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Erfahrungen & Bewertungen zu DIEKMANN Rechtsanwälte

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Dr. Fabienne Diekmann

  • Arzneimittelrecht
  • Lebensmittelrecht

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Moritz Diekmann

  • Wettbewerbsrecht
  • Apothekenrecht

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Philipp Brauns

  • Wettbewerbsrecht
  • Apothekenrecht

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Markus Tischler

  • Fluggastrecht

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Arzneimittelrecht

Die Entwicklung, Zulassung, Herstellung, der Vertrieb und nicht zuletzt die Abgabe von Arzneimitteln sind von einer Vielzahl von Reglementierungen geprägt. Die Europäische Union sowie der nationale Gesetzgeber leisten mit ständigen Neuerungen ihren Beitrag zu einer immer wachsenden Regelungsdichte. Sicherheits- und Qualitätsanforderungen steigen stetig. Für die Akteure ist dies nicht immer ein einfaches Unterfangen. Nationale und europäische Aufsichtsbehörden richten ein besonderes Augenmerk auf sie.

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Apothekenrecht

Apotheker werden vor immer neue Herausforderungen gestellt. Nicht nur die räumlichen Anforderungen an die Erlaubniserteilung eines Apothekenbetriebes werden fortwährend modifiziert. Auch das zulässige Sortiment, die möglichen Dienstleistungen und Werbemöglichkeiten unterliegen einem ständigen Wandel. Hinzu treten Themen, die aus der Stellung der Apotheke als Kostenschnittstelle zwischen den Leistungsträgern und der pharmazeutischen Industrie resultieren: Retaxierungen, Rabattverträge, Aut-idem, Festbetragsgruppen.

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Heilmittelwerberecht

Arznei- und andere Heilmittel sind im Gegensatz zu den üblichen Verbrauchsgegenständen keine unbedenklichen Produkte. Gleich ob im verschreibungspflichtigen oder freiverkäuflichen Bereich können aufgrund von Kontraindikationen, Wechselwirkungen, Nebenwirkungen oder einer falschen Dosierung gesundheitliche Risiken entstehen. Werbung, die per se den Konsum eines bestimmten Produktes anstrebt, kann in Widerspruch zu diesen Risiken stehen. Das Heilmittelwerberecht soll den Verbraucher hierbei vor unzulässiger Werbung schützen. In diesem Spannungsfeld stehen wir Ihnen zur Seite und helfen Ihnen, Ihre Interessen und Ziele mit den heilmittelwerberechtlichen Vorgaben in Einklang zu bringen.
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Lebensmittelrecht

Im Zuge des Europäischen Binnenmarktes hat sich die Situation für das Inverkehrbringen von Lebensmitteln verändert. Die Zahl der angebotenen Lebensmittel vergrößerte sich stark. Dies liegt darin begründet, dass die kulinarische Vielfalt nicht durch nationale Regelungen eingeschränkt werden darf. Es gilt das Herkunftsprinzip: Produkte, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union rechtmäßig in Verkehr gebracht werden dürfen, sind auch in den anderen Mitgliedstaaten verkehrsfähig. Damit sich der Verbraucher eine ausreichende Marktübersicht verschaffen kann, wurden die hierzu erforderlichen Voraussetzungen geschaffen. Besonders betroffen sind die Etikettierung und die Kennzeichnung der Produkte.
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Kosmetikrecht

Kosmetische Produkte unterliegen hinsichtlich ihrer stofflichen Zusammensetzung, der Herstellung, Kennzeichnung, Bewerbung, des Vertriebes und der Überwachung umfangreichen Regelungswerken und regelmäßigen Novellierungen. Hintergrund ist auch hier die Sicherheit der Konsumenten. Daneben treten aufgrund der stofflichen Zusammensetzung mitunter Probleme bei der Abgrenzung des Produktes bspw. zu Arzneimitteln auf.

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Cannabisrecht

Ebenso wie bei Arzneimitteln, gelten auch für den Anbau, die Lieferung, die Ein- und Ausfuhr, die Lagerung, sowie für Marketing und Vertrieb von medizinischem Cannabis eine Vielzahl an (gesetzlichen) Regelungen. Nur wer diese Regelungen befolgt, riskiert nicht, sich strafbar zu machen. Wir begleiten Sie, wenn Sie Akteur auf dem Cannabis-Markt sind oder ein solcher werden wollen.

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Tabakrecht

Seit dem 20. Mai 2017 entfaltet das Gesetz über Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse (Tabakerzeugnisgesetz - TabakerzG) im Zusammenspiel mit der Verordnung über Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse (TabakerzV) abgesehen von wenigen Ausnahmen volle Wirkung. Insbesondere für Hersteller und Importeuer von elektronischen Zigaretten und deren Nachfüllbehälter mit nikotinhaltigen Liquids ergeben sich daraus umfangreich ganz neue  Verpflichtungen hinsichtlich der Notifizierung, also der rechtzeitigen Anmeldung des beabsichtigten Inverkehrbringens,  der Kennzeichnung und den technischen bzw. stofflichen Anforderungen an die betreffenden Erzeugnisse.  Es ist davon auszugehen, dass die zuständigen Aufsichtsbehörden in Zukunft verstärkt die Verkehrsfähigkeit von elektronischen Zigaretten und deren Nachfüllbehältern prüfen werden. 

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Tierarzneimittelrecht

Für die gesamte Tierarzneimittelbranche gingen mit dem Inkrafttreten der Tierarzneimittelverordnung und des Tierarzneimittelgesetzes teils gravierende Änderungen und Neuerungen einher. Aber auch auf der Handelsebene sind seit dem 28.01.2022 zahlreiche Regelungen in Kraft getreten. Wir beraten Sie gerne zu allen tierarzneimittelrechtlichen Fragen.

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Futtermittelrecht

Im Bereich der Futtermittel besteht ein umfangreiches Geflecht aus Rechtsvorschriften auf nationaler und europäischer Ebene. Dazu zählen insbesondere die Verordnung (EG) Nr. 767/2009 zum Inverkehrbringen und zur Verwendung von Futtermitteln, das Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) und die Futtermittelverordnung, aber auch speziellere Vorschriften zu Zusatzstoffen in Tierernährung und Pestizidrückständen oder Arzneifuttermitteln als spezielle Fallgruppe der Futtermittel.

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Medizinprodukterecht

Auch wenn das Inverkehrbringen eines Medizinproduktes einfacheren Hürden als der Vertrieb eines Arzneimittels unterliegt, sind die bestehenden Regelungen nicht zu unterschätzen. Probleme können insbesondere beim Vertrieb und der Bewerbung von Medizinprodukten entstehen.

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Biozidrecht

Gerade der Verbraucherschutzgedanke führt im Biozidrecht zu einer hohen Regelungsdichte, mit der der Vertrieb und die Anwendung von Bioziden reglementiert werden sollen. Dies hat Auswirkungen sowohl für die Hersteller, Importeure, Händler und Anwender von Bioziden. Damit Sie sich optimal positionieren und sich dem stark verändernden Markt anpassen können, bieten wir Ihnen ein fundierte rechtliche Beratung an, die alle Handelsstufen umfaßt. Diese erschöpft sich nicht nur in der Anwendung des geltenden Rechts, sondern versucht auf die Rechtsentwicklung Einfluß zu nehmen.

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Wettbewerbsrecht

Das Wettbewerbsrecht untersagt über das UWG unlautere geschäftliche Handlungen. Dabei enthält das UWG eigene Verbotstatbestände wie bspw. die Irreführung. Daneben bezieht es marktverhaltensregelnde Normen, wie bspw. einzelne Regelungen des AMG, mit ein. Dies macht deutlich, dass zur Prüfung und Beratung von Werbemitteln sowie zur Ahndung wettbewerbsrechtlicher Verstöße nicht nur fundiertes Wissen im Rahmen des UWG erforderlich ist, sondern auch in den besonderen Bereichen der jeweiligen marktverhaltensregenden Normen.

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Markenrecht und Kennzeichenrecht

Das klassische Verständnis von Marken und anderen geschäftlichen Bezeichnungen hat sich gewandelt. Marken und andere geschäftliche Bezeichnungen haben sich längst von ihrer klassischen Funktion, schlicht die Ware oder Dienstleistung eines Unternehmens bzw. das Unternehmen selbst zu kennzeichnen, gelöst und zählen mittlerweile zu den entscheidenden wertbildenden Faktoren eines Unternehmens. Der mit bekannten Marken und geschäftlichen Bezeichnungen verbundenen Werbewert sowie der mit dem Aufbau und der Etablierung neuer Produktbezeichnungen, Logos oder Firmennamen verbundene Marketingaufwand tragen maßgeblich zum Erfolg eines Produktes und damit des Unternehmens selbst bei.

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Urheberrecht

Das Urheberrecht bildet oft den Ausgangspunkt immaterieller Wertschöpfung. Es verschafft seinem Inhaber ein Ausschließlichkeitsrecht und schützt neben Werken z.B. der Musik, Sprache (Computerprogramme!) Literatur und bildenden Künste, auch solche kreativen Arbeitsleistungen, die als solche keine ausreichende individuelle Gestaltung aufweisen, so z.B. diejenigen ausübender Künstler oder etwa eines Tonträgerproduzenten (sog. Leistungsschutzrechte).

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Fluggastrecht

Flugreisenden steht nach der Verordnung 261/2004 eine Ausgleichszahlung von bis zu 600 Euro bei annullierten und verspäteten Flügen, sowie bei Beförderungsverweigerung gegen die jeweilige Fluggesellschaft zu. Die Fluggesellschaften drücken sich erfahrungsgemäß vor diesen Zahlungsverpflichtungen, indem man versucht die Kunden abzuwimmeln oder ihren Anspruch bestreitet. DIEKMANN Rechtsanwälte helfen Ihnen dabei, Ihren Zahlungsanspruch durchzusetzten.

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