Seit deren Erlass im Jahr 2011 steht die LMIV im Raum. Zum Jahresende hin wird sie nun in den weitesten Teilen in Kraft treten. 13.12.2014 ist hierzu der Stichtag. Danach hat der Gesetzgeber eine kurze Verschnaufpause eingeräumt, bevor die verbliebenen wenigen Teile – wie die umfangreichere Nährwertkennzeichnung – 2016 ihre Wirkung entfalten werden.
Der Nachfolgende Handlungsleitfaden soll den betroffenen Unternehmen und Unternehmern der helfen, die neuen für sie relevanten Regelungen zu verstehen und diese im eigenen Betrieb umzusetzen. Betroffen von der LMIV sind neben der Lebensmittelindurstrie auch Unternehmen, die Lebensmittel im Wege des Fernabsatzes (Internet, Katalog, Fernsehen, Telefon etc.) vertreiben.
Überarbeitete Version. Stand 26.09.2017
A. Definitionen
Die LMIV beinhaltet eine Vielzahl an Definitionen, wie zu den Sichtfeldern, Bezeichnungsarten, Zutaten und Bestandteilen. Auf diese in Gänze einzugehen, würde den Umfang dieses Leitfadens sprengen. Daher wird nachfolgend nur auf einzelne Bezug genommen.
I. Bezeichnung des Lebensmittels
Nachdem man sich an den...