Am 14. November 2022 hat die Regierung des Vereinigten Königreichs die ursprüngliche Übergangsfrist für die Kennzeichnung von Kosmetika und die UKCA-Kennzeichnung verlängert.
Verlängert wurden die:
- UKCA-Kennzeichnungsanforderungen: Übergangsfrist wurde um ein Jahr zum 31. Dezember 2024 verlängert (vorher 31. Dezember 2023);
- UKCA-Kennzeichnung, Informationen für Importeure und Informationen für verantwortliche Personen: Übergangsfrist wurde um zwei Jahre zum 31. Dezeber 2027 verlängert (vorher 31. Dezember 2025). In Kraft gesetzt wird dies durch die Product Safety and Metrology (Amendment and Transitional Provisions) Regulations 2022 (SI 2022/1393). In der Folge kann die UKCA-Kennzeichnung auf einem angebrachten Etikett oder einem Begleitdokument bis zum 31. Dezember 2027 beigelegt werden.
Mehr Informationen finden Sie unter: https://www.gov.uk/government/publications/cosmetic-products-enforcement-regulations-2013/regulation-20091223-and-the-cosmetic-products-enforcement-regulations-2013-great-britain#footnote-1
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