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Erfahrungen & Bewertungen zu DIEKMANN Rechtsanwälte

Dr. Fabienne Diekmann

Dr. Fabienne Diekmann ist Partnerin der Kanzlei. Zu Ihren Mandanten zählen überwiegend Unternehmen aus der Lebensmittel-, Pharma-, Medizinprodukte-, und Kosmetikindustrie, die sie von der Produktentwicklung und Abgrenzungsfragen an berät und begleitet. Für die Lebensmittelindustrie liegt der Schwerpunkt ihrer Tätigkeit neben der Beratung im Rahmen der Zulassung neuartiger Lebensmittel im Wesentlichen in der Unterstützung bei der Produktkennzeichnung und Produktwerbung. Dr. Fabienne Diekmann berät sowohl zu allgemeinen Lebensmitteln, als zu Nahrungsergänzungsmitteln, diätetischen Lebensmitteln und Lifestyle-Produkten.

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Moritz Diekmann

Moritz Diekmann ist Partner der Kanzlei und seit 2009 Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz. Zu seinen Mandanten zählen überwiegend Unternehmen aus der Gesundheits- und Lebensmittelindustrie. Er betreut Lebensmittelhersteller in Zusammenhang mit der Produktkennzeichnung und zu gesundheitsbezogenen Angaben (Health Claims). Daneben betreut er verschiedene Apotheken in allen wettbewerbsrechtlichen, heilmittelwerberechtlichen, arzneimittelrechtlichen und berufsrechtlichen Fragen und unterstützt diese insbesondere bei deren Werbeaktionen und juristischen Auseinandersetzungen. Ferner betreut er verschiedene Hersteller und Versender von Medizinprodukten bei den mit der Zulassung, dem Vertrieb und der Werbung einhergehenden Fragestellungen.

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Philipp Brauns

Philipp Brauns studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten Göttingen und Hamburg und absolvierte den Aufbaustudiengang Wirtschaftsrecht. Seit 2008 ist er als Rechtsanwalt tätig. Seit 2013 ist er Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz. Herr Brauns berät Unternehmen und Einzelpersonen auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes und des Urheberrechts. Zu seinen Mandanten zählen u.a. Unternehmen und Einzelpersonen der Medienbranche, wie z.B. Werbeagenturen, Models, Fotografen, Autoren und Musiker.

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Markus Tischler

Zu den Mandaten von Markus Tischler zählen überwiegend Fluggäste, die Ansprüche aus der Verordnung (EG) 261/2004 (Fluggastrechteverordnung) gegen eine Fluggesellschaft geltend machen wollen.
Daneben berät Herr Tischler auch auf dem Gebiet des Verkehrs- und Versicherungsrechts.

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