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600 €
Ärger mitSWISS?

Waren auch Sie von der Annullierung des SWISS-Fluges LX1165 am 20.03.2023 betroffen?

Wir machen Ihre Entschädigung gegen SWISS nach europäischem Fluggastrecht geltend!

  • Keine Erfolgsprovision
  • Keine Kosten im Erfolgsfall
  • Erfolgsquote 99%
  • Sofortige Bearbeitung
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  • Persönliche Betreuung
  • Ganz einfach selber mahnen
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Informationen zum Flug
SWISS LX1165

Stuttgart, Germany (STR)

Montag 20.03.2023
Planmäßig: 10:00 CET

New York, United States (JFK)

Dieser Flug wurde annulliert.
Ihre mögliche Entschädigung
600 €

Jetzt 600 € Entschädigung bei SWISS geltend machen!!

Falls Ihr Flug mit der Flugnummer LX1165 annulliert wurde, steht Ihnen ggfs. ein Entschädigung in Höhe von 600 € zu.


Eine Annullierung bedeutet für Sie als Fluggast in den meisten Fällen erhebliche Unannehmlichkeiten, da Sie nicht nur am Flughafen festsitzen, sondern unter Umständen zu einem wichtigen Geschäftstermin oder einem Familienfest nicht rechtzeitig erscheinen oder Ihren Urlaub nicht rechtzeitig antreten können.

Die EU-Verordnung über Fluggastrechte (Nr. 261/2004) sieht für diese Fälle eine sog. Ausgleichszahlung (Entschädigung) vor, die die ausführende Fluggesellschaft ihren Fluggästen als pauschalen Schadensersatz zahlen muss. Diese Pflicht setzt SWISS erfahrungsgemäß nicht oder nur sehr zögerlich um.

Wenn Sie über ein gültiges Flugticket für den SWISS Flug LX1165 von Stuttgart nach New York verfügen und SWISS den Flug weniger als 14 Tage vor dem geplanten Abflug am Montag 20.03.2023 annulliert hat und SWISS Ihnen keine alternative Beförderung angeboten hat, mit der es Ihnen möglich wäre nicht mehr als zwei Stunden vorher in Stuttgart abzufliegen und New York mit einer Verspätung von weniger als vier Stunden zu erreichen, steht Ihnen unter Umständen eine Entschädigung nach Artikel 7 der EU-Verordnung über Fluggastrechte (Nr. 261/2004)  zu.

Ohne gerichtliches Verfahren ist aber oftmals unmöglich, die Ansprüche gegen SWISS durchzusetzen.

Wir helfen Ihnen, Ihr gutes Recht gegen SWISS gerichtlich einzufordern und können Sie unterstützen, unabhängig davon, wo Sie wohnen - im Erfolgsfall völlig kostenfrei!

Zunächst kostenlos ein Mahnschreiben an SWISS generieren!

Um Ihnen die Geltendmachung Ihrer Entschädigung gegen SWISS wegen der Annullierung des Fluges LX1165 von Stuttgart nach New York am Montag 20.03.2023 zu erleichtern, haben wir einen Mahnschreiben-Generator entwickelt, mit welchem Sie ein Mahnschreiben schnell, komfortabel und kostenlos selbst generieren können. Einfach Ihre Daten, Ihre Flugdaten und die Daten Ihrer Mitreisenden eingeben und schon erstellt unser System für Sie automatisch ein personalisiertes Mahnschreibenin Form einer PDF-Datei, welches Sie einfach öffnen und ausdrucken können. Das System berechnet die Entfernung zwischen Ihrem Startflughafen Stuttgart und Ihrem Zielflughafen New York und ermittelt so die Höhe der Ihnen und Ihren Mitreisenden zustehenden Entschädigung, welche in Ihrem Fall 600 € pro Person beträgt. Zudem erinnert Sie der Mahnschreiben-Generator automatisch per Email, wenn die SWISS gesetzte Zahlungsfrist verstrichen ist.

Jetzt Mahnschreiben generieren Jetzt Mahnschreiben generieren


Falls Sie zu dem Mahnschreibengenerator Anregungen oder Fragen haben, freuen wir uns über einen Hinweis.

Sofern die SWISS bereits aufgrund des von uns kostenlos zur Verfügung gestellten Mahnschreibens zahlt, würden wir uns über einen kurzen Hinweis per Email an info@diekmann-rechtsanwaelte.de oder eine Bewertung freuen.

Wenn Sie sich bereits schriftlich an SWISS gewandt und diese unter Fristsetzung zur Zahlung der Entschädigung aufgefordert haben, ist eine weitere Aufforderung natürlich nicht erforderlich.

Anspruch gegen SWISS kostenlos prüfen lassen

Gerne bieten wir Ihnen an, Ihren Anspruch auf eine Entschädigung gegen SWISS wegen der Annullierung des Fluges LX1165 von STR nach JFK am Montag 20.03.2023 kostenlos zu prüfen.

Wenn wir auch für Sie gegen SWISS einen Entschädigungsanspruch geltend machen sollen, freuen wir uns über Ihre unverbindliche Kontaktaufnahme mittels des nachstehenden Formulars, per Telefon oder per Email an info@diekmann-rechtsanwaelte.de.

Für die Erstberatung entstehen Ihnen keine Kosten!

Durch das Absenden der Daten wird kein Mandatsverhältnis begründet.


Ihre über das Kontaktformular eingegebenen Daten werden über eine sichere SSL-Verbindung übermittelt.

Bei Fragen zum Kontaktformular helfen wir Ihnen gern!

Erfahrungen & Bewertungen zu DIEKMANN Rechtsanwälte

Ansprüche kostenlos prüfen lassen?

Wenn wir auch Ihre Ansprüche kostenlos prüfen sollen, stehen wir Ihnen gern zur Verfügung!
 

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Wenn wir Ihre Ansprüche im Rahmen einer Erstberatung prüfen sollen, benutzen Sie bitte das Kontaktformular auf dieser Seite.
Sie können auch unser PDF-Formular ausfüllen und uns dieses per E-Mail an info@diekmann-rechtsanwaelte.de senden.

Für die Erstberatung fallen keine Kosten an!

Aktuelle Verspätungen und Annullierungen

Flug Nr. Airline Abflug Ziel Planabflug Anspruch
KL1604 KLM Royal Dutch Airlines FCO NUE 15.01.2025 250€
X32853 TUIfly.com FNC DUS 12.01.2025 400€
DE2283 Condor MBA FRA 08.01.2025 600€
DE2283 Condor MBA FRA 08.01.2025 600€
FR4212 Ryanair HHN PMI 06.01.2025 250€
EW582 Eurowings CGN PMI 05.01.2025 250€
LH136 Lufthansa HEL STR 05.01.2025 400€
TG922 Thai Airways International BKK FRA 05.01.2025 600€
FR1559 Ryanair HHN CTA 05.01.2025 400€
TK0677 Turkish Airlines ADD IST 05.01.2025 600€
CA966 Air China FRA PEK 04.01.2025 600€
QR86 Qatar Airways DUS HAN 04.01.2025 600€
QR085 Qatar Airways DOH DUS 04.01.2025 300€
EW8187 Eurowings LPA BER 03.01.2025 400€
FR2837 Ryanair HHN CTA 31.12.2024 400€
EW6891 EW Discover MUC PMI 31.12.2024 250€
LH2481 Lufthansa LHR MUC 29.12.2024 250€
X32409 TUIfly.com LPA HAJ 29.12.2024 400€
X3-2409 TUIfly.com LPA HAJ 29.12.2024 400€
DE2144 Condor FRA POP 29.12.2024 300€
KL1762 KLM Royal Dutch Airlines BRE AMS 29.12.2024 250€
7302 Nesma Airlines MUC HRG 29.12.2024 400€
TK1636,TK44 Turkish Airlines MUC CPT 22.12.2024 300€
DE3834 Condor DUS MBJ 22.12.2024 300€
IB766,IB6586 Iberia FRA SCL 21.12.2024 600€