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Flug mit SATA verspätet, annulliert oder nicht befördert worden?

Wir machen Ihre Entschädigung gegen SATA nach der FluggastrechteVO geltend!

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Bis zu 600 € Entschädigung von SATA!!

Bei Flugverspätung, Flugannullierung oder Beförderungsverweigerung Ihres SATA-Fluges


Sofern Sie einen bestimmten SATA-Flug gebucht und sich rechtzeitig am Check-In eingefunden haben, SATA den Flug aber annulliert oder dieser sich um mehr als drei Stunden verspätet, bedeutet dies für Sie erhebliche Unannehmlichkeiten, da Sie nicht nur am Flughafen festsitzen, sondern unter Umständen zu einem wichtigen Geschäftstermin oder einem Familienfest nicht rechtzeitig erscheinen oder Ihren Urlaub nicht rechtzeitig antreten können.

Die EU-Verordnung über Fluggastrechte (Nr. 261/2004) sieht für diese Fälle eine Entschädigungszahlung vor, die Ihnen die Fluggesellschaft als pauschalen Schadensersatz zahlen muss. Diese Pflicht setzen die Fluggesellschaften erfahrungsgemäß nicht oder nur sehr zögerlich um. Ohne gerichtliches Verfahren ist es nahezu unmöglich, die Ansprüche gegen SATA durchzusetzen.

Wir helfen Ihnen, Ihr gutes Recht gerichtlich einzufordern und können Sie unterstützen, unabhängig davon, wo Sie wohnen - im Erfolgsfall völlig kostenfrei!

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Ansprüche kostenlos prüfen lassen?

Wenn wir auch Ihre Ansprüche kostenlos prüfen sollen, stehen wir Ihnen gern zur Verfügung!
 

Moritz Diekmann

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Wenn wir Ihre Ansprüche im Rahmen einer Erstberatung prüfen sollen, benutzen Sie bitte das Kontaktformular auf dieser Seite.
Sie können auch unser PDF-Formular ausfüllen und uns dieses per E-Mail an info@diekmann-rechtsanwaelte.de senden.

Für die Erstberatung fallen keine Kosten an!

Mit unserem kostenlosen Musterschreiben bis zu 600 Euro Entschädigung bei SATA geltend machen!

Nutzen Sie unseren kostenlosen Mahnschreibengenerator zur Durchsetzung Ihrer Entschädigungsansprüche bei Flugverspätung, Flugannullierung oder Beförderungsverweigerung


Die EU-Verordnung über Fluggastrechte (Nr. 261/2004) sieht bei einer Flugverspätung von mehr als drei Stunden, einer Flugannullierung und bei Nichtbeförderung eine Entschädigungszahlung vor, die Ihnen SATA als pauschalen Schadensersatz zahlen muss. Je nach Entfernung zwischen Start- und Zielflughafen beträgt diese Entschädigungszahlung bis zu 600 € pro Fluggast. Leider zahlt SATA die gesetzlich vorgeschriebenen Entschädigungen nur sehr zögerlich. Ohne ein gerichtliches Verfahren zahlt SATA in den uns bekannten Fällen nicht. Daher muss in den meisten der Fälle Klage erhoben werden.

Vor der Einreichung einer Klage sollte der geschädigte Fluggast SATA aber schriftlich unter Fristsetzung zur Zahlung auffordern, da er ansonsten im Falle eines Anerkenntnisses die Prozesskosten zu tragen hat.Mit Hilfe unseres kostenlosen Musterschreibenskönnen Sie SATA zur Zahlung auffordern. Und mit etwas Glück zahlt SATA bereits auf dieses Schreiben.

Jetzt Mahnschreiben kostenlos generieren!

Um Ihnen die Geltendmachung Ihrer Entschädigungsansprüche gegen SATA zu erleichtern, haben wir einen Mahnschreibengenerator entwickelt, mit dem Sie am Computer oder per Smartphone/Tablett ein Mahnschreiben an SATA generieren und einfach als PDF-Datei herunterladen können. Wenn Sie zu dem Schreiben Fragen haben, können Sie sich gern kostenlos und unverbindlich an uns wenden.

Zum Mahnschreibengenerator

Falls SATA bereits aufgrund des von uns kostenlos zur Verfügung gestellten Musterschreibens zahlt, würden wir uns über einen kurzen Hinweis per Email an info@diekmann-rechtsanwaelte.de oder einen Kommentar auf dieser Seite freuen.

Wenn Sie sich bereits schriftlich an SATA gewandt und diese unter Fristsetzung zur Zahlung aufgefordert haben, ist eine weitere Aufforderung natürlich nicht erforderlich.

Pressespiegel

Erwähnung bei WELT
Unser Mahnschreiben-Generator wurde von der WELT am 02.04.2020 im Zusammenhang mit der Erstattung der Flugkosten bei Flügen, die augrund des Corona-Virus annulliert wurden, erwähnt (Link zum Artikel).

Erwähnungen bei Bild
Unser Mahnschreiben-Generator wurde bereits mehrfach von der Bild-Zeitung erwähnt (Ausgaben vom 22.07.2015, 05.08.2016 und im Rahmen der Titelstory am 28.07.2017)

Erwähnt in Bild Woche
Unser Mahnschreiben-Generator wurde in der Bild Woche - Ausgabe 35 vom 25.08.2016 - erwähnt.

Erwähnung bei Focus Online
Unser Mahnschreiben-Generator wurde von Focus Online erwähnt (Link zum Artikel)

Erwähnungen in der Funkuhr
Unser Mahnschreiben-Generator wurde mehrfach in der Funkuhr erwähnt (Ausgabe 35 vom 26.08.2016 und Ausgabe 33 vom 11.08.2017)

ZDF drehscheibe vom 08.08.2016
Unsere Kanzlei und unser Mahnschreiben-Generator wurden am 08.08.2016 vom ZDF im Rahmen des Formats drehscheibe erwähnt.

Aktuelle Verspätungen und Annullierungen bei SATA

Flug Nr. Abflug Ziel Planabflug Anspruch
SP863 Flores (FLW) Horta (HOR) 07.06.2024 250€
SP0429 Sao Jorge Island (SJZ) Ponta Delgada (PDL) 01.06.2024 250€
S40150 Horta (HOR) Berlin (BER) 14.09.2023 400€
S4151 Lisbon (LIS) Horta (HOR) 18.06.2023 400€
S4134 Lajes (terceira Island) (TER) Lisbon (LIS) 24.06.2022 400€
S4560 Ponta Delgada (PDL) Frankfurt (FRA) 04.08.2020 400€
sa1245 Ponta Delgada (PDL) Flores (FLW) 05.02.2020 250€
S4172 Ponta Delgada (PDL) Porto (OPO) 31.10.2019 400€
SP1430 Ponta Delgada (PDL) Pico (PIX) 03.10.2019 250€
S40152 Horta (HOR) Lisbon (LIS) 03.09.2019 400€
S4377 Porto (OPO) Ponta Delgada (PDL) 20.07.2019 400€
SP0479 Pico (PIX) Ponta Delgada (PDL) 15.06.2019 250€
S400560 Ponta Delgada (PDL) Frankfurt (FRA) 03.06.2019 400€
S4561 Frankfurt (FRA) Ponta Delgada (PDL) 02.06.2019 400€
S40560 Ponta Delgada (PDL) Frankfurt (FRA) 02.06.2019 400€
SP573 Flores (FLW) Horta (HOR) 11.04.2019 250€
s40124 Ponta Delgada (PDL) Lisbon (LIS) 11.04.2019 250€
S40124 Ponta Delgada (PDL) Lisbon (LIS) 11.04.2019 250€
S4561 Frankfurt (FRA) Ponta Delgada (PDL) 04.04.2019 400€
S4560 Ponta Delgada (PDL) Frankfurt (FRA) 03.02.2019 400€
S4142 Pico (PIX) Lisbon (LIS) 19.01.2019 400€
S4561 Frankfurt (FRA) Ponta Delgada (PDL) 23.12.2018 400€
S4561 Frankfurt (FRA) Ponta Delgada (PDL) 18.11.2018 400€
rz0560 Ponta Delgada (PDL) Frankfurt (FRA) 18.11.2018 400€
S4560 Ponta Delgada (PDL) Frankfurt (FRA) 18.11.2018 400€

Anspruch kostenlos prüfen lassen

Gerne bieten wir Ihnen an, Ihren Anspruch auf eine Entschädigungszahlung gegen Ihre Fluggesellschaft kostenlos zu prüfen.

Wenn wir auch für Sie gegen eine Fluggesellschaft einen Entschädigungsanspruch geltend machen sollen, freuen wir uns über Ihre unverbindliche Kontaktaufnahme mittels des nachstehenden Formulars, per Telefon oder per Email an info@diekmann-rechtsanwaelte.de.

Für die Erstberatung entstehen Ihnen keine Kosten!

Durch das Absenden der Daten wird kein Mandatsverhältnis begründet.


Ihre über das Kontaktformular eingegebenen Daten werden über eine sichere SSL-Verbindung übermittelt.

Bei Fragen zum Kontaktformular helfen wir Ihnen gern!

Fluggastdaten DE

Fluggastdaten
Ihre Flugdaten
Grund für die Ausgleichszahlung
Ihre Reisezeiten
Ersatzbeförderung?
Ihre Kontaktdaten
Zahl der Mitreisenden
Mahnung an Fluggesellschaft?
Rechtsschutzversicherung (RSV)?
Dokumente hochladen
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Entschädigung ohne Mahnung/Gerichtsverfahren erhalten?

Wenn Sie Ihre Entschädigung erhalten möchten, ohne auf die Reaktion auf Ihr Mahnschreiben an die Fluggesellschaft oder den Ausgang eines Gerichtsverfahrens zu warten, empfehlen wir Ihnen, sich an EUflight zu wenden.

Bei EUflight müssen Sie lediglich Ihre Flugdaten eingeben und erhalten dann eine Vereinbarung über den Kauf Ihrer Forderung gegen die Fluggesellschaft welche Sie nur noch unterschreiben und zusammen mit Ihren Reiseunterlagen an EUFlight schicken müssen. Sobald Ihre Vereinbarung mit EUflight zustande gekommen ist, bekommen Sie die Entschädigung abzüglich der Service-Gebühr von EUflight in Höhe von 35% (zzgl. MwSt) innerhalb kurzer Zeit ausgezahlt. EUflight wird vom Verbrauchermagazin Finanztip empfohlen.

Zu EUflight

LISTE DER ADRESSEN ALLER FLUGGESELLSCHAFTEN

Natürlich können Sie unser Musterschreiben auch für die Geltendmachung Ihrer Entschädigung gegen eine beliebige andere Fluggesellschaft geltend machen.

Um Ihnen die Suche nach der Anschrift der einzelnen Fluggesellschaft zu erleichtern, haben wir alle Fluggesellschaften, die aus Europa starten, recherchiert und in einer Excel-Liste zusammengestellt. Für die Richtigkeit und Aktualität der Angaben übernehmen wir keine Gewähr. Die Liste hat einen Stand 15.01.2015.

Die Liste genießt urheberrechtlichen Schutz und darf ohne unsere Zustimmung nicht veröffentlicht, vervielfältigt und/oder verbreitet werden.

Falls Sie feststellen sollten, dass einzelne Daten in der Liste nicht mehr aktuell sind, würden wir uns über einen Hinweis freuen.

Download Adressliste der Fluggesellschaften

Berechnung der Höhe des Entschädigungsanspruchs

Die Höhe des Ausgleichsanspruchs ergibt sich aus Art. 7 der Fluggastrecht-Verordnung und beträgt je nach Entfernung zwischen Abflughafen und Zielflughafen pro Person:
 

  1. 250 EUR bei einer Flugstrecke bis zu 1500 km
  2. 400 EUR bei einer Flugstrecke über 1500 km bis zu 3500 km
  3. 600 EUR bei einer Flugstrecke von mehr als 3500 km, wenn Start oder Ziel nicht in der EU liegen

Die Entfernung zwischen Ihrem Abflughafen und Ihrem Zielflughafen können Sie ganz einfach mit Hilfe des Entfernungsrechners unter luftlinie.org berechnen.

Sofern Ihnen die Fluggesellschaft einen Alternativflug zur anderweitigen Beförderung angeboten hat,  kann sich die Höhe Ihres Ausgleichsanspruchs um 50 % verringern. Hierbei ist entscheidend, inwieweit die ursprüngliche Ankunftszeit von der des Alternativflugs abweicht. Eine Verringerung um 50% ist bei Nr. 1 nur bis zu einer Abweichung von zwei Stunden, bei Nr. 2/3 bis zu drei Stunden und bei Nr. 4. bis zu vier Stunden möglich.