+xml Bis zu
600 €
KostenloserMahnschreiben-Generator

Flug mit Austrian Airlines verspätet, annulliert oder nicht befördert worden?

Wir machen Ihre Entschädigung gegen Austrian Airlines nach der FluggastrechteVO geltend!

  • Keine Erfolgsprovision
  • Keine Kosten im Erfolgsfall
  • Erfolgsquote 99%
  • Sofortige Bearbeitung
  • Kostenlose Erstberatung
  • Persönliche Betreuung
  • Ganz einfach selber mahnen
Mahnschreiben erstellen ⇪

Austrian Airlines

Austrian Airlines, die seit 2009 Teil der Lufthansa Group ist, ist die nationale Fluggesellschaft Österreichs mit Sitz in Wien und Mitglied der Star Alliance. Austrian Airlines bedient Flugziele in Europa, Nordamerika, Afrika, Asien und im Nahen und Mittleren Osten. Zu den Langstreckenverbindungen zählen in Nordamerika New York, Washington, Chicago, Montreal, Miami und Los Angeles. In Asien werden Malé, Tokio, Bangkok, Peking sowie Shanghai angeflogen. In Afrika zählen Mauritius und Kapstadt zum Streckenportfolio. Zudem werden Innsbruck, Salzburg, Graz und Klagenfurt von Wien aus bedient.

IATA-Code: OS
ICAO-Code: AUA

Erfahrungen & Bewertungen zu DIEKMANN Rechtsanwälte

Bis zu 600 € Ausgleichszahlung von Austrian Airlines!!

Bei Flugverspätung, Flugannullierung oder Beförderungsverweigerung Ihres Austrian Airlines-Fluges


Sofern Sie einen bestimmten Austrian Airlines-Flug gebucht und sich rechtzeitig am Check-In eingefunden haben, Austrian Airlines den Flug aber annulliert oder dieser sich um mehr als drei Stunden verspätet, bedeutet dies für Sie erhebliche Unannehmlichkeiten, da Sie nicht nur am Flughafen festsitzen, sondern unter Umständen zu einem wichtigen Geschäftstermin oder einem Familienfest nicht rechtzeitig erscheinen oder Ihren Urlaub nicht rechtzeitig antreten können.

Die EU-Verordnung über Fluggastrechte (Nr. 261/2004) sieht für diese Fälle eine sog. Ausgleichszahlung vor, die Ihnen die Fluggesellschaft als pauschalen Schadensersatz zahlen muss. Diese Pflicht setzen die Fluggesellschaften erfahrungsgemäß nicht oder nur sehr zögerlich um. Ohne gerichtliches Verfahren ist es nahezu unmöglich, die Ansprüche gegen Austrian Airlines durchzusetzen.
 

Wir helfen Ihnen, Ihr gutes Recht gerichtlich einzufordern und können Sie unterstützen, unabhängig davon, wo Sie wohnen - im Erfolgsfall völlig kostenfrei!

Mehr erfahren

 

Ansprüche kostenlos prüfen lassen?

Wenn wir auch Ihre Ansprüche kostenlos prüfen sollen, stehen wir Ihnen gern zur Verfügung!
 

Moritz Diekmann

Rechtsanwalt
Zum Profil

Markus Tischler

Rechtsanwalt
Zum Profil

Patrica Cantu Cabada

Rechtsreferendarin

Juliane Dobberstein

Geprüfte Rechtsfachwirtin

Nicole Grunzig

Rechtsanwalts- fachangestellte

Melisa Dullaj

Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte

Wenn wir Ihre Ansprüche im Rahmen einer Erstberatung prüfen sollen, benutzen Sie bitte das Kontaktformular auf dieser Seite.
Sie können auch unser PDF-Formular ausfüllen und uns dieses per E-Mail an info@diekmann-rechtsanwaelte.de senden.

Für die Erstberatung fallen keine Kosten an!

Mit unserem kostenlosen Musterschreiben bis zu 600 Euro Entschädigung bei Austrian Airlines geltend machen!

Nutzen Sie unseren kostenlosen Mahnschreibengenerator zur Durchsetzung Ihrer Ausgleichsansprüche bei Flugverspätung, Flugannullierung oder Beförderungsverweigerung

 


Die EU-Verordnung über Fluggastrechte (Nr. 261/2004) sieht bei einer Flugverspätung von mehr als drei Stunden, einer Flugannullierung und bei Nichtbeförderung eine sog. Ausgleichszahlung vor, die Ihnen Austrian Airlines als pauschalen Schadensersatz zahlen muss. Je nach Entfernung zwischen Start- und Zielflughafen beträgt diese Ausgleichszahlung bis zu 600 € pro Fluggast. Leider zahlt Austrian Airlines die gesetzlich vorgeschriebenen Entschädigungen nur sehr zögerlich. Ohne ein gerichtliches Verfahren zahlt Austrian Airlines in den uns bekannten Fällen nicht. Daher muss in den meisten der Fälle Klage erhoben werden.

Vor der Einreichung einer Klage sollte der geschädigte Fluggast Austrian Airlines aber schriftlich unter Fristsetzung zur Zahlung auffordern, da er ansonsten im Falle eines Anerkenntnisses die Prozesskosten zu tragen hat. Mit Hilfe unseres kostenlosen Musterschreibens können Sie Austrian Airlines zur Zahlung auffordern. Und mit etwas Glück zahlt Austrian Airlines bereits auf dieses Schreiben.

Jetzt Mahnschreiben kostenlos generieren!

Um Ihnen die Geltendmachung Ihrer Ausgleichsansprüche gegen Austrian Airlines zu erleichtern, haben wir einen Mahnschreibengenerator entwickelt, mit dem Sie am Computer oder per Smartphone/Tablett ein Mahnschreiben an Austrian Airlines generieren und einfach als PDF-Datei herunterladen können. Wenn Sie zu dem Schreiben Fragen haben, können Sie sich gern kostenlos und unverbindlich an uns wenden.

Zum Mahnschreibengenerator

Falls Austrian Airlines bereits aufgrund des von uns kostenlos zur Verfügung gestellten Musterschreibens zahlt, würden wir uns über einen kurzen Hinweis per Email an info@diekmann-rechtsanwaelte.de oder einen Kommentar auf dieser Seite freuen.

Wenn Sie sich bereits schriftlich an Austrian Airlines gewandt und diese unter Fristsetzung zur Zahlung aufgefordert haben, ist eine weitere Aufforderung natürlich nicht erforderlich.

Pressespiegel

Erwähnung bei WELT
Unser Mahnschreiben-Generator wurde von der WELT am 02.04.2020 im Zusammenhang mit der Erstattung der Flugkosten bei Flügen, die augrund des Corona-Virus annulliert wurden, erwähnt (Link zum Artikel).

Erwähnungen bei Bild
Unser Mahnschreiben-Generator wurde bereits mehrfach von der Bild-Zeitung erwähnt (Ausgaben vom 22.07.2015, 05.08.2016 und im Rahmen der Titelstory am 28.07.2017)

Erwähnt in Bild Woche
Unser Mahnschreiben-Generator wurde in der Bild Woche - Ausgabe 35 vom 25.08.2016 - erwähnt.

Erwähnung bei Focus Online
Unser Mahnschreiben-Generator wurde von Focus Online erwähnt (Link zum Artikel)

Erwähnungen in der Funkuhr
Unser Mahnschreiben-Generator wurde mehrfach in der Funkuhr erwähnt (Ausgabe 35 vom 26.08.2016 und Ausgabe 33 vom 11.08.2017)

ZDF drehscheibe vom 08.08.2016
Unsere Kanzlei und unser Mahnschreiben-Generator wurden am 08.08.2016 vom ZDF im Rahmen des Formats drehscheibe erwähnt.

Aktuelle Verspätungen und Annullierungen bei Austrian Airlines

Flug Nr. Abflug Ziel Planabflug Anspruch
OS430 Nice (NCE) Wien (VIE) 26.09.2024 250€
OS297 Wien (VIE) Hannover (HAJ) 13.09.2024 250€
OS642 Yerevan (EVN) Hamburg (HAM) 19.08.2024 400€
OS25 Wien (VIE) Bangkok (BKK) 14.08.2024 300€
OS854 Amman (AMM) Wien (VIE) 08.08.2024 400€
OS748 Split (SPU) Hamburg (HAM) 21.07.2024 250€
OS429 Wien (VIE) Nice (NCE) 20.07.2024 250€
OS974 Graz (GRZ) Duesseldorf (DUS) 13.07.2024 250€
LH1988 Muenchen (MUC) Koeln (CGN) 11.07.2024 250€
OS188 Stuttgart (STR) Wien (VIE) 01.07.2024 250€
OS782 Bucharest (OTP) Wien (VIE) 28.06.2024 250€
OS236 Berlin (BER) Mombasa (MBA) 09.06.2024 600€
OS758-OS233 Sarajevo (SJJ) Berlin (BER) 17.05.2024 250€
OS188 Stuttgart (STR) Wien (VIE) 24.04.2024 250€
OS230 Berlin (BER) Palermo (PMO) 28.03.2024 400€
OS168 Hamburg (HAM) Cairo (CAI) 07.03.2024 400€
OS831 Larnaca (LCA) Wien (VIE) 01.03.2024 400€
OS156 Duesseldorf (DUS) Wien (VIE) 03.12.2023 250€
OS902 Innsbruck (INN) Wien (VIE) 02.12.2023 250€
OS902 Innsbruck (INN) Wien (VIE) 02.12.2023 250€
OS176 Hamburg (HAM) Zadar (ZAD) 06.09.2023 250€
OS152 Duesseldorf (DUS) Wien (VIE) 26.07.2023 250€
104 Muenchen (MUC) Wien (VIE) 17.07.2023 250€
OS446 Porto (OPO) Nuernberg (NUE) 04.07.2023 400€
OS156 Duesseldorf (DUS) Wien (VIE) 23.06.2023 250€

Anspruch kostenlos prüfen lassen

Gerne bieten wir Ihnen an, Ihren Anspruch auf eine Ausgleichszahlung gegen Ihre Fluggesellschaft kostenlos zu prüfen.

Wenn wir auch für Sie gegen eine Fluggesellschaft einen Entschädigungsanspruch geltend machen sollen, freuen wir uns über Ihre unverbindliche Kontaktaufnahme mittels des nachstehenden Formulars, per Telefon oder per Email an info@diekmann-rechtsanwaelte.de.

Für die Erstberatung entstehen Ihnen keine Kosten!

Durch das Absenden der Daten wird kein Mandatsverhältnis begründet.


Ihre über das Kontaktformular eingegebenen Daten werden über eine sichere SSL-Verbindung übermittelt.

Bei Fragen zum Kontaktformular helfen wir Ihnen gern!

Fluggastdaten DE

Fluggastdaten
Ihre Flugdaten
Grund für die Ausgleichszahlung
Ihre Reisezeiten
Ersatzbeförderung?
Ihre Kontaktdaten
Zahl der Mitreisenden
Mahnung an Fluggesellschaft?
Rechtsschutzversicherung (RSV)?
Dokumente hochladen
weitere Angaben

*Pflichtfelder

Entschädigung ohne Mahnung/Gerichtsverfahren erhalten?

Wenn Sie Ihre Entschädigung erhalten möchten, ohne auf die Reaktion auf Ihr Mahnschreiben an die Fluggesellschaft oder den Ausgang eines Gerichtsverfahrens zu warten, empfehlen wir Ihnen, sich an EUflight zu wenden.

Bei EUflight müssen Sie lediglich Ihre Flugdaten eingeben und erhalten dann eine Vereinbarung über den Kauf Ihrer Forderung gegen die Fluggesellschaft welche Sie nur noch unterschreiben und zusammen mit Ihren Reiseunterlagen an EUFlight schicken müssen. Sobald Ihre Vereinbarung mit EUflight zustande gekommen ist, bekommen Sie die Entschädigung abzüglich der Service-Gebühr von EUflight in Höhe von 35% (zzgl. MwSt) innerhalb kurzer Zeit ausgezahlt. EUflight wird vom Verbrauchermagazin Finanztip empfohlen.

Zu EUflight

LISTE DER ADRESSEN ALLER FLUGGESELLSCHAFTEN

Natürlich können Sie unser Musterschreiben auch für die Geltendmachung Ihrer Entschädigung gegen eine beliebige andere Fluggesellschaft geltend machen.

Um Ihnen die Suche nach der Anschrift der einzelnen Fluggesellschaft zu erleichtern, haben wir alle Fluggesellschaften, die aus Europa starten, recherchiert und in einer Excel-Liste zusammengestellt. Für die Richtigkeit und Aktualität der Angaben übernehmen wir keine Gewähr. Die Liste hat einen Stand 15.01.2015.

Die Liste genießt urheberrechtlichen Schutz und darf ohne unsere Zustimmung nicht veröffentlicht, vervielfältigt und/oder verbreitet werden.

Falls Sie feststellen sollten, dass einzelne Daten in der Liste nicht mehr aktuell sind, würden wir uns über einen Hinweis freuen.

Download Adressliste der Fluggesellschaften

Berechnung der Höhe des Ausgleichsanspruchs

Die Höhe des Ausgleichsanspruchs ergibt sich aus Art. 7 der Fluggastrecht-Verordnung und beträgt je nach Entfernung zwischen Abflughafen und Zielflughafen pro Person:
 

  1. 250 EUR bei einer Flugstrecke bis zu 1500 km
  2. 400 EUR bei einer Flugstrecke über 1500 km bis zu 3500 km
  3. 600 EUR bei einer Flugstrecke von mehr als 3500 km, wenn Start oder Ziel nicht in der EU liegen

Die Entfernung zwischen Ihrem Abflughafen und Ihrem Zielflughafen können Sie ganz einfach mit Hilfe des Entfernungsrechners unter luftlinie.org berechnen.

Sofern Ihnen die Fluggesellschaft einen Alternativflug zur anderweitigen Beförderung angeboten hat,  kann sich die Höhe Ihres Ausgleichsanspruchs um 50 % verringern. Hierbei ist entscheidend, inwieweit die ursprüngliche Ankunftszeit von der des Alternativflugs abweicht. Eine Verringerung um 50% ist bei Nr. 1 nur bis zu einer Abweichung von zwei Stunden, bei Nr. 2/3 bis zu drei Stunden und bei Nr. 4. bis zu vier Stunden möglich.