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Kompetente Beratung imHeilmittelwerberecht

Sie benötigen Hilfe bei der Werbung für Heilmittel?

Wir beraten Sie gern in allen Fragen rund um die Werbung für Arzneimittel, Medizinprodukte, Behandlungen, Verfahren und allen sonstigen Heilmitteln gemäß § 1 HWG!
  • Prüfung Onlinewerbung
  • Prüfung Katalogwerbung
  • Zugaben / Rabatte
  • Preiswerbung
  • Gewinnspiele
  • Fernbehandlungen
  • Pflichtangaben
  • Abmahnung / Gerichtsverfahren
Erfahrungen & Bewertungen zu DIEKMANN Rechtsanwälte

Haben Sie Fragen zum Heilmittelwerberecht?

Wir helfen gern!


Moritz Diekmann

+49 (40) 33443690

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Philipp Brauns

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Falls Sie Fragen zum Heilmittrelwerberecht haben, freuen wir uns über Ihre Kontaktaufnahme per Email an:

info@diekmann-rechtsanwaelte.de

Sie können uns natürlich auch unter +49 (40) 33443690 telefonisch erreichen.


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Heilmittelwerberecht

Arznei- und andere Heilmittel sind im Gegensatz zu den üblichen Verbrauchsgegenständen keine unbedenklichen Produkte. Gleich ob im verschreibungspflichtigen oder freiverkäuflichen Bereich können aufgrund von Kontraindikationen, Wechselwirkungen, Nebenwirkungen oder einer falschen Dosierung gesundheitliche Risiken entstehen. Werbung, die per se den Konsum eines bestimmten Produktes anstrebt, kann in Widerspruch zu diesen Risiken stehen. Das Heilmittelwerberecht soll den Verbraucher hierbei vor unzulässiger Werbung schützen. In diesem Spannungsfeld stehen wir Ihnen zur Seite und helfen Ihnen, Ihre Interessen und Ziele mit den heilmittelwerberechtlichen Vorgaben in Einklang zu bringen.

Unsere Tätigkeit erfasst u.a. die folgenden Themen:
 

  • Abgrenzung der Produkt- von der Unternehmenswerbung
  • Pflichtangaben
  • Verbotstatbestände
  • Werbung in der Packungsbeilage und Kennzeichnung
  • Prüfung von Werbemittel aller Art
  • Zuwendungen, Zugaben und sonstige Werbegaben sowie die zulässigen Ausnahmen
  • Rabatte
  • Beratung bei der Erstellung von Werbeauftritten für Apotheken und Arztpraxen
  • Erläuterung der Pflichtangaben bei Arzneimittelwerbungen
  • Überprüfung der Rechtmäßigkeit von Klinikwerbungen

Ihr Weg zur Großhandels- und BtM-Handelserlaubnis

Die in Kooperation mit der Kanzlei DIEKMANN Rechtsanwälte gegründete PharmSec Internattional GmbH berät Unternehmen insbesondere in den Bereichen Arzneimittel und Betäubungsmittel (BtM) und unterstützt sie bei der Beantragung und Aufrechterhaltung von Erlaubnissen (z.B. zum Großhandel mit Arzneimitteln gemäß § 52a AMG oder zum Handel mit Betäubungsmitteln gemäß § 3 BtMG).

Die Köpfe hinter der Gesellschaft sind neben Frau Dr. Fabinne Diekmann auch Herr Stefan Heinz, der auf eine langjährige Erfahrung in der QA/GMP/GDP zurückgreift – zuletzt als Leiter der Qualitätssicherung bei der Mundipharma GmbH in Limburg (Lahn). Hinzu kommt eine langjährige Erfahrung bei der Durchführung von Qualitätsaudits (3rd-Party-Audits) und Behördeninspektionen im nationalen und internationalen Umfeld.

Zusätzlich bietet PharmSec eigene Schulungen an und übt Referententätigkeiten auf verschiedenen Plattformen aus.

www.pharmsec.com