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Das Oberlandesgericht Schleswig hat mit Urteil vom 03.08.2023 (Az. 6 U 64/22) entschieden, dass von einer krankheitsbezogenen Werbung für ein Ergänzungsfuttermittel auszugehen ist, wenn in der Werbung auf Beschwerden Bezug genommen, die mit einer Erkrankung verbunden sind. Werden hingegen nur unspezifische Beschwerden geschildert, ist die Werbung gesundheitsbezogen. Zudem setzt...