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Kompetente Beratung imKosmetikrecht

Sie haben Fragen in einer kosmetikrechtlichen Angelegenheit?

Wir beraten Sie gern zu allen Fragen der Entwicklung, Verkehrsfähigkeit, Abgrenzung, Herstellung, Kennzeichnung, Bewerbung und des Vertriebes von Kosmetikprodukten!
  • Produktentwicklung
  • Prüfung der Verkehrsfähigkeit
  • Abgrenzung zu anderen Produkten
  • Herstellung und Lohnherstellung
  • Verantwortungsabgrenzung
  • Prüfung von Werbeaussagen
  • Im- und Export
  • Sicherheitsbewertung und Überwachung
Erfahrungen & Bewertungen zu DIEKMANN Rechtsanwälte

Haben Sie Fragen zum Kosmetikrecht?

Wir helfen gern!


Dr. Fabienne Diekmann

+49 (40) 33443690

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Madeleine Verges

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Falls Sie Fragen zum Kosmetikrecht haben, freuen wir uns über Ihre Kontaktaufnahme per Email an:

info@diekmann-rechtsanwaelte.de

Sie können uns natürlich auch unter +49 (40) 33443690 telefonisch erreichen.


Alle Tätigkeitsgebiete

Kosmetikrecht

Kosmetische Produkte unterliegen hinsichtlich ihrer stofflichen Zusammensetzung, der Herstellung, Kennzeichnung, Bewerbung, des Vertriebes und der Überwachung umfangreichen Regelungswerken und regelmäßigen Novellierungen. Hintergrund ist auch hier die Sicherheit der Konsumenten. Daneben treten aufgrund der stofflichen Zusammensetzung mitunter Probleme bei der Abgrenzung des Produktes bspw. zu Arzneimitteln auf.

Wir unterstützen Sie bei der
 

  • Entwicklung eines Kosmetikproduktes - vom Rohstoff zum kosmetischen Produkt,
  • Bewertung der Verkehrsfähigkeit der stofflichen Zusammensetzung,
  • Abgrenzung zu anderen Produkten, wie Arzneimitteln oder Bioziden (bspw. Einhaltung der pharmakologischen Grenzwerte),
  • Herstellung nebst Verantwortungsabgrenzung(sverträgen),
  • Produktbezeichnung,
  • Kennzeichnung von kosmetischen Produkten und ihrer Bestandteile (z.B. Duftstoffe),
  • Prüfung der Werbung und zulässigen Claims,
  • Vertragsgestaltung mit Vertriebspartner und –wegen,
  • Erstellung Sicherheitsbewertung für alle Kosmetikprodukte,
  • Erstellung der Produktunterlagen und Produktdossiers,
  • Prüfung der Zulässigkeit von über den Grundnutzen hinausgehende Produktangaben und
  • Prüfung möglicher erweiterte Produktinformationen.