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Flug mit Norwegian Air International verspätet, annulliert oder nicht befördert worden?

Wir machen Ihre Entschädigung gegen Norwegian Air International nach der FluggastrechteVO geltend!

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Bis zu 600 € Entschädigung von Norwegian Air International!

Bei Flugverspätung, Flugannullierung oder Beförderungsverweigerung Ihres Norwegian Air International-Fluges


Sofern Sie einen bestimmten Norwegian Air International-Flug gebucht und sich rechtzeitig am Check-In eingefunden haben, Norwegian Air International den Flug aber annulliert oder dieser sich um mehr als drei Stunden verspätet, bedeutet dies für Sie erhebliche Unannehmlichkeiten, da Sie nicht nur am Flughafen festsitzen, sondern unter Umständen zu einem wichtigen Geschäftstermin oder einem Familienfest nicht rechtzeitig erscheinen oder Ihren Urlaub nicht rechtzeitig antreten können.

Die EU-Verordnung über Fluggastrechte (Nr. 261/2004) sieht für diese Fälle eine Entschädigungszahlung vor, die Ihnen die Fluggesellschaft als pauschalen Schadensersatz zahlen muss. Diese Pflicht setzen die Fluggesellschaften erfahrungsgemäß nicht oder nur sehr zögerlich um. Ohne gerichtliches Verfahren ist es nahezu unmöglich, die Ansprüche gegen Norwegian Air International durchzusetzen.

Wir helfen Ihnen, Ihr gutes Recht gerichtlich einzufordern und können Sie unterstützen, unabhängig davon, wo Sie wohnen - im Erfolgsfall völlig kostenfrei!

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Ansprüche kostenlos prüfen lassen?

Wenn wir auch Ihre Ansprüche kostenlos prüfen sollen, stehen wir Ihnen gern zur Verfügung!
 

Moritz Diekmann

Rechtsanwalt
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Markus Tischler

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Juliane Dobberstein

Sekretariat

Wenn wir Ihre Ansprüche im Rahmen einer Erstberatung prüfen sollen, benutzen Sie bitte das Kontaktformular auf dieser Seite.
Sie können auch unser PDF-Formular ausfüllen und uns dieses per E-Mail an info@diekmann-rechtsanwaelte.de senden.

Für die Erstberatung fallen keine Kosten an!

Mit unserem kostenlosen Musterschreiben bis zu 600 Euro Entschädigung bei Norwegian Air International geltend machen!

Nutzen Sie unseren kostenlosen Mahnschreibengenerator zur Durchsetzung Ihrer Entschädigungsansprüche bei Flugverspätung, Flugannullierung oder Beförderungsverweigerung


Die EU-Verordnung über Fluggastrechte (Nr. 261/2004) sieht bei einer Flugverspätung von mehr als drei Stunden, einer Flugannullierung und bei Nichtbeförderung eine Entschädigungszahlung vor, die Ihnen Norwegian Air International als pauschalen Schadensersatz zahlen muss. Je nach Entfernung zwischen Start- und Zielflughafen beträgt diese Entschädigungszahlung bis zu 600 € pro Fluggast. Leider zahlt Norwegian Air International die gesetzlich vorgeschriebenen Entschädigungen nur sehr zögerlich. Ohne ein gerichtliches Verfahren zahlt Norwegian Air International in den uns bekannten Fällen nicht. Daher muss in den meisten der Fälle Klage erhoben werden.

Vor der Einreichung einer Klage sollte der geschädigte Fluggast Norwegian Air International aber schriftlich unter Fristsetzung zur Zahlung auffordern, da er ansonsten im Falle eines Anerkenntnisses die Prozesskosten zu tragen hat.Mit Hilfe unseres kostenlosen Musterschreibenskönnen Sie Norwegian Air International zur Zahlung auffordern. Und mit etwas Glück zahlt Norwegian Air International bereits auf dieses Schreiben.

Jetzt Mahnschreiben kostenlos generieren!

Um Ihnen die Geltendmachung Ihrer Entschädigungsansprüche gegen Norwegian Air International zu erleichtern, haben wir einen Mahnschreibengenerator entwickelt, mit dem Sie am Computer oder per Smartphone/Tablett ein Mahnschreiben an Norwegian Air International generieren und einfach als PDF-Datei herunterladen können. Wenn Sie zu dem Schreiben Fragen haben, können Sie sich gern kostenlos und unverbindlich an uns wenden.

Zum Mahnschreibengenerator

Falls Norwegian Air International bereits aufgrund des von uns kostenlos zur Verfügung gestellten Musterschreibens zahlt, würden wir uns über einen kurzen Hinweis per Email an info@diekmann-rechtsanwaelte.de oder einen Kommentar auf dieser Seite freuen.

Wenn Sie sich bereits schriftlich an Norwegian Air International gewandt und diese unter Fristsetzung zur Zahlung aufgefordert haben, ist eine weitere Aufforderung natürlich nicht erforderlich.

Pressespiegel

Erwähnung bei WELT
Unser Mahnschreiben-Generator wurde von der WELT am 02.04.2020 im Zusammenhang mit der Erstattung der Flugkosten bei Flügen, die augrund des Corona-Virus annulliert wurden, erwähnt (Link zum Artikel).

Erwähnungen bei Bild
Unser Mahnschreiben-Generator wurde bereits mehrfach von der Bild-Zeitung erwähnt (Ausgaben vom 22.07.2015, 05.08.2016 und im Rahmen der Titelstory am 28.07.2017)

Erwähnt in Bild Woche
Unser Mahnschreiben-Generator wurde in der Bild Woche - Ausgabe 35 vom 25.08.2016 - erwähnt.

Erwähnung bei Focus Online
Unser Mahnschreiben-Generator wurde von Focus Online erwähnt (Link zum Artikel)

Erwähnungen in der Funkuhr
Unser Mahnschreiben-Generator wurde mehrfach in der Funkuhr erwähnt (Ausgabe 35 vom 26.08.2016 und Ausgabe 33 vom 11.08.2017)

ZDF drehscheibe vom 08.08.2016
Unsere Kanzlei und unser Mahnschreiben-Generator wurden am 08.08.2016 vom ZDF im Rahmen des Formats drehscheibe erwähnt.

Aktuelle Verspätungen und Annullierungen bei Norwegian Air International

Flug Nr. Abflug Ziel Planabflug Anspruch
B84506 Berlin (BER) Stockholm (ARN) 09.06.2022 250€
D84506 Berlin (BER) Stockholm (ARN) 09.06.2022 250€
dfsdfsdf Muenchen (MUC) Oslo (OSL) 11.08.2020 250€
D83308 Copenhagen (CPH) Muenchen (MUC) 31.05.2020 250€
DY1108 Oslo (OSL) Berlin (SXF) 15.04.2020 250€
DI7044 Miami (MIA) London (LGW) 24.03.2020 600€
D82909 Copenhagen (CPH) London (LGW) 17.03.2020 250€
D85102 Tenerife (TFS) Muenchen (MUC) 23.02.2020 400€
D86501 Hamburg (HAM) Tenerife (TFS) 22.02.2020 400€
D86501 Hamburg (HAM) Tenerife (TFS) 19.02.2020 400€
DY7202 Bangkok (BKK) Oslo (OSL) 27.10.2019 600€
D86697 Duesseldorf (DUS) Palma de Mallorca (PMI) 26.07.2019 250€
D83320 Copenhagen (CPH) Riga (RIX) 24.07.2019 250€
D85101 Muenchen (MUC) Malaga (AGP) 19.05.2019 400€
D86696 Palma de Mallorca (PMI) Duesseldorf (DUS) 24.04.2019 250€
D86692 Palma de Mallorca (PMI) Hannover (HAJ) 29.01.2019 400€
DY7012 New York (JFK) Copenhagen (CPH) 27.12.2018 600€
DY7260 Krabi (KBV) Stockholm (ARN) 07.12.2018 600€
J2UJ47 New York (JFK) Amsterdam (AMS) 30.11.2018 600€
DY4502,DY720... Muenchen (MUC) Bangkok (BKK) 29.11.2018 600€
DY4502 Muenchen (MUC) Stockholm (ARN) 29.11.2018 250€
D85603 Duesseldorf (DUS) Barcelona (BCN) 12.10.2018 250€
D85602 Barcelona (BCN) Duesseldorf (DUS) 12.10.2018 250€
D(5601 Barcelona (BCN) Duesseldorf (DUS) 12.10.2018 250€
D85602 Barcelona (BCN) Duesseldorf (DUS) 12.10.2018 250€

Anspruch kostenlos prüfen lassen

Gerne bieten wir Ihnen an, Ihren Anspruch auf eine Entschädigungszahlung gegen Ihre Fluggesellschaft kostenlos zu prüfen.

Wenn wir auch für Sie gegen eine Fluggesellschaft einen Entschädigungsanspruch geltend machen sollen, freuen wir uns über Ihre unverbindliche Kontaktaufnahme mittels des nachstehenden Formulars, per Telefon oder per Email an info@diekmann-rechtsanwaelte.de.

Für die Erstberatung entstehen Ihnen keine Kosten!

Durch das Absenden der Daten wird kein Mandatsverhältnis begründet.


Ihre über das Kontaktformular eingegebenen Daten werden über eine sichere SSL-Verbindung übermittelt.

Bei Fragen zum Kontaktformular helfen wir Ihnen gern!

Fluggastdaten DE

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Zahl der Mitreisenden
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Entschädigung ohne Mahnung/Gerichtsverfahren erhalten?

Wenn Sie Ihre Entschädigung erhalten möchten, ohne auf die Reaktion auf Ihr Mahnschreiben an die Fluggesellschaft oder den Ausgang eines Gerichtsverfahrens zu warten, empfehlen wir Ihnen, sich an EUflight zu wenden.

Bei EUflight müssen Sie lediglich Ihre Flugdaten eingeben und erhalten dann eine Vereinbarung über den Kauf Ihrer Forderung gegen die Fluggesellschaft welche Sie nur noch unterschreiben und zusammen mit Ihren Reiseunterlagen an EUFlight schicken müssen. Sobald Ihre Vereinbarung mit EUflight zustande gekommen ist, bekommen Sie die Entschädigung abzüglich der Service-Gebühr von EUflight in Höhe von 35% (zzgl. MwSt) innerhalb kurzer Zeit ausgezahlt. EUflight wird vom Verbrauchermagazin Finanztip empfohlen.

Zu EUflight

LISTE DER ADRESSEN ALLER FLUGGESELLSCHAFTEN

Natürlich können Sie unser Musterschreiben auch für die Geltendmachung Ihrer Entschädigung gegen eine beliebige andere Fluggesellschaft geltend machen.

Um Ihnen die Suche nach der Anschrift der einzelnen Fluggesellschaft zu erleichtern, haben wir alle Fluggesellschaften, die aus Europa starten, recherchiert und in einer Excel-Liste zusammengestellt. Für die Richtigkeit und Aktualität der Angaben übernehmen wir keine Gewähr. Die Liste hat einen Stand 15.01.2015.

Die Liste genießt urheberrechtlichen Schutz und darf ohne unsere Zustimmung nicht veröffentlicht, vervielfältigt und/oder verbreitet werden.

Falls Sie feststellen sollten, dass einzelne Daten in der Liste nicht mehr aktuell sind, würden wir uns über einen Hinweis freuen.

Download Adressliste der Fluggesellschaften

Berechnung der Höhe des Entschädigungsanspruchs

Die Höhe des Entschädigungsanspruchs ergibt sich aus Art. 7 der Fluggastrecht-Verordnung und beträgt je nach Entfernung zwischen Abflughafen und Zielflughafen pro Person:

Flüge innerhalb der EU:

  • 250 EUR bei einer Flugstrecke bis zu 1500 km
  • 400 EUR bei einer Flugstrecke von mehr als 1500 km

Flüge zwischen der EU und einem Nicht-EU-Land:

  • 250 EUR bei einer Flugstrecke bis zu 1500 km
  • 400 EUR bei einer Flugstrecke über 1500 km bis zu 3500 km
  • 600 EUR bei einer Flugstrecke von mehr als 3500 km

Die Entfernung zwischen Ihrem Abflughafen und Ihrem Zielflughafen können Sie ganz einfach mit Hilfe des Entfernungsrechners unter luftlinie.org berechnen.

Da jeder Fluggast einen Ausgleichsanspruch hat, kann eine vierköpfige Familie schnell bei einer Flugstrecke von mehr als 3500 km auf eine Entschädigung von 2.400 EUR kommen.

Sofern Ihnen die Fluggesellschaft einen Alternativflug zur anderweitigen Beförderung angeboten hat,  kann sich die Höhe Ihres Entschädigungsanspruchs um 50 % verringern. Hierbei ist entscheidend, inwieweit die ursprüngliche Ankunftszeit von der des Alternativflugs abweicht. Eine Verringerung um 50% ist bei Nr. 1 nur bis zu einer Abweichung von zwei Stunden, bei Nr. 2/3 bis zu drei Stunden und bei Nr. 4. bis zu vier Stunden möglich.

Neben einem Ausgleichsanspruch können Ihnen je nach Einzelfall auch der Ersatz von Umbuchungs-, Übernachtungs- oder Stornierungsgebühren zustehen, wobei diese Kosten grundsätzlich zunächst auf die Ausgleichszahlung angerechnet werden.