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Flug wegen Coronavirus annulliert?Jetzt Flugkosten von der Airline erstatten lassen!

Ihre Fluggesellschaft hat Ihren Flug wegen des Coronavirus annulliert?

Nutzen Sie unseren Mahnschreibengenerator, um die Erstattung der Flugkosten nach der Fluggastrechteverordnung (Verordnung EG 261/2004) für den annullierten Flug bei der Fluggesellschaft geltend zu machen!
  • Volle Ersattung der Flugkosten benantragen
  • Kostenloser Mahnschreibengenerator
  • Einfach Daten eingeben und Schreiben absenden
  • Keine Adressrecherche notwenig
  • Keine Kosten für Klage im Erfolgsfall
  • Erfahrene Rechtsanwälte beraten Sie
Erfahrungen & Bewertungen zu DIEKMANN Rechtsanwälte

Vollen Flugpreis erstatten lassen trotz Corona!!

Wenn Sie über eine gültige Buchung für einen Flug verfügen und dieser Flug von der Fluggesellschaft wegen des Coronavirus oder aus einem anderen Grund annulliert wurde, haben Sie nach Art. 5 und Art. 8 der Fluggastrechteverordnung 261/2004 Anspruch auf Erstattung des vollen Flugpreises.

Derzeit bieten die Fluggesellschaften Ihren Kunden anstelle des Flugpreises nur Gutscheine für spätere Flüge an. Wir können nachvollziehen, dass Sie sich derzeiit nicht mit einem Gutschein zufrieden geben wollen. Aus diesem Grund unterstützen wir Sie gern bei der Geltendmachung Ihrer Erstattungsansprüche gegen Ihre Fluggesellschaft.

Wir helfen Ihnen, Ihr gutes Recht gerichtlich einzufordern und können Sie unterstützen, unabhängig davon, wo Sie wohnen - im Erfolgsfall völlig kostenfrei!

Hier jetzt Erstattung fordern!

 

Ansprüche kostenlos prüfen lassen?

Wenn wir auch Ihre Ansprüche kostenlos prüfen sollen, stehen wir Ihnen gern zur Verfügung!
 

Moritz Diekmann

Rechtsanwalt
Zum Profil

Markus Tischler

Rechtsanwalt
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Juliane Dobberstein

Sekretariat

Wenn wir Ihre Ansprüche im Rahmen einer Erstberatung prüfen sollen, benutzen Sie bitte das Kontaktformular auf dieser Seite.
Sie können auch unser PDF-Formular ausfüllen und uns dieses per E-Mail an info@diekmann-rechtsanwaelte.de senden.

Für die Erstberatung fallen keine Kosten an!

Besteht ein Anspruch auf Erstattung der Flugkosten bei einer Annullierung wegen des Coronavirus?

Grundsätzlich haben Fluggäste nach Art. 5 und Art. 8 der Fluggastrechteverordnung 261/2004 im Falle einer Annullierung eines Fluges durch die Fluggesellschaft die Wahl zwischen:
 

  • einer vollständigen Erstattung der Flugkosten zu dem Preis, zu dem der Flugschein erworben wurde, für nicht zurückgelegte Reiseabschnitte sowie für bereits zurückgelegte Reiseabschnitte, wenn der Flug im Hinblick auf den ursprünglichen Reiseplan des Fluggastes zwecklos geworden ist, gegebenenfalls in Verbindung mit - einem Rückflug zum ersten Abflugort zum frühestmöglichen Zeitpunkt,
     
  • einer anderweitiger Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt oder
     
  • einer anderweitiger Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen zu einem späteren Zeitpunkt nach Wunsch des Fluggastes, vorbehaltlich verfügbarer Plätze.


Diese Ansprüche bestehen gegen europäische Fluggesellschaften und für gebuchte Flüge, die von einem Flughafen der EU aus starten sollten auch, wenn die Annullierung seitens der Fluggesellschaft wegen des Coronavirus erfolgt ist.

Um Ihnen die Geltendmachung Ihrer Ersttattungsansprüche so einfach wie möglich zu machen, haben wir einen Mahnschreibengenerator entwickelt.

Im Mahnschreibengenerator müssen Sie lediglich Ihre Flugdaten, Ihren Namen und Ihre Anschrift, die Flugkosten und falls gewünscht, Ihre Bankverbindung eingeben.
Der Mahnschreibengenerator erstellt sodann ein rechtssicheres Schreiben, welches Sie nur noch unterzeichnen und an die Fluggesellschaft senden müssen.

Zum Mahnschreiben-Generator

Muss ich einen Gutschein für einen späteren Flug statt der Erstattung des Flugpreises akzeptieren?

Auch in Zeiten des Coronavirus müssen Sie sich nicht mit einem Gutschein zufrieden geben, wenn Sie die gezahlten Flugkosten zurückerhalten möchten.

Voraussetzung ist allerdings, dass der Flug tatsächlich annulliert wurde, und nicht Sie selbst die Entscheidung getroffen haben, den gebuchten Flug wegen des Coronavirus (Covid-19) nicht antreten zu wollen, etwa weil der Zweck der Reise weggefallen ist, der Flug aber doch stattfindet.

Wird Ihnen also ein Gutschein oder ein Voucher von einer europäischen Fluggesellschaft oder für einen Flug, der aus der EU starten sollte ausgestellt, so können Sie weiter Erstattung des gezahlten Ticketpreises verlangen, und dies auch unabhängig vom gebuchten Tarif.

Zur Geltendmachung der Erstattung der Flugkosten empfehlen wir Ihnen unseren Mahnschreibengenerator zu verwenden.

Sollte sich die Fluggesellschaft dennoch weigern, die Flugkosten zu erstatten, empfiehlt es sich, die Flugkosten gerichtlich einzufordern. Im Erfolgsfall entstehen Ihnen hierdurch im Regelfall keine Kosten, da die Fluggesellschaft auch die Anwalts- und Gerichtskosten erstatten muss. Sofern Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, ist das Kostenrisiko auf eine etwa mit der Rechtsschutzversicherung vereinbarte Selbstbeteiligung beschränkt. 

Wenn Sie einen Flug einer nicht-europäischen Fluggesellschaft gebucht haben und es sich um einen (Rück-)Flug in die EU handelt, ist die Rechtslage leider nicht ganz so eindeutig. Hier empfiehlt sich zunächst ein Blick in die AGB der jeweiligen Fluggesellschaft. In der Regel sehen diese bei der Annullierung eines Fluges ebenfalls vor, dass der Ticketpreis erstattet wird.

Mit dem Mahnschreibengenerator die Erstattung des Flugpreises geltend machen

Machen Sie Ihre Erstattungsansprüche zunächst ganz einfach selbst geltend!

Wenn Ihr Flug wegen des Coronavirus annulliert wurde, raten wir Ihnen, zunächst selbst der Fluggesellschaft zu schreiben und dieser eine Frist zur Erstattung des Flugpreises zu setzen. Erfahrungsgemäß werden die Fluggesellschaften auf dieses Schreiben in vielen Fällen ablehnend reagieren oder einen Gutschein anbieten. Das Schreiben ist jedoch sinnvoll, um eine Klage gegen die Fluggesellschaft vorzubereiten und diese "in Verzug zu setzen", da ansonsten die Gefahr besteht, dass die Fluggesellschaft die Klage anerkennt und Sie die Kosten für die Klage zu tragen haben.

Zu Ihrer Erleichterung haben wir ein Musterschreiben vorbereitet, welches Sie über unseren Mahnschreibengenerator erstellen können.
Wenn Sie zu dem Schreiben Fragen haben, können Sie sich gern an uns wenden.

Falls Sie sich bereits schriftlich an die Fluggesellschaft gewandt und diese unter Fristsetzung zur Zahlung aufgefordert haben, ist eine weitere Aufforderung nicht erforderlich.

Zum Mahnschreiben-Generator

Anspruch auf Erstattung der Flugkosten wegen Corona kostenlos prüfen lassen

Gerne bieten wir Ihnen an, Ihren Anspruch auf eine Erstattung der Flugkosten gegen Ihre Fluggesellschaft kostenlos zu prüfen.

Wenn auch Ihr Flug wegen des Coronavirus annulliert wurde, machen wir Ihren Erstattungsanspruch gerne für Sie bei der Fluggesellschaft geltend. Bitte nehmen Sie hierfür mittels des nachstehenden Formulars, per Telefon oder per Email an info@diekmann-rechtsanwaelte.de Kontakt zu uns auf.

Für die Erstberatung entstehen Ihnen keine Kosten!

Durch das Absenden der Daten wird kein Mandatsverhältnis begründet.


Ihre über das Kontaktformular eingegebenen Daten werden über eine sichere SSL-Verbindung übermittelt.

Bei Fragen zum Kontaktformular helfen wir Ihnen gern!

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Pressespiegel

Erwähnung bei WELT
Unser Mahnschreiben-Generator wurde von der WELT am 02.04.2020 im Zusammenhang mit der Erstattung der Flugkosten bei Flügen, die augrund des Corona-Virus annulliert wurden, erwähnt (Link zum Artikel).

Erwähnungen bei Bild
Unser Mahnschreiben-Generator wurde bereits mehrfach von der Bild-Zeitung erwähnt (Ausgaben vom 22.07.2015, 05.08.2016 und im Rahmen der Titelstory am 28.07.2017)

Erwähnt in Bild Woche
Unser Mahnschreiben-Generator wurde in der Bild Woche - Ausgabe 35 vom 25.08.2016 - erwähnt.

Erwähnung bei Focus Online
Unser Mahnschreiben-Generator wurde von Focus Online erwähnt (Link zum Artikel)

Erwähnungen in der Funkuhr
Unser Mahnschreiben-Generator wurde mehrfach in der Funkuhr erwähnt (Ausgabe 35 vom 26.08.2016 und Ausgabe 33 vom 11.08.2017)

ZDF drehscheibe vom 08.08.2016
Unsere Kanzlei und unser Mahnschreiben-Generator wurden am 08.08.2016 vom ZDF im Rahmen des Formats drehscheibe erwähnt.

Häufige Fragen zum Entschädigungsanspruch gegen die Airlines

Falls Sie weittere Fragen haben, insbesondere wir lange ein Verfahren gegen die Airlines dauert, wie hoch die Kosten eines solchen Verfahrens sind, ob und in welcher Höhe die Airlines die Kosten tragen müssen, ob Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten des Verfahrens übernimmt, ob Sie im Falle des Obsiegens auch die Selbstbeteiligung erstattet bekommen, welche Sie bei der Rechtsschutzversicherung haben, welche weiteren Kosten Sie geltend machen können und diverse andere, dann empfehlen wir Ihnen die weiterführenden Informationen auf unserer FAQ (Häufige Fragen) Seite.

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