250 €
Waren auch Sie von der Annullierung des Croatia Airlines-Fluges OU342 am 06.05.2018 betroffen?
Wir machen Ihre Entschädigung gegen Croatia Airlines nach europäischem Fluggastrecht geltend!
- Keine Erfolgsprovision
- Keine Kosten im Erfolgsfall
- Erfolgsquote 99%
- Sofortige Bearbeitung
- Kostenlose Erstberatung
- Persönliche Betreuung
- Ganz einfach selber mahnen
Informationen zum Flug
Croatia Airlines OU342
Zagreb, Croatia (ZAG)
Sonntag 06.05.2018
Planmäßig: 22:00 CEST
Sarajevo, Bosnia and Herzegovina (SJJ)
250 €
Jetzt 250 € Entschädigung bei Croatia Airlines geltend machen!!
Falls Ihr Flug mit der Flugnummer OU342 annulliert wurde, steht Ihnen ggfs. ein Entschädigung in Höhe von 250 € zu.
Eine Annullierung bedeutet für Sie als Fluggast in den meisten Fällen erhebliche Unannehmlichkeiten, da Sie nicht nur am Flughafen festsitzen, sondern unter Umständen zu einem wichtigen Geschäftstermin oder einem Familienfest nicht rechtzeitig erscheinen oder Ihren Urlaub nicht rechtzeitig antreten können.
Die EU-Verordnung über Fluggastrechte (Nr. 261/2004) sieht für diese Fälle eine sog. Ausgleichszahlung (Entschädigung) vor, die die ausführende Fluggesellschaft ihren Fluggästen als pauschalen Schadensersatz zahlen muss. Diese Pflicht setzt Croatia Airlines erfahrungsgemäß nicht oder nur sehr zögerlich um.
Wenn Sie über ein gültiges Flugticket für den Croatia Airlines Flug OU342 von Zagreb nach Sarajevo verfügen und Croatia Airlines den Flug weniger als 14 Tage vor dem geplanten Abflug am Sonntag 06.05.2018 annulliert hat und Croatia Airlines Ihnen keine alternative Beförderung angeboten hat, mit der es Ihnen möglich wäre nicht mehr als zwei Stunden vorher in Zagreb abzufliegen und Sarajevo mit einer Verspätung von weniger als vier Stunden zu erreichen, steht Ihnen unter Umständen eine Entschädigung nach Artikel 7 der EU-Verordnung über Fluggastrechte (Nr. 261/2004) zu.
Ohne gerichtliches Verfahren ist aber oftmals unmöglich, die Ansprüche gegen Croatia Airlines durchzusetzen.
Wir helfen Ihnen, Ihr gutes Recht gegen Croatia Airlines gerichtlich einzufordern und können Sie unterstützen, unabhängig davon, wo Sie wohnen - im Erfolgsfall völlig kostenfrei!
Zunächst kostenlos ein Mahnschreiben an Croatia Airlines generieren!
Um Ihnen die Geltendmachung Ihrer Entschädigung gegen Croatia Airlines wegen der Annullierung des Fluges OU342 von Zagreb nach Sarajevo am Sonntag 06.05.2018 zu erleichtern, haben wir einen Mahnschreiben-Generator entwickelt, mit welchem Sie ein Mahnschreiben schnell, komfortabel und kostenlos selbst generieren können. Einfach Ihre Daten, Ihre Flugdaten und die Daten Ihrer Mitreisenden eingeben und schon erstellt unser System für Sie automatisch ein personalisiertes Mahnschreibenin Form einer PDF-Datei, welches Sie einfach öffnen und ausdrucken können. Das System berechnet die Entfernung zwischen Ihrem Startflughafen Zagreb und Ihrem Zielflughafen Sarajevo und ermittelt so die Höhe der Ihnen und Ihren Mitreisenden zustehenden Entschädigung, welche in Ihrem Fall 250 € pro Person beträgt. Zudem erinnert Sie der Mahnschreiben-Generator automatisch per Email, wenn die Croatia Airlines gesetzte Zahlungsfrist verstrichen ist.
Jetzt Mahnschreiben generieren Jetzt Mahnschreiben generieren
Falls Sie zu dem Mahnschreibengenerator Anregungen oder Fragen haben, freuen wir uns über einen Hinweis.
Sofern die Croatia Airlines bereits aufgrund des von uns kostenlos zur Verfügung gestellten Mahnschreibens zahlt, würden wir uns über einen kurzen Hinweis per Email an info@diekmann-rechtsanwaelte.de oder eine Bewertung freuen.
Wenn Sie sich bereits schriftlich an Croatia Airlines gewandt und diese unter Fristsetzung zur Zahlung der Entschädigung aufgefordert haben, ist eine weitere Aufforderung natürlich nicht erforderlich.
Anspruch gegen Croatia Airlines kostenlos prüfen lassen
Gerne bieten wir Ihnen an, Ihren Anspruch auf eine Entschädigung gegen Croatia Airlines wegen der Annullierung des Fluges OU342 von ZAG nach SJJ am Sonntag 06.05.2018 kostenlos zu prüfen.
Wenn wir auch für Sie gegen Croatia Airlines einen Entschädigungsanspruch geltend machen sollen, freuen wir uns über Ihre unverbindliche Kontaktaufnahme mittels des nachstehenden Formulars, per Telefon oder per Email an info@diekmann-rechtsanwaelte.de.
Für die Erstberatung entstehen Ihnen keine Kosten!
Durch das Absenden der Daten wird kein Mandatsverhältnis begründet.
Ihre über das Kontaktformular eingegebenen Daten werden über eine sichere SSL-Verbindung übermittelt.
Bei Fragen zum Kontaktformular helfen wir Ihnen gern!
Ansprüche kostenlos prüfen lassen?
Wenn wir auch Ihre Ansprüche kostenlos prüfen sollen, stehen wir Ihnen gern zur Verfügung!
Moritz Diekmann
Rechtsanwalt
Zum Profil
Markus Tischler
Rechtsanwalt
Zum Profil
Patrica Cantu Cabada
Rechtsreferendarin
Juliane Dobberstein
Geprüfte Rechtsfachwirtin
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Rechtsanwalts- fachangestellte
Melisa Dullaj
Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte
Wenn wir Ihre Ansprüche im Rahmen einer Erstberatung prüfen sollen, benutzen Sie bitte das Kontaktformular auf dieser Seite.
Sie können auch unser PDF-Formular ausfüllen und uns dieses per E-Mail an info@diekmann-rechtsanwaelte.de senden.
Für die Erstberatung fallen keine Kosten an!
Flüge in Bearbeitung
Gegen diese Fluggesellschaften machen wir derzeit Ansprüche geltend oder haben gegen diese in der Vergangenheit Ansprüche geltend gemacht:
- Adria Airways
- Aegean Airlines
- Aer Lingus
- Aeroflot
- Air Baltic
- Air Belgium
- Air Berlin
- Air Cairo
- Air Canada
- Air China
- Air Europa
- Air France
- Air India
- Air Malta
- Air Nostrum
- Air One
- Air Serbia
- Air Via
- Alitalia
- AIS Airlines
- American Airlines
- Austrian Airlines
- Blue Air
- BMI Regional
- British Airways
- Brussels Airlines
- China Airlines
- China Southern Airlines
- Cimber AS
- Cityjet DAC
- Condor
- Corendon Airlines
- Corendon Airlines Europe
- Darwin Airline
- Delta Air Lines
- Easyjet
- Emirates
- Etihad
- Ethiopian Airlines
- Eurowings
- EW Discover
- Express Airways
- Finnair
- Flybe
- Freebird Airlines
- Germania
- Germanwings
- Gulf Air
- Hamburg Airways
- Helvetic Airways
- Iberia
- Iberia Express
- Icelandair
- KLM
- LaudaMotion
- LOT
- Lufthansa
- Lufthansa City Line
- Malaysia Airlines
- Marabu Airlines
- Norwegian Air Shuttle
- Norwegian Air International
- Onur Air
- Pegasus
- Qantas
- Qatar Airways
- Ryanair
- SAS
- SATA
- Sea Air
- Singapore Airlines
- Small Planet Airlines
- Sun Express
- Swiss
- Tailwind
- TAP
- Tarom
- Thai Airways
- Thomas Cook Airlines
- Thomson Airways
- Transavia
- TUIfly
- Tunisair
- Turkish Airlines
- Virgin Atlantic Airways
- Vueling
- United Airlines
- US Airways
- Vietnam Airlines
- Volotea
- Wizz Air
- WOW Air
Aktuelle Verspätungen und Annullierungen
Flug Nr. | Airline | Abflug | Ziel | Planabflug | Anspruch |
---|---|---|---|---|---|
TU744 | Tunisair | TUN | FRA | 13.10.2024 | 250€ |
X32115 | TUIfly.com | LPA | DUS | 12.10.2024 | 400€ |
XHGSQS | Wizz Air | BUD | AMM | 11.10.2024 | 400€ |
EZY8539 | EasyJet | LGW | FAO | 10.10.2024 | 400€ |
EW7977 | Eurowings | EBL | HAM | 09.10.2024 | 400€ |
VY1897 | Vueling | DUS | BCN | 07.10.2024 | 250€ |
DE1145 | Condor | PMI | FKB | 06.10.2024 | 250€ |
4313 | TUIfly.com | RHO | HAJ | 05.10.2024 | 400€ |
W42982 | Wizz Air | AUH | VIE | 04.10.2024 | 300€ |
W42939 | Wizz Air | VIE | BCN | 04.10.2024 | 250€ |
W61662 | Wizz Air | DTM | GDN | 04.10.2024 | 250€ |
W46066 | Wizz Air | PRG | FCO | 04.10.2024 | 250€ |
TK1709 | Turkish Airlines | IST | STR | 02.10.2024 | 400€ |
EW6803 | Eurowings | DRS | PMI | 02.10.2024 | 400€ |
VL1945 | Lufthansa | BER | MUC | 02.10.2024 | 250€ |
FR7584 | Ryanair | NUE | AGP | 02.10.2024 | 400€ |
EW9831 | Eurowings | FLR | DUS | 01.10.2024 | 250€ |
DE216 | Condor | STR | HRG | 30.09.2024 | 400€ |
EK56 | emirates | DUS | DXB | 29.09.2024 | 600€ |
1755/2106 | Lufthansa | ATH | HAJ | 28.09.2024 | 400€ |
EW7527 | Eurowings | FUE | HAM | 28.09.2024 | 400€ |
7527 | Eurowings | FUE | HAM | 28.09.2024 | 400€ |
DE1524 | Condor | STR | PMI | 28.09.2024 | 250€ |
LH415,LH1942 | Lufthansa | IAD | BER | 27.09.2024 | 300€ |
1184 | EasyJet (EZS) | HAM | BSL | 27.09.2024 | 250€ |