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Kompetente Beratung imFluggastrecht

Flug verspätet, annulliert oder nicht befördert worden?

Wir machen Ihre Flugpreiserstattung nach Corona-Annullierung und Ihre Entschädigung von bis zu 600 € gegen die Fluggesellschaft nach der Fluggastrechteverordnung für Sie geltend!
  • Keine Erfolgsprovision
  • Keine Kosten im Erfolgsfall
  • Kostenlose Erstberatung
  • Schnelle persönliche Bearbeitung
  • Hohe Erfolgsquote
  • Tausenden Fluggästen geholfen
  • Deutschlandweite Vertretung
  • Mehr als 2000 positive Bewertungen
Erfahrungen & Bewertungen zu DIEKMANN Rechtsanwälte

Waren Sie mit unseren Leistungen zufrieden?

Falls Sie mit unseren Leistungen zufrieden waren, würden wir uns über eine positive Bewertung im Internet, z.B. bei Provenexpert oder bei Google sehr freuen.

Gern dürfen Sie unsere Leistungen natürlich auch Ihren Verwandten, Bekannten und Kollegen weiterempfehlen.

Ansprüche kostenlos prüfen lassen?

Wenn wir auch Ihre Ansprüche kostenlos prüfen sollen, stehen wir Ihnen gern zur Verfügung!
 

Moritz Diekmann

Rechtsanwalt
Zum Profil

Markus Tischler

Rechtsanwalt
Zum Profil

Juliane Dobberstein

Sekretariat

Wenn wir Ihre Ansprüche im Rahmen einer Erstberatung prüfen sollen, benutzen Sie bitte das Kontaktformular auf dieser Seite.
Sie können auch unser PDF-Formular ausfüllen und uns dieses per E-Mail an info@diekmann-rechtsanwaelte.de senden.

Für die Erstberatung fallen keine Kosten an!

Alle Tätigkeitsgebiete

Bis zu 600 Euro Entschädigung !!

Bei Flugverspätung, Flugannullierung oder Beförderungsverweigerung


Sofern Sie einen bestimmten Flug gebucht und sich rechtzeitig am Check-In eingefunden haben, die Fluggesellschaft den Flug aber annulliert oder dieser sich um mehr als drei Stunden verspätet, bedeutet dies für Sie erhebliche Unannehmlichkeiten, da Sie nicht nur am Flughafen festsitzen, sondern unter Umständen zu einem wichtigen Geschäftstermin oder einem Familienfest nicht rechtzeitig erscheinen oder Ihren Urlaub nicht rechtzeitig antreten können.

Die EU-Verordnung über Fluggastrechte (Nr. 261/2004) sieht für diese Fälle eine sog. Ausgleichszahlung vor, die Ihnen die Fluggesellschaft als pauschalen Schadensersatz (Entschädigung) zahlen muss. Diese Pflicht setzen die Fluggesellschaften erfahrungsgemäß nicht oder nur sehr zögerlich um. Ohne gerichtliches Verfahren ist es nahezu unmöglich, die Ansprüche gegen die Fluggesellschaft durchzusetzen.
 

Wir helfen Ihnen, Ihr gutes Recht gerichtlich einzufordern und können Sie unterstützen, unabhängig davon, wo Sie wohnen - im Erfolgsfall völlig kostenfrei!

 

Aktuelle Flugverspätungen und Annullierungen

Flug Nr. Airline Abflug Ziel Planabflug Anspruch
BA0965/BA017... British Airways Ltd. HAM JFK 14.03.2024 600€
DI6452 Marabu Airlines (DI) STR FUE 14.03.2024 400€
PC5013 Pegasus Airlines AYT CGN 13.03.2024 400€
LH716 Lufthansa FRA HND 12.03.2024 600€
SQ2030 Singapore Airlines FRA BRE 12.03.2024 250€
LH797 Lufthansa HKG FRA 08.03.2024 600€
2401 Lufthansa BSL MUC 08.03.2024 250€
SK1648,SK928 SAS Scandinavian Airlines HAM MIA 08.03.2024 600€
TP563 TAP Portugal HAM LIS 07.03.2024 400€
Ek60 emirates HAM DXB 07.03.2024 600€
AA6608 American Airlines 4G2 LHR 07.03.2024 600€
EW7407 Eurowings CDG HAM 06.03.2024 250€
KL875 KLM Royal Dutch Airlines AMS BKK 04.03.2024 600€
OS831 Austrian Airlines LCA VIE 01.03.2024 400€
77 EW Discover YYC FRA 27.02.2024 600€
LH1145 Lufthansa BIO FRA 26.02.2024 250€
EW2031 Eurowings BRE STR 26.02.2024 250€
TG923 Thai Airways International FRA BKK 25.02.2024 600€
TG923 Thai Airways International FRA BKK 25.02.2024 600€
FR303 Ryanair LPA CGN 25.02.2024 400€
137 AirFrance ORD CDG 25.02.2024 600€
EW-3590 Eurowings HAJ PMI 25.02.2024 400€
EW3450 Eurowings HAJ PMI 25.02.2024 400€
EW3541 Eurowings HRG HAJ 24.02.2024 400€
LH115 Lufthansa MUC FRA 22.02.2024 250€

Coronavirus - Ihr Anspruch auf Erstattung des Flugpreises bei Annullierung

Ihr Flug wurde von der Fluggesellschaft wegen des Coronavirus annulliert? Verlangen Sie jetzt die Erstattung des vollständigen Flugpreises.

Hier mehr erfahren!

Coronavirus - Anspruch auf Entschädigung bei Annullierung von Flügen

Ihr Flug wurde von der Fluggesellschaft wegen des Coronavirus annulliert? Prüfen Sie jetzt, ob Sie einen Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe von bis zu 600 € pro Person nach der Fluggastrechteverordnung haben.

Jetzt Anspruch prüfen!

WAS MÜSSEN SIE TUN, UM AN IHRE ENTSCHÄDIGUNG ZU KOMMEN?

1. MAHNUNG AN DIE FLUGGESELLSCHAFT
Zum kostenlosen Mahnschreiben-Generator

Wir raten Ihnen, zunächst selbst der Fluggesellschaft zu schreiben und dieser eine Frist zur Zahlung zu setzen. Erfahrungsgemäß werden die Fluggesellschaften auf dieses Schreiben nicht oder ablehnend reagieren. Das Schreiben ist jedoch sinnvoll, um eine Klage gegen die Fluggesellschaft vorzubereiten und diese "in Verzug zu setzen", da ansonsten die Gefahr besteht, dass die Fluggesellschaft die Klage anerkennt und Sie die Kosten für die Klage zu tragen haben.

Zu Ihrer Erleichterung haben wir ein Musterschreiben vorbereitet, welches Sie über unseren Mahnschreibengenerator erstellen können. Wenn Sie zu dem Schreiben Fragen haben, können Sie sich gern an uns wenden.

Falls Sie sich bereits schriftlich an die Fluggesellschaft gewandt und diese unter Fristsetzung zur Zahlung aufgefordert haben, ist eine weitere Aufforderung nicht erforderlich.
 

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WAS MÜSSEN SIE TUN, UM AN IHRE ENTSCHÄDIGUNG ZU KOMMEN?

2. ANWALTLICHE HILFE

Nach dem Ablauf der Frist sollten Sie mit uns in Kontakt treten. Wir bereiten für Sie die Klage gegen die Fluggesellschaft vor, um die Fluggesellschaft unter Druck zu setzen und Ihnen zu Ihrem Recht zu verhelfen. In vielen Fällen zahlen die Fluggesellschaften schon dann, wenn ihnen die Klage über das Gericht zugestellt wird, eher selten lassen diese es auf eine Gerichtsverhandlung ankommen.

VON IHNEN BENÖTIGTE UNTERLAGEN

Um Ihre Ansprüche für Sie geltend machen zu können, benötigen wir von Ihnen die folgenden Unterlagen:
 

  • Ihre Reisedokumente
  • das Anschreiben, welches Sie an die Fluggesellschaft versandt haben und eine etwaige Antwort der Fluggesellschaft hierauf

Alle Unterlagen können in Kopie per Post, Fax oder Email geschickt werden.

Anspruch kostenlos prüfen lassen

Gerne bieten wir Ihnen an, Ihren Anspruch auf eine Ausgleichszahlung gegen Ihre Fluggesellschaft kostenlos zu prüfen.

Wenn wir Ihren Anspruch prüfen sollen, freuen wir uns über Ihre unverbindliche Kontaktaufnahme mittels des nachstehenden Formulars. 
Gerne können Sie auch unser PDF-Formular ausfüllen und dieses per Email an info@diekmann-rechtsanwaelte.de senden.

Für die Erstberatung entstehen Ihnen keine Kosten!

Durch das Absenden der Daten wird kein Mandatsverhältnis begründet.


Ihre über das Kontaktformular eingegebenen Daten werden über eine sichere SSL-Verbindung übermittelt.

Fluggastdaten DE

Fluggastdaten
Ihre Flugdaten
Grund für die Ausgleichszahlung
Ihre Reisezeiten
Ihre Kontaktdaten_
Zahl der Mitreisenden
Mahnung an Fluggesellschaft?
Rechtsschutzversicherung (RSV)?
Dokumente hochladen
weitere Angaben

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Pressespiegel

Erwähnung bei WELT
Unser Mahnschreiben-Generator wurde von der WELT am 02.04.2020 im Zusammenhang mit der Erstattung der Flugkosten bei Flügen, die augrund des Corona-Virus annulliert wurden, erwähnt (Link zum Artikel).

Erwähnungen bei Bild
Unser Mahnschreiben-Generator wurde bereits mehrfach von der Bild-Zeitung erwähnt (Ausgaben vom 22.07.2015, 05.08.2016 und im Rahmen der Titelstory am 28.07.2017)

Erwähnt in Bild Woche
Unser Mahnschreiben-Generator wurde in der Bild Woche - Ausgabe 35 vom 25.08.2016 - erwähnt.

Erwähnung bei Focus Online
Unser Mahnschreiben-Generator wurde von Focus Online erwähnt (Link zum Artikel)

Erwähnungen in der Funkuhr
Unser Mahnschreiben-Generator wurde mehrfach in der Funkuhr erwähnt (Ausgabe 35 vom 26.08.2016 und Ausgabe 33 vom 11.08.2017)

ZDF drehscheibe vom 08.08.2016
Unsere Kanzlei und unser Mahnschreiben-Generator wurden am 08.08.2016 vom ZDF im Rahmen des Formats drehscheibe erwähnt.

Häufige Fragen zum Entschädigungsanspruch gegen die Airlines

Falls Sie weittere Fragen haben, insbesondere wir lange ein Verfahren gegen die Airlines dauert, wie hoch die Kosten eines solchen Verfahrens sind, ob und in welcher Höhe die Airlines die Kosten tragen müssen, ob Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten des Verfahrens übernimmt, ob Sie im Falle des Obsiegens auch die Selbstbeteiligung erstattet bekommen, welche Sie bei der Rechtsschutzversicherung haben, welche weiteren Kosten Sie geltend machen können und diverse andere, dann empfehlen wir Ihnen die weiterführenden Informationen auf unserer FAQ (Häufige Fragen) Seite.

Zur FAQ-Seite

WIE ERRECHNET SICH IHRE ENTSCHÄDIGUNG?

DIE HÖHE IHRER ENTSCHÄDIGUNG

Die Höhe der Entschädigung ergibt sich aus Art. 7 der Fluggastrecht-Verordnung und beträgt je nach Entfernung zwischen Abflughafen und Zielflughafen pro Person:

Flüge innerhalb der EU:
 

  • 250 EUR bei einer Flugstrecke bis zu 1500 km
  • 400 EUR bei einer Flugstrecke von mehr als 1500 km

Flüge zwischen der EU und einem Nicht-EU-Land:
 

  • 250 EUR bei einer Flugstrecke bis zu 1500 km
  • 400 EUR bei einer Flugstrecke über 1500 km bis zu 3500 km
  • 600 EUR bei einer Flugstrecke von mehr als 3500 km

Die Entfernung zwischen Ihrem Abflughafen und Ihrem Zielflughafen können Sie ganz einfach mit Hilfe des Entfernungsrechners unter luftlinie.org berechnen.

Da jeder Fluggast einen Entschädigungsanspruch hat, kann eine vierköpfige Familie schnell bei einer Flugstrecke von mehr als 3500 km auf eine Entschädigung von 2.400 EUR kommen.

Sofern Ihnen die Fluggesellschaft einen Alternativflug zur anderweitigen Beförderung angeboten hat,  kann sich die Höhe Ihres Ausgleichsanspruchs um 50 % verringern. Hierbei ist entscheidend, inwieweit die ursprüngliche Ankunftszeit von der des Alternativflugs abweicht. Eine Verringerung um 50% ist bei Nr. 1 nur bis zu einer Abweichung von zwei Stunden, bei Nr. 2/3 bis zu drei Stunden und bei Nr. 4. bis zu vier Stunden möglich.

Neben einem Ausgleichsanspruch können Ihnen je nach Einzelfall auch der Ersatz von Umbuchungs-, Übernachtungs- oder Stornierungsgebühren zustehen, wobei diese Kosten grundsätzlich zunächst auf die Ausgleichszahlung angerechnet werden.

WANN STEHT IHNEN EINE ENTSCHÄDIGUNG ZU?

FLUGVERSPÄTUNGEN, FLUGANNULLIERUNGEN

Aufgrund der Fluggastrecht-Verordnung steht Passagieren bei Verspätungen ab drei Stunden sowie bei Flugannullierungen (ersatzloses Streichen eines Fluges) die Entschädigung zu. Für die Ermittlung der Dauer der Verspätung sind die ursprüngliche Abflugzeit und der Zeitpunkt, zu dem das Flugzeug nach der Landung die Türen öffnet (vgl. EuGH, Urteil vom 04.09.2014 in der Rechtssache C-452/13), maßgebend.

Dies gilt einerseits nur, wenn Sie Ihren Flug von einem Flughafen innerhalb der Europäischen Union angetreten haben oder Sie - unabhängig vom Abflugsort - mit einer europäischen Fluggesellschaft geflogen sind.

Andererseits darf die Verspätung oder Annullierung nicht auf außergewöhnlichen Umständen beruhen wie schlechtem Wetter, einem Streik des Flugpersonals oder allen Formen von höherer Gewalt. Auch wenn sich die Fluggesellschaften immer wieder - erfolglos! - darauf berufen, ein technischer Defekt des Flugzeugs stellt grundsätzlich keinen außergewöhnlichen Umstand dar.

Die Fluggesellschaft ist verpflichtet, Ihnen den Grund für die Flugunregelmäßigkeit mitzuteilen, Urteil des AG Rüsselsheim, Az. 3 C 3644/14 (31).

 

NICHTBEFÖRDERUNG


Auch können Ihnen Ausgleichszahlungen zustehen, wenn Sie einen Flug gebucht und sich rechtzeitig am Check-In eingefunden haben, die Fluggesellschaft Ihnen aber die Beförderung verweigert, beispielsweise im Falle einer Überbuchung.

Wann verjähren Ansprüche auf Entschädigung gegen die Fluggesellschaft?

VERJÄHRUNG NACH DEUTSCHEM RECHT ERST NACH 3 JAHREN!

Ihr Anspruch auf Entschädigung kann verjähren, so dass Sie diesen nicht mehr erfolgreich durchsetzen können. Allerdings beträgt die Verjährungsfrist nach deutschem Recht drei Jahre, wobei die Frist erst mit dem Schluss des Jahres beginnt, in dem der Flug verspätet war oder annulliert wurde.

Alle Ansprüche aus verspäteten oder annullierten Flügen aus dem Jahr 2017 verjähren damit erst am 31.12.2020, so dass Sie auch jetzt noch die Gelegenheit hätten, für diese die Entschädigung zu verlangen.
 

Was kostet sie die Geltendmachung ihrer Entschädigungsansprüche?

KOSTENLOSE ERSTBERATUNG

Im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung prüfen wir die Erfolgsaussichten Ihres Falles und erläutern Ihnen die einzelnen Schritte, die erforderlich sind, damit Sie an die Entschädigung kommen.

KEINE KOSTEN IM ERFOLGSFALL / KEINE ERFOLGSBETEILIGUNG

Bei der Geltendmachung der Entschädigung entstehen Ihnen im Erfolgsfall keinerlei Kosten. Anders als die gewerblichen Anbieter, die teilweise bis zu 30% der Entschädigung von Ihnen als Erfolgsbeteiligung oder Provision verlangen, rechnen wir mit Ihnen nur die gesetzlichen Gebühren für die Klage ab.

Im Erfolgsfall erhalten Sie nicht nur die volle Entschädigung plus Zinsen, sondern die Fluggesellschaft muss Ihnen auch Ihre Auslagen erstatten, so dass Sie im Ergebnis keine eigenen Kosten tragen müssen!


KOSTENÜBERNAHME DURCH RECHTSSCHUTZVERSICHERUNG

Die meisten Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten für die gerichtliche Geltendmachung der Entschädigungsansprüche. Oftmals müssen Sie noch nicht einmal eine Selbstbeteiligung leisten. Aus diesem Grund sollten Sie uns mitteilen, ob und wo Sie rechtsschutzversichert sind. Wir holen für Sie bei der Versicherung eine Deckungszusage ein und rechnen, soweit möglich, die Kosten mit dieser ab.

Entschädigung ohne Mahnung/Gerichtsverfahren erhalten?

Wenn Sie Ihre Entschädigung erhalten möchten, ohne auf die Reaktion auf Ihr Mahnschreiben an die Fluggesellschaft oder den Ausgang eines Gerichtsverfahrens zu warten, empfehlen wir Ihnen, sich an EUflight zu wenden.

Bei EUflight müssen Sie lediglich Ihre Flugdaten eingeben und erhalten dann eine Vereinbarung über den Kauf Ihrer Forderung gegen die Fluggesellschaft welche Sie nur noch unterschreiben und zusammen mit Ihren Reiseunterlagen an EUFlight schicken müssen. Sobald Ihre Vereinbarung mit EUflight zustande gekommen ist, bekommen Sie die Entschädigung abzüglich der Service-Gebühr von EUflight in Höhe von 35% (zzgl. MwSt) innerhalb kurzer Zeit ausgezahlt. EUflight wird vom Verbrauchermagazin Finanztip empfohlen.

Zu EUflight

LISTE DER ADRESSEN ALLER FLUGGESELLSCHAFTEN

Um Ihnen die Suche nach der Anschrift der einzelnen Fluggesellschaft zu erleichtern, haben wir alle Fluggesellschaften, die aus Europa starten, recherchiert und in einer Excel-Liste zusammengestellt. Für die Richtigkeit und Aktualität der Angaben übernehmen wir keine Gewähr. Die Liste hat einen Stand 15.01.2015.

Die Liste genießt urheberrechtlichen Schutz und darf ohne unsere Zustimmung nicht veröffentlicht, vervielfältigt und/oder verbreitet werden.

Falls Sie feststellen sollten, dass einzelne Daten in der Liste nicht mehr aktuell sind, würden wir uns über einen Hinweis freuen.

Download Adressliste der Fluggesellschaften