I. EINLEITUNG
Ein gutes Marketing spielt eine immer größere Rolle, auch in Apotheken, Arztpraxen und Krankenhäusern. Die Gründe hierfür liegen vor allem in den Veränderungen des Wettbewerbsumfelds und den Änderungen im Patientenverhalten. In diesem Zusammenhang müssen Krankenhäuser die Qualität der eigenen Leistungen beurteilen, sie steigern und im Qualitätsvergleich durch gezielte Präsentation und Transparenz einen entscheidenden Wettbewerbsvorteil gegenüber anderen Anbietern erlangen. [2] Dabei haben die Krankenhäuser nicht freie Hand. Die Präsentation und Weitergabe von Qualitätsinformationen eines Krankenhauses an die Öffentlichkeit geschieht unter anderem in Form eines gesetzlich geforderten Qualitätsberichts. Mit ihm können sich neben potentiellen Patienten auch niedergelassene Ärzte über die Leistungen eines Krankenhauses informieren. In Ansehung der Arbeit, die bei der Erstellung der Qualitätsberichte auf die Krankenhäuser zukommt, stellt sich die Frage, ob potenzielle Patienten eines Krankenhauses den Qualitätsbericht tatsächlich als Instrument zur Information nutzen und welche Kennzahlen sie bei der Suche nach einem Krankenhaus erhalten möchten. Mit diesen Fragen und der Balance zwischen gesetzgeberischer Intention und praktischer Relevanz und Funktionalität soll sich die nachfolgende Abhandlung beschäftigen.
II. GRUNDLAGEN
Zum 01.01.1989 wurde durch das Gesundheits-Reformgesetz [3] § 137 in das Fünfte Sozialgesetzbuch (SGB V) eingeführt. In seiner ursprünglichen Fassung war eine Verpflichtung für alle stationären Leistungserbringer zur Teilnahme an Maßnahmen zur Qualitätssicherung vorgesehen. Vertragspartner sollten auf Landesebene nach §§ 111, 112 SGB V verpflichtende Vereinbarungen über Verfahren und Maßnahmen der Qualitätssicherung treffen.
Es stellt sich zunächst die Frage, welche Informationen über die Qualität eines Krankenhauses überhaupt abgefragt werden können. Damit einher geht die Frage welche Aufgabenbereiche einem Krankenhaus überhaupt zugewiesen sind.
Von außen betrachtet können die Aufgaben eines Krankenhauses als die Wiederherstellung der Gesundheit, Linderung von Leiden oder Erhaltung von bedrohten Lebensmöglichkeiten beschrieben werden. [4] Dies vorausgesetzt ist die Qualität im Krankenhaus wie folgt zu definieren: „Quality of health care is the production of improved health and satisfaction of a population within the constraints of existing technology, resources, and consumer circumstances.” [5] Die Qualität wird bei dieser Definition demzufolge in drei Dimensionen unterteilt, eine Struktur-, eine Prozess- und eine Ergebnisqualität. [6]
Die Strukturqualität beinhaltet unter anderem die technische und organisatorische Infrastruk-tur, die personelle Ausstattung und die Sachmittelstruktur. Der Begriff Ergebnisqualität kann weiterhin in Output (Verbesserung des Patientenzustandes) und Outcome (quantifizierte Form der Leistung, wie z.B. Fall- und Patientenzahl sowie Anzahl der durchgeführten Operationen) differenziert werden. Die Prozessqualität bezieht sich auf den kompletten Arbeitsablauf in den Krankenhäusern, der eine Verzahnung und Zusammenarbeit von vielen Teilbereichen notwendig macht. [7]
Da es nicht, wie zunächst beabsichtigt, bundesweit zu Vertragsschlüssen auf Landesebene gekommen ist, wurde zum 01.01.2000 eine Modifikation durch das GKV-Gesundheitsreformgesetz 2000 vom 22.12.1999 [8] vorgenommen. Der Gesetzgeber übertrug die Aufgabe den Vertragspartnern auf Bundesebene. Die Vorschrift des § 137 SGB V wurde auf die Anforderungen an die Qualitätssicherung in zugelassenen Krankenhäusern beschränkt und um einzelne gesetzliche Vorgaben für die abzuschließenden Vereinbarungen erweitert. Seither ist eine Verpflichtung für die Einführung und Weiterentwicklung eines internen Qualitätsmanagements festgeschrieben worden. Es folgten darauf weitere Änderungen im Zusammenhang mit der Einführung des Gemeinsamen Bundesausschusses. [9]
Als relevanteste gesetzliche Rahmenbedingungen zum Qualitätsmanagement sind die §§ 112, 135 und 137 SGB V zu nennen. [10] Ein Instrument zur Darstellung und Messung von Qualität ist der Qualitätsbericht. Die Verpflichtung zur Erstellung und Veröffentlichung eines Qualitätsberichtes ist in § 137 Abs. 1 Nr. 6 SGB V geregelt.
Seit dem Jahr 2005 müssen in einem Abstand von zwei Jahren von allen nach § 108 SGB V zugelassenen, deutschen Krankenhäusern Qualitätsberichte erstellte und im Internet veröffentlicht werden. [11] Es steht den Krankenhäusern frei, auch in kürzeren Zeitabständen Berichte zu erstellen. [12]
III. ZIELE EINES QUALITÄTSBERICHTS
Der Qualitätsbericht hat den Zweck, Versicherten und Patienten verständliche Informationen und Orientierungshilfen zur Krankenhausbehandlung zu geben. Gleichzeitig kann Vertragsärzten und Krankenkassen die Entscheidung bei der Einweisung und Weiterbetreuung von Patienten erleichtert werden. [13]
Zur Vergleichbarkeit der Krankenhäuser durch die Qualitätsberichte bedarf es einer einheitlichen Vorgabe. [14] Die Details für diese Vorgabe werden von den Spitzenverbänden der Krankenkassen (GKV), vom Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV), der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), der Bundesärztekammer (BÄK) und dem Deutschen Pflegerat (DPR) festgelegt. [15] Die Vergleichbarkeit von Leistungsfähigkeit und Qualität in Krankenhäusern soll bei den Berichten durch eine verbindliche Darstellung von Struktur- und Leistungsqualität gewährleistet werden. Ergänzend dazu sollen Informationen zu den Bereichen Qualitätssicherung und Qualitätsmanagement mehr Transparenz für die Öffentlichkeit schaffen. [16]
IV. AUFBAU UND INHALT EINES QUALITÄTSBERICHTS
Die vorherige Unterteilung in der 1. Auflage der Qualitätsberichte in einen Basis- und einen Systemteil ist aufgehoben worden. [17] Grund dafür ist, dass diese Gliederung rückblickend als nicht hilfreich beurteilt worden ist [18] und das geforderte Ziel, Qualität messbar und transparent zu machen, [19] nicht erreicht hat. Aus diesem Grund ist der Qualitätsbericht neu strukturiert und in vier Teile gegliedert worden:
- A: Struktur- und Leistungsdaten des Krankenhauses
- B: Struktur- und Leistungsdaten der Organisationseinheiten/ Fachabteilungen
- C: Qualitätssicherung
- D: Qualitätsmanagement
Doch welche dieser Informationen sind relevant und auch verständlich dargestellt? Auf welchem Weg beschafft sich der Patient diese Informationen?
Die Kennzahlen und Inhalte eines Qualitätsberichtes sind ohne medizinisches Fachwissen kaum beurteilbar. Patienten haben dem Krankenhaus gegenüber ein Interesse an einer möglichst hohen medizinischen Versorgungsqualität und gleichzeitig hohe Anforderungen an das außermedizinische Dienstleistungsangebot. [20] Da die medizinische Dienstleistungsqualität von den Patienten durch die Immaterialität nur subjektiv bewertet werden kann, ist die Wahr¬nehmung von Zusatznutzen in Form von Service-Leistungen oder beispielsweise Ausstattung der Krankenzimmer von großer Bedeutung. [21] Der gute Ruf eines Krankenhauses schafft bei Patienten Vertrauen. Das Image eines Krankenhauses, speziell ihrer Abteilungen, und die Qualifikation der Ärzte und Pflegekräfte gehören ebenfalls zu den allgemeinen Wahlkriterien der Patienten. [22]
Die Nutzung des Mediums Internet hat in den letzten Jahren stark zugenommen und hebt sich durch seine zahlreichen Möglichkeiten deutlich von anderen Massenmedien ab. Unzählige Informationen über Krankenhäuser und ihre Leistungsspektren werden in unterschiedlicher Art und Weise dargestellt. Neben den informellen Kanälen (Freunde, Familie, Bekannte) nutzen immer mehr potenzielle Patienten das Internet, um gezielt Informationen abzurufen. Der gesetzlich vorgegebene Qualitätsbericht steht nicht nur auf der krankenhauseigenen Homepage als Informationsquelle zur Verfügung, sondern unter anderem auch auf Internetportalen wie z.B. www.klinik-lotse.de, www.krankenhaus.de, www.medmonitor.de, www.medfuehrer.de oder www.kliniken.de. Die Initiatoren der Internetportale legen neben dem Selbstzweck auch besonderen Wert auf eine Verbesserung der im Qualitätsbericht dargestellten Informationen für Patienten. Abbildung 1 zeigt beispielhaft die Startseite des Internetportals www.krankenhaus.de. Hier können Interessierte neben einer regionalen Suche und einer Suche nach Fachabteilungen auch eine Krankheitssuche anhand eines virtuellen Körpers vornehmen. Die Daten des Qualitätsberichtes werden im Hintergrund genutzt, um das Suchergebnis zu finden.
V. FAZIT
Der Qualitätsbericht, der den Zweck hat, Versicherten und potenziellen Patienten verständliche Informationen und Orientierungshilfen zur Krankenhausbehandlung zu geben, ist nur mit Einschränkung als geeignetes Instrument für die Patienteninformation anzusehen.
Es ist zu hinterfragen, ob die Existenz der Qualitätsberichte dem Durchschnittsbürger überhaupt bekannt ist. Darüber hinaus muss beachtet werden, dass die Krankenhäuser zusätzliche Möglichkeiten zur Darstellung in unterschiedlichem Ausmaß nutzen. Während einige Krankenhäuser ihren Qualitätsbericht mit Fotos versehen, um eine positive Wirkung auf die Vertrauensbildung zu erzielen, geben sich andere Krankenhäuser kaum Mühe und halten sich lediglich an die formalen Anforderungen. Durch eine weitere Aufbereitung der Berichte über Internetportale, ist ein wesentlicher Schritt in Richtung Benutzerfreundlichkeit getan. Der Bürger hat ein breites Spektrum an Suchoptionen und ist nicht abhängig davon, gezielt nach einem Qualitätsbericht zu suchen.
Eine verständliche Darstellung der Inhalte ist weiterhin nicht gewährleistet. Bei der Verständlichkeit und der Struktur des Inhaltes gibt es noch erheblichen Raum für Verbesserungen. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat im Jahr 2009 eine Lesehilfe für Interessierte heraus gegeben [23] und Internetportale versuchen über den Qualitätsbericht hinaus, durch eigene Darstellung und durch verschiedene Suchoptionen, die Krankenhausinformationen noch benutzerfreundlicher zu gestalten. Die Grenze des Machbaren ist aber noch längst nicht erreicht und die Aktualität der Berichte ist nicht gegeben. Nur, wenn die Bedürfnisse der potenziellen Patienten beachtet und umgesetzt werden, kann der Qualitätsberichte auch tatsächlich als geeignetes Instrument zur Patienteninformation dienen.
FUSSNOTEN:
[1] Fabienne Diekmann ist Rechtsanwältin in der Kanzlei Diekmann Rechtsanwälte in Hamburg. Sabine Hein ist Geschäftsbereichsleiterin des Erlösmanagements des Klinikums Fulda gAG. Beide sind zugleich Lehrbeauftragte der Apollon Hochschule für Gesundheitswirtschaft in Bremen.
[2] Vgl. Fritsche, L.: Qualitätsmanagement im Krankenhaus, in: Klinikarzt 12/2006, S. 489.
[3] BGBl I 1988, 2477.
[4] Vgl. Geisen, R.; Mühlbauer, B.: Qualitätsmanagement im Krankenhaus, Münster 2001, S. III.
[5] Vgl. Palmer, R. H.; Donabedian, A.; Povar, G.J.: Striving for Quality in Health Care: An Inquiry into Policy and Practice, Ann Arbor 1991, S. 21.
[6] Vgl. zu den Dimensionen des Qualitätsbegriffes und den nachfolgend erläuterten Begriffen Merchel, J.: Qualitätsmanagement in der Sozialen Arbeit, S. 39ff.
[7] Vgl. Geisen, R.; Mühlbauer, B.: Qualitätsmanagement im Krankenhaus, Münster 2001, S. 2.
[8] BGBl I 1999, 2626.
[9] Siehe dazu das GKV-Modernisierungsgesetz vom 14.11.2003, BGBl I 2003, 2190 und das GKV-Wettbewerbsstärkungsgestz vom 26.03.2007, BGBl I 2007, 378.
[10] Vgl. Haeske-Seeberg, H.: Handbuch Qualitätsmanagement im Krankenhaus, Stuttgart 2001, S. 35 ff.
[11] Vgl. Drösler, S.: Qualitätsbericht: Darf es auch mehr sein?, in: Krankenhaus Umschau, 02/2004, S. 118.
[12] Vgl. GKV-Projekte: Qualitätsbericht Krankenhaus, unter: www.gkv.info/gkv/index.php, Stand: 31.10.2010.
[13] Vgl. Selbmann, H.-K.: Es klafft noch eine große Lücke, in: Krankenhaus Umschau, 05/2004, S. 372.
[14] Vgl. Siebers, L.: Der medizinische Qualitätsbericht: Bewertung und Entwicklung von Qualitätsindikatoren, Bocholt 2005, S. 2.
[15] Vgl. Bundesärztekammer: Pressemitteilung, Meilenstein in der Qualitätssicherung im Krankenhaus, unter: www.bundesaerztekammer.de/page.asp, Stand: 31.10.2010.
[16] Vgl. Brechtel, T., Zöll, R.: Wie transparent ist die Qualität in deutschen Krankenhäusern, in: Arzt und Krankenhaus, 12/2006, S. 361.
[17] Vgl. Gemeinsamer Bundesausschuss: Tragende Gründe zur Neufassung der Vereinbarung gemäß § 137 Abs. 1 Satz 3 Nr. 6 SGB V über Inhalt und Umfang eines strukturierten Qualitätsberichts für nach § 108 SGB V zugelassene Krankenhäuser, unter: www.g-ba.de/downloads/40-268-113/2006-10-17-Vb-Qualitaetsbericht-TrG.pdf, S. 3 f., Stand: 31.10.2010, S. 4.
[18] Vgl. Drösler, S.: Qualitätsbericht: Darf es auch mehr sein?, in: Krankenhaus Umschau, 02/2004, S. 120 i.V.m. Bundesärztekammer: Positionspapier der Bundesärztekammer zur Weiterentwicklung der Qualitätsberichte von Krankenhäusern, unter: www.bundesarztekammer.de/page.asp, S. 2, Stand: 31.10.2010.
[19] Vgl. Leber, W.-D.: Qualitätsberichte ohne Ergebnisqualität, in: Krankenhaus Umschau, 05/2004, S. 379 f.
[20] Vgl. Cruse, N.: Theoretische Entwicklung und empirisch-praktische Umsetzung eines kundenorientierten Analysemodells des strategischen Krankenhaus-Marketing, Bielefeld 2004, S. 110.
[21] In Anlehnung an Klas, C.: Gestaltungsmöglichkeiten im Gesundheitswesen, Wiesbaden 2000, S. 11.
[22] Vgl. Bayer, W.; Reichelt, H.; Viefhues, H.: Bestimmungsgründe der Krankenhauswahl, Bochum 1983, S. 267.
[23] Vgl. Gemeinsamer Bundesausschuss: Die gesetzlichen Qualitätsberichte der Krankenhäuser lesen und verstehen, unter: www.g-ba.de/downloads/17-98-2738/2009-09-17-Lesehilfe-QB.pdf, Stand: 31.10.2010.