Nutzen Sie unseren kostenlosenMahnschreibengenerator
Ihr Flug war verspätet, wurde z.B. wegen Corona annulliert oder Sie sind nicht befördert worden und möchten nun eine Entschädigung oder Erstattung des Flugpreises von der Fluggesellschaft verlangen?
- Daten eingeben
- Mitreisende hinzufügen
- Automatische Anspruchberechnung
- Alternativ Flugpreiserstattung verlangen
- Auch für Corona-Annullierung geeignet
- Mahnschreiben abschicken
- Hohe Erfolgsquote
- Kostenlose Erstberatung
Ansprüche kostenlos prüfen lassen?
Wenn wir auch Ihre Ansprüche kostenlos prüfen sollen, stehen wir Ihnen gern zur Verfügung!
Moritz Diekmann
Rechtsanwalt
Zum Profil
Markus Tischler
Rechtsanwalt
Zum Profil
Juliane Dobberstein
Sekretariat
Wenn wir Ihre Ansprüche im Rahmen einer Erstberatung prüfen sollen, benutzen Sie bitte das Kontaktformular auf dieser Seite.
Sie können auch unser PDF-Formular ausfüllen und uns dieses per E-Mail an info@diekmann-rechtsanwaelte.de senden.
Für die Erstberatung fallen keine Kosten an!
Bis zu 600 € Entschädigung!!
Bei Flugverspätung, Flugannullierung oder Beförderungsverweigerung
Nutzen Sie unseren kostenlosen Mahnschreiben-Generator zur Geltendmachung Iherer Ansprüche!
Sofern Sie einen bestimmten Flug gebucht und sich rechtzeitig am Check-In eingefunden haben, die Fluggesellschaft den Flug aber annulliert oder dieser sich um mehr als drei Stunden verspätet, bedeutet dies für Sie erhebliche Unannehmlichkeiten, da Sie nicht nur am Flughafen festsitzen, sondern unter Umständen zu einem wichtigen Geschäftstermin oder einem Familienfest nicht rechtzeitig erscheinen oder Ihren Urlaub nicht rechtzeitig antreten können.
Die EU-Verordnung über Fluggastrechte (Nr. 261/2004) sieht für diese Fälle eine Entschädigung vor, die Ihnen die Fluggesellschaft als pauschalen Schadensersatz zahlen muss. Diese Pflicht setzen die Fluggesellschaften erfahrungsgemäß nicht oder nur sehr zögerlich um. Ohne gerichtliches Verfahren ist es nahezu unmöglich, die Ansprüche gegen die Fluggesellschaft durchzusetzen.
Wir helfen Ihnen, Ihre Entschädigung gerichtlich einzufordern und können Sie unterstützen, unabhängig davon, wo Sie wohnen - im Erfolgsfall völlig kostenfrei!
Flüge in Bearbeitung
Gegen diese Fluggesellschaften machen wir derzeit Ansprüche geltend oder haben gegen diese in der Vergangenheit Ansprüche geltend gemacht:
- Adria Airways
- Aegean Airlines
- Aer Lingus
- Aeroflot
- Air Baltic
- Air Belgium
- Air Berlin
- Air Cairo
- Air Canada
- Air China
- Air Europa
- Air France
- Air India
- Air Malta
- Air Nostrum
- Air One
- Air Serbia
- Air Via
- Alitalia
- AIS Airlines
- American Airlines
- Austrian Airlines
- Blue Air
- BMI Regional
- British Airways
- Brussels Airlines
- China Airlines
- China Southern Airlines
- Cimber AS
- Cityjet DAC
- Condor
- Corendon Airlines
- Corendon Airlines Europe
- Darwin Airline
- Delta Air Lines
- Easyjet
- Emirates
- Etihad
- Ethiopian Airlines
- Eurowings
- EW Discover
- Express Airways
- Finnair
- Flybe
- Freebird Airlines
- Germania
- Germanwings
- Gulf Air
- Hamburg Airways
- Helvetic Airways
- Iberia
- Iberia Express
- Icelandair
- KLM
- LaudaMotion
- LOT
- Lufthansa
- Lufthansa City Line
- Malaysia Airlines
- Marabu Airlines
- Norwegian Air Shuttle
- Norwegian Air International
- Onur Air
- Pegasus
- Qantas
- Qatar Airways
- Ryanair
- SAS
- SATA
- Sea Air
- Singapore Airlines
- Small Planet Airlines
- Sun Express
- Swiss
- Tailwind
- TAP
- Tarom
- Thai Airways
- Thomas Cook Airlines
- Thomson Airways
- Transavia
- TUIfly
- Tunisair
- Turkish Airlines
- Virgin Atlantic Airways
- Vueling
- United Airlines
- US Airways
- Vietnam Airlines
- Volotea
- Wizz Air
- WOW Air
Mit unserem kostenlosen Musterschreiben bis zu 600 Euro Entschädigung bei Ihrer Fluggesellschaft geltend machen!
Nutzen Sie unser kostenloses Musterschreiben zur Durchsetzung Ihrer Ausgleichsansprüche bei Flugverspätung, Flugannullierung oder Beförderungsverweigerung
Die EU-Verordnung über Fluggastrechte (Nr. 261/2004) sieht bei einer Flugverspätung von mehr als drei Stunden, einer Flugannullierung und bei Nichtbeförderung eine Entschädigung vor, die Ihnen die Fluggesellschaft als pauschalen Schadensersatz zahlen muss. Je nach Entfernung zwischen Start- und Zielflughafen beträgt diese Ausgleichszahlung bis zu 600 € pro Fluggast. Leider zahlen die Fluggesellschaften die Ihnen gesetzlich vorgeschriebenen Entschädigungen nur sehr zögerlich. Ohne ein gerichtliches Verfahren zahlen die meisten Fluggesellschaften leider nicht. Daher muss in den meisten der Fälle Klage erhoben werden.
Vor der Einreichung einer Klage sollte der geschädigte Fluggast die jeweilige Fluggesellschaft aber schriftlich unter Fristsetzung zur Zahlung auffordern, da er ansonsten im Falle eines Anerkenntnisses die Prozesskosten zu tragen hat. Mit Hilfe unseres kostenlosen Musterschreibens, welches Sie über den hier kostenlos zur Verfügung gestellten Mahnschreibengenerator erstellen können, können Sie die Fluggesellschaft zur Zahlung auffordern. Und mit etwas Glück zahlt die Fluggesellschaft bereits auf dieses Schreiben.
Jetzt Mahnschreiben kostenlos generieren!
Um Ihnen die Geltendmachung Ihrer Entschädigung gegen die Fluggesellschaften zu erleichtern, haben wir ein Musterschreiben in deutscher Sprache vorbereitet, welches Sie schnell und komfortabel selbst generieren können. Einfach Ihre Daten, Ihre Flugdaten und die Daten Ihrer Mitreisenden eingeben und schon erstellt unser System für Sie automatisch ein personalisiertes Mahnschreiben, welches Sie als PDF-Datei öffnen und ausdrucken können. Das System berechnet die Entfernung zwischen Ihrem Start- und Zielflughafen und ermittelt die Höhe Ihrer Entschädigung für Sie und Ihre Mitreisenden. Zudem können Sie sich von uns erinnern lassen, wenn die der Fluggesellschaft gesetzte Zahlungsfrist verstrichen ist.
Jetzt Mahnschreiben generierenJetzt Mahnschreiben generieren
Falls Sie zu dem Mahnschreibengenerator Anregungen oder Fragen haben, freuen wir uns über einen Hinweis.
Sofern die Fluggesellschaft bereits aufgrund des von uns kostenlos zur Verfügung gestellten Mahnschreibens zahlt, würden wir uns über einen kurzen Hinweis per Email an info@diekmann-rechtsanwaelte.de oder eine Bewertung freuen.
Wenn Sie sich bereits schriftlich an die Fluggesellschaft gewandt und diese unter Fristsetzung zur Zahlung aufgefordert haben, ist eine weitere Aufforderung natürlich nicht erforderlich.
Pressespiegel
Erwähnung bei WELT
Unser Mahnschreiben-Generator wurde von der WELT am 02.04.2020 im Zusammenhang mit der Erstattung der Flugkosten bei Flügen, die augrund des Corona-Virus annulliert wurden, erwähnt (Link zum Artikel).
Erwähnungen bei Bild
Unser Mahnschreiben-Generator wurde bereits mehrfach von der Bild-Zeitung erwähnt (Ausgaben vom 22.07.2015, 05.08.2016 und im Rahmen der Titelstory am 28.07.2017)
Erwähnt in Bild Woche
Unser Mahnschreiben-Generator wurde in der Bild Woche - Ausgabe 35 vom 25.08.2016 - erwähnt.
Erwähnung bei Focus Online
Unser Mahnschreiben-Generator wurde von Focus Online erwähnt (Link zum Artikel)
Erwähnungen in der Funkuhr
Unser Mahnschreiben-Generator wurde mehrfach in der Funkuhr erwähnt (Ausgabe 35 vom 26.08.2016 und Ausgabe 33 vom 11.08.2017)
ZDF drehscheibe vom 08.08.2016
Unsere Kanzlei und unser Mahnschreiben-Generator wurden am 08.08.2016 vom ZDF im Rahmen des Formats drehscheibe erwähnt.
Warning-Generator in English
If you prefer to use an English version of the Warning-Generator to claim up to 600 € compensation in case of flight delay, flight cancellation and denied boarding from your airline
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Von der Airline angebotene Gutscheine oder Voucher müssen nicht akzeptiert werden!
Oft fragen uns geschädigte Fluggäste, ob sie von der Fluggesellschaft als Enttschädigung für eine Flugverspätung, Annullierunng oder Nichtbeförderung angebotene Gutscheine oder Voucher akzeptieren müssen. Die Antwort auf diese Frage lautet ausdrücklich "nein".
Gemäß Artikel 7 Absatz 3 der FluggastrechteVO (Verordnung (EG) Nr. 261/2004) hat die Ausgleichszahlung durch Barzahlung, durch elektronische oder gewöhnliche Überweisung oder durch Scheck zu erfolgen. Eine Entschädigung in Form von Reisegutscheinen und/oder anderen Dienstleistungen ist nur statthaft, wenn Sie solchen ausdrücklich schriftlich zustimmen.
Falls Ihnen die Fluggesellschaft also als Entschädigung einen Reisegutschein oder eine Dienstleistung anbietet, müssen Sie diesen nicht annehmen und können stattdessen eine Auszahlung der Entschädigungssumme verlangen.
Mahnschreiben per Word-Vorlage erstellen
Falls Sie das Mahnschreiben lieber per Microsoft Word ausfüllen und bearbeiten möchten, können Sie über den folgenden Link auch eine kostenlose Vorlage im Word-Format herunterladen:
Download Musterschreiben
Das Musterschreiben in englischer Sprache können Sie hier herunterladen:
Download Sample Letter
Entschädigung ohne Mahnung/Gerichtsverfahren erhalten?
Wenn Sie Ihre Entschädigung erhalten möchten, ohne auf die Reaktion auf Ihr Mahnschreiben an die Fluggesellschaft oder den Ausgang eines Gerichtsverfahrens zu warten, empfehlen wir Ihnen, sich an EUflight zu wenden.
Bei EUflight müssen Sie lediglich Ihre Flugdaten eingeben und erhalten dann eine Vereinbarung über den Kauf Ihrer Forderung gegen die Fluggesellschaft welche Sie nur noch unterschreiben und zusammen mit Ihren Reiseunterlagen an EUFlight schicken müssen. Sobald Ihre Vereinbarung mit EUflight zustande gekommen ist, bekommen Sie die Entschädigung abzüglich der Service-Gebühr von EUflight in Höhe von 35% (zzgl. MwSt) innerhalb kurzer Zeit ausgezahlt. EUflight wird vom Verbrauchermagazin Finanztip empfohlen.
Zu EUflight
Fluggesellschaft verweigert die Zahlung der Entschädigung? - Wir klagen für Sie!
Im Erfolgsfall völlig kostenlos!
Falls die Fluggesellschaft Ihre Entschädigung trotz schriftlicher Aufforderung nicht innerhalb der von Ihnen gesetzten Frist zahlt, müssten Sie Ihren Entschädigungsanspruch gerichtlich geltend machen.
Wir klagen Ihre Entschädigung bei Gericht für Sie ein. Im Erfolgsfall völlig kostenlos!
Lassen Sie sich von uns kostenfrei über die Erfolgsaussichten einer Klage gegen die Fluggesellschaft beraten!
Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme!
Jetzt hier mehr erfahren
Berechnung der Höhe der Entschädigung
Die Höhe der Entschädigung ergibt sich aus Art. 7 der Fluggastrecht-Verordnung und beträgt je nach Entfernung zwischen Abflughafen und Zielflughafen pro Person:
Flüge innerhalb der EU:
- 250 EUR bei einer Flugstrecke bis zu 1500 km
- 400 EUR bei einer Flugstrecke von mehr als 1500 km
Flüge zwischen der EU und einem Nicht-EU-Land:
- 250 EUR bei einer Flugstrecke bis zu 1500 km
- 400 EUR bei einer Flugstrecke über 1500 km bis zu 3500 km
- 600 EUR bei einer Flugstrecke von mehr als 3500 km
Die Entfernung zwischen Ihrem Abflughafen und Ihrem Zielflughafen können Sie ganz einfach mit Hilfe des Entfernungsrechners unter luftlinie.org berechnen.
Da jeder Fluggast einen Anspruch auf Entschädigung hat, kann eine vierköpfige Familie schnell bei einer Flugstrecke von mehr als 3500 km auf eine Entschädigung von 2.400 EUR kommen.
Sofern Ihnen die Fluggesellschaft einen Alternativflug zur anderweitigen Beförderung angeboten hat, kann sich die Höhe Ihres Ausgleichsanspruchs um 50 % verringern. Hierbei ist entscheidend, inwieweit die ursprüngliche Ankunftszeit von der des Alternativflugs abweicht. Eine Verringerung um 50% ist bei Nr. 1 nur bis zu einer Abweichung von zwei Stunden, bei Nr. 2/3 bis zu drei Stunden und bei Nr. 4. bis zu vier Stunden möglich.
Neben einer Entschädigung können Ihnen je nach Einzelfall auch der Ersatz von Umbuchungs-, Übernachtungs- oder Stornierungsgebühren zustehen, wobei diese Kosten grundsätzlich zunächst auf die Entschädigung angerechnet werden.
Anspruch kostenlos prüfen lassen
Gerne bieten wir Ihnen an, Ihren Anspruch auf eine Ausgleichszahlung gegen Ihre Fluggesellschaft kostenlos zu prüfen.
Wenn wir Ihren Anspruch prüfen sollen, freuen wir uns über Ihre unverbindliche Kontaktaufnahme mittels des nachstehenden Formulars.
Gerne können Sie auch unser PDF-Formular ausfüllen und dieses per Email an info@diekmann-rechtsanwaelte.de senden.
Für die Erstberatung entstehen Ihnen keine Kosten!
Durch das Absenden der Daten wird kein Mandatsverhältnis begründet.
Ihre über das Kontaktformular eingegebenen Daten werden über eine sichere SSL-Verbindung übermittelt.
Häufige Fragen zum Entschädigungsanspruch gegen die Airlines
Falls Sie weittere Fragen haben, insbesondere wir lange ein Verfahren gegen die Airlines dauert, wie hoch die Kosten eines solchen Verfahrens sind, ob und in welcher Höhe die Airlines die Kosten tragen müssen, ob Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten des Verfahrens übernimmt, ob Sie im Falle des Obsiegens auch die Selbstbeteiligung erstattet bekommen, welche Sie bei der Rechtsschutzversicherung haben, welche weiteren Kosten Sie geltend machen können und diverse andere, dann empfehlen wir Ihnen die weiterführenden Informationen auf unserer FAQ (Häufige Fragen) Seite.
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