Der BGH hat mit Urteil vom 09.12.2021 entschieden, dass nach § 9 S. 2 HWG in seiner neuen Fassung das in § 9 S. 1 HWG geregelte Verbot der Ferbung für Fernbehandlungen zwar nicht auf die Werbung für Fernbehandlungen anzuwenden ist, die unter Verwendung von Kommunikationsmedien erfolgen. Das gelte aber nur, wenn nach allgemein anerkannten fachlichen Standards ein persönlicher...
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BGH: Keine Haftung des Verkäufers für ASIN-bezogene Kundenbewertungen bei Amazon
Urteil vom 20. Februar 2020 - I ZR 193/18
Der unter anderem für Ansprüche aus dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass den Anbieter eines auf der Online-Handelsplattform Amazon angebotenen Produkts für Bewertungen des Produkts durch Kunden grundsätzlich keine wettbewerbsrechtliche Haftung trifft.
Sachverh...
OLG Celle zur Frage wann eine Überlegenheitswerbung eines Arzneimittels nach § 11 Abs. 2 HWG vorliegt
In einem Hinweisbeschluss vom 29.06.2017 (Az. 13 U 44/17) hat sich das OLG Celle mit der Frage auseinandergesetzt, ob die für ein pflanzliches Arzneimittel, welches bei Wechseljahrsbeschwerden zugelassen ist, getroffenen Aussagen „Kein pflanzliches Präparat wirkt stärker“ und „Kein pflanzliches Präparat ist verträglicher“, ein Verstoß gegen § 11 Abs. 2 HWG bzw. ein solcher...
BGH: Kostenloser Fahrdienst einer Augenklinik stellt unzulässige Zugabe iSd. § 7 HWG dar
BUNDESGERICHTSHOF
IM NAMEN DES VOLKES
URTEIL
I ZR 213/13 Verkündet am: 12. Februar 2015
Fahrdienst zur Augenklinik
a) Zu den nach Art. 2 Abs. 2 Buchst. f der Richtlinie 2006/123/EG über Dienstleistungen im Binnenmarkt vom Anwendungsbereich dieser Richtlinie ausgenommenen Gesundheitsdienstleistungen gehören auch die Leistungen von Privatkliniken und die Werbung für solche...
OLG Hamburg zur Frage der Zulässigkeit einer Arzneimittelwerbung mit dem Ergebnis einer in einer Apotheke durchgeführten Anwendungsbeobachtung
1. Wird in einer Fachzeitzschrift für Apotheker und Apothekenmitarbeiter für ein OTC-Arzneimittel mit der Angabe geworben, über 87% der Anwender hätten die sehr gute/gute Wirksamkeit des Mittels bestätigt, und wird dazu in der Auflösung eines "Sternchenhinweises" zum Beleg der Werbeangabe auf eine Quelle verwiesen, gehen maßgebliche Teile des angesprochenen Fachverkehrs davon...