Kompetente Beratung imBiozidrecht
Haben Sie rechtliche Fragen im Zusammenhang mit Bioziden?
- Produktabgrenzung
- Verkehrsfähigkeit
- Kennzeichnung
- Herstellung und Lohnherstellung
- Vertrieb
- Werbung
- Abmahnung
- Gerichtsverfahren
Haben Sie Fragen zum Biozidrecht?
Wir helfen gern!
Falls Sie Fragen zum Biozidrecht haben, freuen wir uns über Ihre Kontaktaufnahme per Email an:
info@diekmann-rechtsanwaelte.de
Sie können uns natürlich auch unter +49 (40) 33443690 telefonisch erreichen.
Alle Tätigkeitsgebiete
Biozidrecht
Einer der Schwerpunkte der Tätigkeit von DIEKMANN Rechtsanwälte ist das Biozidrecht. Biozide stehen in der öffentlichen Wahrnehmung in einem starken Spannungsverhältnis.
Gerade der Verbraucherschutzgedanke führt im Biozidrecht zu einer hohen Regelungsdichte, mit der der Vertrieb und die Anwendung von Bioziden reglementiert werden sollen. Dies hat Auswirkungen sowohl für die Hersteller, Importeure, Händler und Anwender von Bioziden. Damit Sie sich optimal positionieren und sich dem stark verändernden Markt anpassen können, bieten wir Ihnen ein fundierte rechtliche Beratung an, die alle Handelsstufen umfaßt. Diese erschöpft sich nicht nur in der Anwendung des geltenden Rechts, sondern versucht auf die Rechtsentwicklung Einfluß zu nehmen.
Zu unserem Leistungsangebot zählt die Beratung und Vertretung in folgenden Bereichen:
Unternehmensrecht
- Unternehmensausrichtung
- Standortwahl
- Verhandlung von Liefer- und Verkaufsverträgen
Kennzeichnung und Zusammensetzung
- Einstufung und Prüfung der Kennzeichnung von Bioziden
Wettbewerbsrecht
- Vertretung gegenüber Wettbewerbern (gerichtlich und außergerichtlich), insbesondere zur Verkehrsfähigkeit von und Werbung für Biozide
- Vermeidung von wettbewerbsrechtlichen Auseinandersetzung
Marken- und Patentrecht
- Abwehr und Durchsetzung von markenrechtlichen Ansprüchen
- Vertretung in patentrechtlichen Verfahren
Verwaltungsrecht
- Vertretung gegenüber den Zuständigen Behörden (gerichtlich und außergerichtlich)
- Zulassungen von Bioziden
- Bescheinigungen zur Vermarktungsfähigkeit
Gesetzgebungsverfahren
- Interessenvertretung gegenüber den europäischen Entscheidungsgremien
- Interessenvertretung gegenüber dem nationalen Gesetzgeber
- Einwirkung auf den Gesetzgebungsprozeß