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Kompetente Beratung imApothekenrecht

Sie benötigen Hilfe in einer apothekenrechtlichen Angelegenheit?

Wir beraten Sie gern in allen Fragen rund um den Betrieb Ihrer Apotheke(n)!
  • Heilmittelwerbung
  • Berufsrecht
  • Prüfung von Werbemitteln
  • Gesellschaftsform und Mehrbesitz
  • Botendienst und Versandhandel
  • Preisrecht und Abrechnung
  • Bonus- und Rabattwerbung
  • Gründung, Erwerb und Verkauf
Erfahrungen & Bewertungen zu DIEKMANN Rechtsanwälte

Haben Sie Fragen zum Apothekenrecht?

Wir helfen gern!


Moritz Diekmann

Tel.: +49 (40) 33443690

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Philipp Brauns

Tel.: +49 (40) 33443690

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Falls Sie Fragen zum Apothekenrecht haben, freuen wir uns über Ihre Kontaktaufnahme per Email an:

info@diekmann-rechtsanwaelte.de

Sie können uns natürlich auch unter

+49 (40) 33443690 telefonisch erreichen.


Alle Tätigkeitsgebiete

Apothekenrecht

Apotheker werden vor immer neue Herausforderungen gestellt. Nicht nur die räumlichen Anforderungen an die Erlaubniserteilung eines Apothekenbetriebes werden fortwährend modifiziert. Auch das zulässige Sortiment, die möglichen Dienstleistungen und Werbemöglichkeiten unterliegen einem ständigen Wandel. Hinzu treten Themen, die aus der Stellung der Apotheke als Kostenschnittstelle zwischen den Leistungsträgern und der pharmazeutischen Industrie resultieren: Retaxierungen, Rabattverträge, Aut-idem, Festbetragsgruppen.

Wir beraten und vertreten Sie in allen rechtlichen Fragen der täglichen Berufspraxis. Unsere Beratungsschwerpunkte liegen auf den folgenden Gebieten:
 

  • Erwerb und Übernahme von Apotheken
  • Erlaubniserteilung und Erlaubniswahrung im Lichte der novellierten Apothekenbetriebsordnung und des Apothekengesetzes (insb. barrierefreier Zugang)
  • Krankenhausversorgung, Zweigapotheken und Filialapotheken
  • Apothekenkooperationen, Markenpartnerschaften
  • Eigenmarken - Verträge zur Lohnherstellung, Herstellungserlaubnis, Zulassung/Registrierung und Kennzeichnung
  • Ausgangsstoffe – Wirk- und Hilfsstoffe
  • Information und Beratung
  • Rezeptsammelstellen
  • Verblistern und Stellen
  • Zulässiges Portfolio - apothekenübliche Waren und Dienstleistungen
  • Entwicklung und Prüfung von Werbemitteln unter Berücksichtigung des HWG und UWG sowie des jeweils einschlägigen Berufsrechts
  • Gründung von Versandapotheken, Beratung zu Versandhandel und E-Commerce
  • Onlineshop-Check (insbesondere Preisangaben und Informationspflichten)
  • Retaxierung - Konsequenzen aus und Probleme mit Rabattverträgen
  • Zusammenarbeit und Abrechnung mit Leistungsträgern
  • Zusammenarbeit mit Fachkreisen
  • Auswirkungen des Anti-Korruptionsgesetzes
  • Berufsrecht

    Ihr Weg zur Großhandels- und BtM-Handelserlaubnis

    Die in Kooperation mit der Kanzlei DIEKMANN Rechtsanwälte gegründete PharmSec Internattional GmbH berät Unternehmen insbesondere in den Bereichen Arzneimittel und Betäubungsmittel (BtM) und unterstützt sie bei der Beantragung und Aufrechterhaltung von Erlaubnissen (z.B. zum Großhandel mit Arzneimitteln gemäß § 52a AMG oder zum Handel mit Betäubungsmitteln gemäß § 3 BtMG).

    Die Köpfe hinter der Gesellschaft sind neben Frau Dr. Fabinne Diekmann auch Herr Stefan Heinz, der auf eine langjährige Erfahrung in der QA/GMP/GDP zurückgreift – zuletzt als Leiter der Qualitätssicherung bei der Mundipharma GmbH in Limburg (Lahn). Hinzu kommt eine langjährige Erfahrung bei der Durchführung von Qualitätsaudits (3rd-Party-Audits) und Behördeninspektionen im nationalen und internationalen Umfeld.

    Zusätzlich bietet PharmSec eigene Schulungen an und übt Referententätigkeiten auf verschiedenen Plattformen aus.

    www.pharmsec.com