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Forschung an embryonalen Stammzellen wird erleichtert

Zur Stichtagsverschiebung des Stammzellgesetzes durch die Abstimmung im Bundestag vom 11. April 2008, veröffentlicht in Klinische Forschung und Recht 2008, S. 73 ff.

I. Einführung

Das bisher geltende Stammzellgesetz (StZG) [1] war 2002 verabschiedet worden und setzte seither den rechtlichen Rahmen für die umstrittene Forschung an menschlichen embryonalen Stammzellen. Es legte in den §§ 1 und 5 StZG fest, dass die Stammzellforschung ausschließlich hochrangigen Forschungszielen wie der Grundlagenforschung oder der Erweiterung medizinischer Kenntnisse zur Entwicklung diagnostischer, präventiver oder therapeutischer Verfahren dienen muss. Zwei Punkte waren problematisch: Zum einen war die Strafandrohung für deutsche Wissenschaftler im Ausland in einer Zeit, in der die Internationalisierung auch für die Wissenschaft gilt, eher kontraproduktiv. Zum anderen wurde nicht berücksichtigt, dass sich die Wissenschaft ständig weiterentwickelt. In der alten Fassung des Stammzellgesetzes wurde nur die Benutzung von Zellen, die vor dem 1. Januar 2002 gewonnen wurden, ermöglicht. Diese gelten mittlerweile nicht nur als veraltet, sondern auch als verunreinigt. Seit Jahren forderten daher die Wissenschaftler eine Änderung des Stammzellgesetzes entweder hin zur Aufhebung des Stichtages oder zumindest zu einer Verschiebung dessen [2].

Nach der Abstimmung des Bundestages sind die Diskussionen um die Änderung des Stammzellgesetzes zunächst vom Tisch – zumindest vorläufig. In zwei Debatten wurden unterschiedliche Gesetzesentwürfe beraten. Zur Abstimmung standen ein völliger Verzicht auf die Stichtagsregelung, eine einmalige Aktualisierung, die Bewahrung der bisherigen Rechtslage und ein völliges Verbot der Forschung mit menschlichen embryonalen Stammzellen [3]. Letzteres wurde ebenso abgelehnt wie eine weitgehende Freigabe. Die meisten Befürworter fand der Entwurf zu einer einmaligen Verschiebung des Stichtages. Die Forschung an embryonalen Stammzellen in Deutschland wird daher zunächst erleichtert. Zudem entfällt die Strafandrohung für deutsche Wissenschaftler zur Teilnahme an Forschungen im Ausland.

Mit der Neuregelung wird deutschen Wissenschaftlern der Zugang zu Zell-Linien, die nach dem 1. Januar 2002 entstanden sind, eröffnet. Als neuer Stichtag wurde der 1. Mai 2007 festgelegt und erweitert das vorhandene Forschungsspektrum von derzeit 21 auf etwa 500 embryonale Zelllinien [4].

Die Frage, welche Stammzellen zur Forschung verwendet werden dürfen, ist jedoch nur ein kleiner Ausschnitt der Problematik. Mindestens genauso interessant dürfte die Frage sein, woher die embryonalen Stammzellen eigentlich kommen. Warum sind sie begehrter als die adulten, mit denen schon diverse Erfolge erzielt wurden? Wie weit ist die Forschung mit embryonalen Stammzellen? Betrachtet man diese Aspekte wird schnell klar, dass die eigentlichen Fragen und Probleme mit der Lösung, den Stichtag zu verschieben, auch vertagt wurden. Ein Ende der Diskussionen ist daher nicht in Sicht. Es bleibt abzuwarten, wie lange es dauert, bis die nächste Runde eingeläutet wird.


II. Wie kam es dazu?

Der Abstimmung lag ein jahrelanger Streit zwischen Wissenschaftlern, der Kirche, Politikern, und Ärzten zugrunde. Während die einen mit der Forschung an embryonalen Stammzellen Hoffnung und Heilungschancen verbinden, sehen die anderen darin Egoismus und Totschlag [5].

Wissenschaftler und Mediziner streben danach, mit der Forschung an embryonalen Stammzellen unheilbare Krankheiten wie Alzheimer oder Parkinson in Zukunft heilen zu können und die Reparatur von Organ- und Gewebeschäden zu ermöglichen [6]. Die Wissenschaftler beklagten über Jahre hinweg, dass ältere Zellen keine Spitzenforschung und damit keine Fortschritte mehr zulassen würden. Der Stichtag müsse daher zumindest verschoben werden, um mit anderen Ländern und Entwicklungen Schritt halten zu können [7]. Um den gegnerischen Stimmen den Wind aus den Segeln zu nehmen, bekräftigten sie die Notwendigkeit, des Erhalts des Schutzmechanismusses des Gesetzes. Dieser würde gerade bei einer Verschiebung bestehen bleiben. Durch den Erhalt des Stichtages würde es nicht dazu kommen, die Gewinnung embryonaler Stammzellen oder die Erzeugung von Embryonen zu forcieren. Demgegenüber argumentierten die Gegner der Stammzellforschung, dass diese gegen das im Grundgesetz verankerte Recht auf Leben und Wahrung der Menschenwürde verstoße würde [8].

Die Auffassung der Wissenschaftler stützte auch der Krebsforscher Otmar Wiestler. In einem Interview mit der Wochenzeitung "Das Parlament" (Erscheinungstag 17. März 2008) hatte er sich explizit für die Forschung mit embryonalen Stammzellen ausgesprochen [9]. "Aus wissenschaftlicher Sicht wäre es die vernünftigste Lösung, den Stichtag komplett fallen zu lassen, dabei aber die strikten Kontrollmechanismen beizubehalten", betonte er. Die Stammzellforschung sei für die Transplantationsmedizin ebenso wichtig wie für die Krebsforschung. Er sah die Gefahr, dass Deutschland ohne eine Verschiebung des Stichtags nicht mehr mit dem Ausland Schritt halten könne und sich daher von den internationalen Entwicklungen abkoppeln würde.

Dem Bundestag lagen insgesamt vier fraktionsübergreifende Gruppenanträge zur Änderung des Stammzellgesetzes vor (16/7981, 16/7982, 16/7983, 16/7984, 16/7985). Mehr als 30 Redner aus den fünf im Bundestag vertretenen Fraktionen machten ihre unterschiedlichen Positionen für und gegen eine Lockerung der Stammzellforschung deutlich. Zu den einzelnen Anträgen:

1. Einmalige Verschiebung des Stichtages (Bundestags-Drucksache 16/7981)

René Röspel (SPD), Ilse Aigner (CDU/CSU) und Jörg Tauss (SPD) schlugen eine einmalige Verschiebung des Stichtags auf den 1. Mai 2007 vor: Begründet wurde dieser Antrag mit der Tatsache, dass Deutschland im internationalen Vergleich Schritt halten müsse. Dies sei nicht mit veralteten und verunreinigten Zellen möglich. Hinzu komme, dass es mittlerweile 500 Stammzelllinien geben würde, die besser gehalten werden, als es noch vor sechs Jahren der Fall war. Verunreinigungen könnten daher nahezu ausgeschlossen werden. Auch Forschungsministerin Annette Schavan (CDU) sprach sich für diesen Vorschlag aus. Dieser Weg ermögliche deutschen Forschern einen „eng definierten Korridor“ für ihre Arbeit. Auch sei er ethisch verantwortbar und kein „Dammbruch“ für eine grenzenlose Forschung. Die Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) teilte diese Auffassung ebenso [10].

2. Abschaffung des Stichtages (Bundestags-Drucksache 16/7982)

Ulrike Flach (FDP), Katherina Reiche (CDU/CSU) und Rolf Stöckel (SPD) sprachen sich für die Abschaffung des Stichtages und damit für eine weitgehende Liberalisierung der Stammzellforschung aus. Die Regelung aus dem Jahr 2002 führe dazu, dass deutsche Forscher ins Ausland und damit in die Kriminalität getrieben werden, so Ulrike Flach (FDP). Katherina Reiche (CDU/CSU) sagte, die geltende Regelung stelle eine "Forschungsbremse" dar, die man lösen müsse [11].

3. Beibehaltung des bisherigen Kompromisses (Bundestags-Drucksache 16/7984)

Priska Hinz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), Julia Klöckner (CDU/CSU) und Herta Däubler-Gmelin (SPD) befürworteten die Straffreiheit von Forschern, die an ausländischen Forschungsvorhaben teilnehmen. Strafandrohungen sollten nur für die Verwendung von Stammzellen aus dem Inland bestehen. Der Stichtag solle beibehalten werden. Priska Hinz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) betonte in der Debatte, Grundlagenforschung sei auch mit den vorhandenen Stammzelllinien möglich. Eine einmalige Verschiebung des Stichtags hingegen käme einer „Rutschbahn“ hin zu einer weiteren Öffnung gleich. Herta Däubler-Gmelin (SPD) meinte, es gäbe inzwischen weniger Argumente für die embryonale Stammzellforschung, während die ethische Grauzone bestehen bleibe. Die Möglichkeiten lägen heute in der Forschung an adulten Stammzellen und nicht in der Nutzung menschlicher Embryonen [12].

4. Grundsätzliches Verbot der Stammzellforschung (Bundestags-Drucksache 16/7983)

Hubert Hüppe (CDU/CSU), Marie-Luise Dött (CDU/CSU), Maria Eichhorn (CDU/CSU) forderten mit ihrem Antrag wegen schwerwiegender ethischer Bedenken ein vollständiges Verbot der Forschung mit embryonalen Stammzellen. Pluripotente Stammzellen seien auch ohne Embryonen existent. So seien sie etwa aus Nabelschnurblut oder im Fruchtwasser zu gewinnen. Hubert Hüppe (CDU/CSU) meinte dazu im Bundestag: "Die Forschung an menschlichen Embryonen und die Schaffung von embryonalen Stammzellen setzen voraus, dass menschliche Embryonen getötet werden." Es sei völlig unbestreitbar, dass es sich hierbei um individuelles menschliches Leben handelt. Es gebe jedoch keine Argumente dafür, menschliches Leben für Forschungszwecke zu töten [13].

5. Die katholische Kirche

Wie zu erwarten, sprach sich der Vorsitzende der deutschen Bischofskonferenz gegen eine Aufweichung aus. Die Tatsache, dass es überhaupt einen Stichtag geben würde, sei ein „Sündenfall“, so der Erzbischof Robert Zollitsch gegenüber dem Kölner Domradio [14]. Leben könne nicht verfügbar gemacht werden und so formulierte er etwas drastisch im Deutschlandfunk: "Ich kann nicht Menschen töten, um anderen Menschen zu helfen.". Das Streben nach mehr Forschung und Wissen könne nicht mit dem fundamentalen Lebensschutz in eine Waagschale geworfen werden. Dem stimmte auch der Mainzer Kardinal Karl Lehmann zu und ergänzte um den Standpunkt, die Kirche würde sich weiterhin ausschließlich für Forschung an adulten Stammzellen einsetzen [15]. Der Kölner Kardinal Joachim Meisner warnte gegenüber dem Kölner Domradio die Abgeordneten: "Es geht nicht um eine Spezialistenfrage, sondern es geht um die Grundlage des christlichen Menschenbildes und um die Werte unserer freiheitlich-demokratischen Verfassung." [16].

Der katholische Augsburger Bischof Walter Mixa hatte in der Debatte um die Forschung mit embryonalen Stammzellen Bundesforschungsministerin Annette Schavan (CDU) hart angegriffen. Er warf ihr vor, „in einer zentralen Frage des Lebensschutzes vor den Interessen der Pharmaindustrie und der Forschung eingeknickt“ zu sein. Die Forschung mit diesen Zellen sei „ethisch unverantwortbar“ und nicht mit dem christlichen Menschenbild vereinbar, hieß es in einer Mitteilung des Augsburger Ordinariats. Als Minimallösung wünscht Mixa die Beibehaltung der derzeitigen Stichtagregelung [17].

Dabei stellt sich die die Frage, ob ein christlich lebender Mensch, seine Leiden hinnehmen muss und nicht auf Heilung hoffen darf? War nicht Jesus als Sohn Gottes dafür bekannt, Menschen geheilt zu haben? Ist die Heilung an sich nicht Voraussetzung für eine Heilig- bzw. Seligsprechung? Fragen über Fragen tauchen auf, es bleibt festzuhalten: Geheilt werden darf, aber kein darf wissen wie.

6. Fazit

Am Ende halfen alle Warnungen nicht. Für die Liberalisierung votierten in namentlicher Abstimmung 346 Abgeordnete. 228 Abgeordnete stimmten dagegen, sechs enthielten sich. Der Fraktionszwang wurde für das Votum aufgehoben, das als Gewissensentscheidung galt [18]. Dass Argument der Notwendigkeit - um nicht zu sagen Unerlässlichkeit - überzeugte und wurde beispielsweise durch Albrecht Müller, seines Zeichens Stammzellforscher an der Universität Würzburg, gegenüber dem „Focus“ bestätigt: „Alle teilungsfähigen Zellen altern – auch Stammzellen. Deshalb braucht man immer wieder neue Stammzellen.“[19]. Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) forderte bereits 2006 eine Novellierung des Stammzellgesetzes [20]. Nun ist es geschafft – vorläufig. Auch die jetzt „neuen“ Stammzellen werden altern.


III. Was kann die embryonale Zelle bringen?

Was ist denn nun das Besondere an der embryonalen Stammzelle? Warum wird ihr so eine Bedeutung beigemessen? Im Gegensatz zu den adulten Stammzellen handelt es sich bei den embryonalen um Zellen, die sich in nahezu alle Zelltypen des Körpers entwickeln können, beispielsweise zu einer Herzzelle, Nervenzelle oder Leberzelle. Diese Fähigkeit wird als Pluripotenz bezeichnet und ist den adulten nicht mehr immanent. Die Wandlungsfähigkeit und daher auch die Forschungsmöglichkeiten von adulten Stammzellen sind begrenzt. Sie haben eine ganz andere Aufgabe. Sie dienen praktisch als eine Art natürliches Ersatzteillager im Bereich der Verletzungen und Entzündungen: Wenn Körperzellen absterben, werden aus den entsprechenden adulten Stammzellen neue gebildet [21].

Bevor embryonale Stammzellen als Forschungsobjekt zur Verfügung stehen, werden sie in Kulturen vermehrt, sodass eine ganze Kolonie an Stammzellen desselben Ursprungs entsteht. Diese werden Stammzell-Linie genannt. Durch die Stammzell-Linien können mehrere Forschern gleichzeitig an Zellen derselben Linie arbeiten [22].


IV. Woher kommen die embryonalen Stammzellen?

Klar ist, dass die Verschiebung des Stichtages nur die Forschung an schon existierenden embryonalen Stammzellen zulässt. Es wird durch die Verschiebung nicht darauf hingewirkt, dass vermehrt Embryonen beschafft werden. Dennoch ist die Frage der Herkunft der Stammzellen nicht zu vernachlässigen. Denn selbst wenn man der Forschung den Bedarf an Stammzellen, vorzugsweise „neuen“, zuspricht, sind längst nicht alle Hürden überwunden. Im Gegenteil, sie scheinen sich dann erst richtig aufzutun. Sicher ist, dass es bei jeder Entwicklungsstufe in gewissen Abständen immer wieder neuer Eizellen zur Gewinnung neuer embryonaler Stammzell-Linien bedarf - die Eizellen als Preis für die Heilung von Menschen. Aber woher sollen sie kommen?

Im Ausland - und nur von dort dürfen die Eizellen kommen - sind junge Eizellen heute schon knapp. Die Eizellenspende ist in Deutschland verboten. Potentielle Spenderinnen werden von Forschungsstätten in Großbritannien und einzelnen US-Bundesstaaten mit einer „Aufwandsentschädigung“ von einigen Hundert US-Dollar umworben [23]. Die teilweise starke hormonelle Behandlung, der sich die Spenderinnen unterziehen, geht mitunter nicht ohne Gesundheitsgefahren einher. Gerade wenn man Fälle verzweifelter Frauen aus Osteuropa betrachtet, die dubiosen Scheinfirmen aufgesessen sind und unter lebenslangen Folgeschäden leiden werden, stellt sich natürlich die Frage nach einer Risikoabwägung im Verhältnis zum Nutzen der Forschung [24].

Eine andere Möglichkeit als die Spende, um an Eizellen heranzukommen, stößt noch mehr auf Kritik. Es ist die Rede vom therapeutischen Klonen. Bei diesem Verfahren wird die Eizelle nicht befruchtet, sondern entkernt und danach ein Zellkern aus der Hautzelle des Patienten eingesetzt. Dieses Vorgehen wird durch den Begriff des Zellkerntransfers beschrieben. Um die Entwicklung eines Embryos in Gang zu bringen, wird die Eizelle mit einem Stromstoß oder einer Chemikalie stimuliert. Der auf diese Art „befruchtete“ Embryo enthält nur Gene der Mutter. Er kann sich nicht zu einem lebensfähigen Menschen entwickeln. Der so künstlich erschaffene Embryo soll dazu dienen, patientenspezifische Stammzellen und damit auch patientenspezifisches Gewebe zu züchten, das vom Immunsystem nicht abgestoßen wird [25]. Das ist die Hoffnung der Wissenschaftler.

Bei Primaten ist dieses Projekt im November 2007 mit dem Team um James Byrne vom Oregon National Primate Research Center in Beaverton geglückt. Für die Erzeugung von zwei Stammzell-Linien waren 213 Eizellen von mehreren Rhesus-Makaken-Weibchen notwendig. Byrne erklärte damals, es sei nur eine Frage der Zeit, bis das therapeutische Klonen auch bei Menschen funktioniert [26]. Er hatte Recht. Bereits im Januar 2008 machte eine weitere Hiobsbotschaft die Runde. In der Zeitschrift Stem Cell war zu lesen, dass der erste menschliche Klon-Embryo im Labor von Wissenschaftler und Firmenchef Samuel Wood vom kalifornischen Reproductive Sciences Center in La Jolla entstanden war und einige Tage überlebt hatte. Es wurden ihm allerdings keine Stammzellen entnommen. Wood spendete selbst das notwendige Stück Haut. Für das Projekt waren 29 Eizellen von drei jungen Frauen notwendig [27]. Liest man diese Berichte wird schnell klar, wie vieler Frauen und Eizellen es bedarf.

Die große Nachfrage hatte bereits Ian Wilmut eingeräumt. Die Forschung an Eizellen stelle einen regelrechten „Kraftakt“ dar. Daher seien einige hundert Eizellen nicht die Ausnahme sondern der Standard zur Forschung an embryonalen Stammzellen im Labor [28]. „Wenn man Eizellen benutzt, die bei der künstlichen Befruchtung übrig bleiben, dann wird man für eine Stammzell-Linie wahrscheinlich die Eizellen von 90 Frauen brauchen“, schätzt er. „Das ist sehr ineffizient.“ [29]. Über Jahre hinweg warb Wilmut selbst in Vorträgen für das therapeutische Klonen. Er hatte die Hoffnung, dass der hohe Eizellen-Verbrauch in den Griff zu kriegen sei. „Wir hoffen, bessere Methoden für den Transfer von Zellkernen zu entwickeln“, sagte er bereits im Jahr 2002 gegenüber der Zeitung „Die Welt“ [30].

Damit kommt eine weitere Möglichkeit zur Gewinnung von Eizellen und damit zur Gewinnung von embryonalen Stammzellen ins Spiel. Für die Kirche mit ein besonders „rotes Tuch“, da hierbei die Frage des „Mordes“ wieder aufkommt. Es dreht sich um die Verwendung von überzähligen Eizellen von Frauen, die sich einer In-Vitro-Befruchtung unterzogen hatten, um schwanger zu werden. In dieser Konstellation wird die Frau zwar auch einer Hormonstimulation unterzogen, aber diesmal aus dem Wunsch schwanger zu werden. Im Rahmen einer geplanten künstlichen Befruchtung werden ca. zehn Eizellen entnommen und im Reagenzglas mit Spermien befruchtet. Aus der befruchteten Eizelle bildet sich dann eine Blastozyste – ein Keimbläschen, in dem sich die embryonalen Stammzellen befinden. Werden Eizellen nicht verwendet – aus welchen Gründen auch immer – werden in der Regel nach fünf Tagen, die Zellen den Embryonen entnommen, wobei wie bei jeder Entnahme auch hier zwangsläufig der Embryo zerstört wird [31].

Eine weitere Möglichkeit ist die der Reprogrammierung, bei der eine Hautzelle in einen verjüngten Zustand versetzt wird, indem man ihr Erbgut gentechnisch manipuliert. Shinya Yamanaka von der Universität Tokio hatte die Reprogrammierung 2006 erfunden. Die so entstandene sogenannte iPS-Zelle verhält sich wie eine embryonale Stammzelle. Im 2006 entwickelten Reprogrammierungs-Verfahren wurden die vier Gene Oct4, Sox2, c-myc und Klf4 – verpackt in Viren – ins Erbgut einer Hautzelle eingeschleust. Mit dem Erfolg gingen jedoch starke Nebenwirkungen einher. Bei den Mäusen entwickelten sich bösartige Tumore. Die Methode musste daher abgewandelt werden, die krebserzeugenden c-myc und Klf4 wurden durch die Gene Nanog und Lin28 ersetzt. Die iPs-Zellen sind damit zwar einerseits ein sehr junges Verfahren, dem allerdings die Möglichkeit zu gesprochen wird, eine echte Alternative zu embryonalen Stammzellen zu werden. Auch die iPs-Zellen können sich in zahlreiche verschiedene Typen von Körperzellen und –gewebearten verwandeln und eignen sich damit prinzipiell zur Behandlung einer Vielzahl von Krankheiten [32].

Die Schwierigkeiten sind klar. Mit der Frage der Verschiebung des Stichtages geht ein ungemeiner Fragenkomplex einher. Vor allem stellt sich die Frage nach der Eizellen-Gewinnung, auf eine für die Spenderinnen möglichst schonende Weise, ohne den Eindruck zu erwecken, menschliche Klone zu schaffen.


V. Erfolge und Skandale der Forschung

Doch wie ist der Stand der Wissenschaft? Gibt es überhaupt schon Erfolge, die dafür sprechen, dass eine Forschung an adulten Stammzellen nicht ausreicht, die Forschung an embryonalen Stammzellen hingegen weitaus erfolgreicher sein kann?

1. Die Wissenschaftler um Rudolf Jaenisch vom Whitehead-Institut in Cambridge haben mithilfe von induzierten pluripotenten Stammzellen (iPS-Zellen) die Symptome der Parkinson-Krankheit bei Ratten erfolgreich behandelt [33]. Dafür wurden zunächst Zellen aus dem Bindegewebe der Nager zu iPS-Zellen reprogrammiert um diese dann zu Dopamin-produzierenden Nervenzellen heranreifen zu lassen. Diese wurden dann den Ratten gespritzt und führten zu einer Verbesserung der Symptome der Nervenerkrankung. Weitere Untersuchungen hatten bestätigt, dass sich die gespritzten Zellen im Gehirn angesiedelt hatten und funktionsfähig waren. Die Behandlung erfolgte jedoch nicht ohne Nebenwirkungen. 16 der 36 behandelten Tiere starben innerhalb von acht Monaten an Krebs. Trotz dieser fatalen Nebenwirkungen ist der große Vorteil der iPs-Zellen zu sehen: Sie stammen von den Patienten selbst. Abstoßungsreaktionen des Immunsystems sind daher nicht zu erwarten. Es wird jedoch noch dauern, bis das Verfahren am Menschen angewendet werden kann.

2. Forscher um John Burn, dem Leiter des Instituts für Humangenetik der Universität von Newcastle haben Embryonen aus menschlichem Erbgut und Eizellen von Kühen sogenannte Chimären geschaffen. [34] Ziel war es, festzustellen, ob sich Chimären-Stammzellen zur Behandlung schwerer Krankheiten eignen können. Für dieses Experiment hatte die britische Embryologie-Behörde HFA eine Sondergenehmigung erteilt. Begründet wurde das Experiment damit, dass tierische Eizellen im Gegensatz zu menschlichen unbegrenzt zur Verfügung stünden. Nach drei Tagen wurden die Embryonen zerstört. Die katholische Kirche und die Gesellschaft für den Schutz ungeborener Kinder forderten ein Verbot derartiger Forschungen – erfolglos [35]. Großbritannien erlaubt nunmehr die Erzeugung von Chimären-Embryonen zu Forschungszwecken. Geplant ist, dass ein entsprechendes Gesetz, das auch so genannte „Retter- oder Helfer-Geschwister“ erlaubt, 2009 in Kraft tritt [36].

Die im Experiment hergestellten Zellhybriden bestanden größtenteils aus menschlichem und nur zu 0,1 Prozent aus tierischem Material, wobei aus Sicht der Wissenschaftler offen bleiben kann, um welches tierische Material es sich dabei handelt. In Betracht würden auch Embryonen aus Mensch und Kaninchen, Ziegen und anderen Tieren kommen [37]. Zuvor waren bereits in den Vereinigten Staaten, Südkorea und China chimäre zu Forschungszwecken produziert worden [38].

3. Emmanuel Baetge und seine Arbeitsgruppe vom Biotechnologie-Unternehmen Novocell in San Diego im US-Staat Kalifornien haben mit menschlichen embryonalen Stammzellen erfolgreich Mäuse behandelt, die an Diabetes erkrankt waren [39]. Diese Ergebnisse würden klar darstellen, dass sich embryonale Stammzellen zu insulinproduzierenden Zellen entwickeln könnten, betonten die Forscher im Fachjournal „Nature Biotechnology“ [40]. Für das Experiment hatten die Wissenschaftler zunächst aus embryonalen Stammzellen Bauchspeicheldrüsengewebe gezüchtet, das dem Gewebe eines sechs bis neun Wochen alten Embryos entspricht. Den künstlich zuckerkrank gemachten Mäusen wurde dieses Gewebe eingepflanzt. Einen Monat später hatte sich das eingepflanzte Gewebe zu neuen insulinproduzierende Zellen entwickelt. Bereits nach weiteren zwei Monaten hatten diese Zellen die maximale Insulinausschüttung erreicht. Ein Großteil der Mäuse produzierte genügend Insulin, um vollständig gegen den künstlichen Diabetes gewappnet zu sein. Das Maß der Insulineigenproduktion des Körpers stieg auf ein bisher in keinem Experiment erreichtes Niveau. Auch hier ist noch ein langer Weg bis zur Anwendung beim Menschen zu erwarten. Bislang kommen Diabetiker nur durch eine Transplantation der Bauchspeicheldrüse oder einer Infusion mit Langerhansschen Inseln zu insulinproduzierenden Zellen. Die Therapie mit menschlichen embryonalen Stammzellen könnte sich daher als Quelle für nachwachsende Beta-Zellen für Diabetiker erweisen.

Festzuhalten ist, dass es bislang noch für keine Krankheit eine etablierte Therapie mit embryonalen Stammzellen gibt. Es könnte sich also nur um eine verlockende Vision handeln, dass Alzheimer und Parkinson vergessen werden können, Infarkte und Diabetes ihren Schrecken verlieren, individuelle Organe im Reagenzglas heranwachsen. Und das obwohl die Wunder zum Greifen nah schienen, als Biologen die fantastischen Eigenschaften embryonaler Stammzellen 1998 entdeckt hatten. Ian Wilmut glaubte noch 2001, dass man in drei bis fünf Jahren Parkinson Patienten mit embryonalen Stammzellen heilen könnte. Es entstand die Vision, Patienten zu klonen, um aus dem Klon-Embryo patientenspezifische embryonale Stammzellen zu gewinnen, mit denen sich Krankheiten therapieren lassen [41]. Mittlerweile hat sich selbst der für das Klonschaf Dolly bekannte Wissenschaftler vom Klonen verabschiedet, wurde zum Kritiker des Klonens und wechselte im Jahr 2006 zur University of Edinburgh, wodurch seine institutsgebundene Erlaubnis zum Klonen erlosch. Seither verfolgt er die Vision, Körperzellen ohne den Umweg über das embryonale Stadium zu reprogrammieren [42]. Er war jedoch nicht schnell genug, denn wie bereits dargestellt wurde, sind ihm andere Wissenschaftler voraus gekommen. Den Abschied vom Klonen begründete der wissenschaftliche Vorreiter Ian Wilmut im November 2007 mit diversen Gründen. Der technische Fortschritt sei vor allem ausschlaggebend. Zudem sei es “nicht richtig, Frauen um Eizellspenden zu bitten, wenn die Erfolgswahrscheinlichkeit für das Klonen so gering ist.“[43]. In Zukunft wird er daher auf die Reprogrammierung setzen.

Und was ist mit den adulten Stammzellen im Vergleich? Sie werden derzeit schon für einige Therapien am Menschen angewandt. So werden mit Blutstammzellen oder Stammzellen aus dem Knochenmark Blutkrebs, Blutarmut und Immunerkrankungen seit vier Jahrzehnten erfolgreich behandelt. Jährlich erhalten allein in Deutschland rund 4000 Patienten adulte Stammzellen. Parallel zur therapeutischen Anwendung existieren hunderte klinischer Studien zur Verbesserung der bestehenden Therapien. Eine Erprobung findet auch gegen Brustkrebs in Kombination mit einer Chemotherapie statt [44].


VI. Fazit

Zusammenfassend ist zu sehen, dass die embryonale Stammzellenforschung mittlerweile in alle Gebiete der biomedizinischen Forschung ausstrahlt und zudem unerlässlich ist, wenn es darum geht, Entwicklung und Ausreifung von Zellen zu verstehen. Stammzellforschung ist nicht nur wichtig für die Transplantationsmedizin, sondern auch im Rahmen der Krebsforschung. So haben Wissenschaftler festgestellt, dass es in allen Krebsgeschwülsten Zellen gibt, die im Stadium von Stammzellen verharren.
Neben den adulten Stammzellen sind gerade auch die embryonalen Stammzellen von enormer Wichtigkeit, da die adulten für die Forschung und die Medizin zwei Nachteile mit sich bringen. Zum einen können adulte Stammzellen nach der Entnahme aus dem Körper nicht mehr zur Vermehrung gebracht werden. Zum anderen sind adulte Stammzellen nicht pluripotent. Im Gegensatz dazu können sich embryonale Stammzellen zu jedem Gewebe- oder Organtypen ausreifen.
Mit der neuen Stichtagsregelung dürfen deutsche Wissenschaftler zwar nun an Zellen jüngeren Datums arbeiten. Das Problem ist jedoch nicht vom Tisch. Auch diese Zellen werden altern. Dann wird die Diskussion wieder erneut entfachen, wobei über die Kernfrage der Herkunft der Stammzellen hinweg diskutiert zu werden scheint.


FUSSNOTEN:

[1] Gesetz zur Sicherstellung des Embryonenschutzes im Zusammenhang mit Einfuhr und Verwendung menschlicher embryonaler Stammzellen (Stammzellgesetz – StZG) vom 28. Juni 2002, Bundesgesetzblatt Jahrgang 2002 Teil I Nr. 42, ausgegeben zu Bonn am 29. Juni 2002.
[2] Abrufbar unter: http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,546793,00.html
[3] Abrufbar unter: http://www.bundestag.de/aktuell/archiv/2008/20099724_kw15_stammzellgesetz/index.html
[4] Abrufbar unter: http://www.mpi-muenster.mpg.de/stamm.shtml
[5] Abrufbar unter: www.stammzellen-debatte.de
[6] Ausführungen dazu in “Functional Properties of Neurons Derived from In Vitro Reprogrammed Postnatal Astroglia, Benedikt Berninger, Marcos R. Costa, Ursula Koch, Timm Schroeder, Bernd Sutor, Benedikt Grothe, and Magdalena Götz, Journal of Neuroscience, 27: 8654-8664, 8. August 2007
[7] Abrufbar unter: http://www.stammzellen-debatte.de/stammzellen_news_stammzellen-ausschussanhoerung-09-05-07.html
[8] Stammzellforschung zwischen Grundrechtsgewährleistung und objektivem Schutzauftrag, Ausarbeitung der wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages, Verfasser: RDn Patrizia Robbe/gepr. RK Mike Schwichtenberg, Ausarbeitung WD 3 – 153/07, Abschluss der Arbeit 18. Juni 2007, Fachbereich WD 3 Verfassung und Verwaltung
[9] „Das Parlament“ Nr. 12-13, 17.03.2008, „Wann beginnt Leben?“ ein Interview mit Otmar Wiestler
[10] Gesetzentwurf abrufbar unter: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/079/1607981.pdf
[11] Gesetzentwurf abrufbar unter: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/079/1607982.pdf
[12] Gesetzentwurf abrufbar unter: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/079/1607984.pdf
[13] Gesetzentwurf abrufbar unter: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/079/1607983.pdf
[14] Abrufbar unter: http://www.radiovaticana.org/ted/Articolo.asp?c=198378
[15] Abrufbar unter: http://www.tagesspiegel.de/politik/deutschland/Stammzellen-Bischofskonferenz;art122,2436386
[16] Abrufbar unter: http://www.domradio.de/aktuell/artikel_39647.html
[17] Abrufbar unter: http://www.focus.de/politik/deutschland/stammzellenforschung_aid_265902.html
[18] Ergebnis der namentlichen Abstimmung abrufbar unter: http://www.bundestag.de/aktuell/archiv/2008/20099724_kw15_stammzellgesetz/abstimmung.html
[19] Abrufbar unter: http://www.focus.de/wissen/wissenschaft/bdw/tid-9258/stammzellenforschung_aid_265593.html
[20] Abrufbar unter: http://www.3sat.de/3sat.php?http://www.3sat.de/nano/bstuecke/118744/index.html
[21] Abrufbar unter: http://www.brockhaus.de/aktuell/thema.php?t_id=88&jahr=2001
[22] Siehe auch: http://www.brockhaus.de/aktuell/thema.php?t_id=88&jahr=2001
[23] Siehe auch: Handel mit der Ware Eizelle, Ein Blick ins europäische Ausland, Hope oder Hype: Embryonale Stammzellforschung auf dem Prüfstand, Fachgespräch 31.01.2007 in Berlin, Dr. Eva Schindele Bremer Medienbüro
[24] Siehe auch: Handel mit der Ware Eizelle, Ein Blick ins europäische Ausland, Hope oder Hype: Embryonale Stammzellforschung auf dem Prüfstand, Fachgespräch 31.01.2007 in Berlin, Dr. Eva Schindele Bremer Medienbüro
[25] Siehe auch: http://www.drze.de/themen/blickpunkt/therap_klonen
[26] Siehe auch: http://www.focus.de/wissen/wissenschaft/bdw/tid-9258/stammzellenforschung_aid_265593.html
[27] Siehe auch: http://www.dailymail.co.uk/pages/live/articles/technology/technology.html?in_page_id=1965&in_article_id=508887
[28] Siehe auch: http://www.focus.de/wissen/wissenschaft/bdw/tid-9258/stammzellenforschung_aid_265593.html
[29] Siehe auch: http://www.focus.de/wissen/wissenschaft/bdw/tid-9258/stammzellenforschung_aid_265593.html
[30] Siehe auch: http://www.biotop.de/news/archiv_detail_g.asp?ID=550&QuickSearch=&AbsolutePage=102
[31] Siehe auch: http://www.zeit.de/2001/19/Zweierlei_Moral
[32] Siehe auch: http://www.spiegel.de/wissenschaft/mensch/0,1518,535481,00.html; Alberts et al., Molecular Biology of the Cell (4), Garland Press (A); Nature, Vol. 414, 01. November 2001 (B); Nature, Vol. 441, 29. June 2006; http://stemcells.nih.gov/;   http://europa.eu.int/comm/research/quality-of-life/stemcells/about.html
[33] Die Studie "Treatment of Sickle Cell Anemia Mouse Model with iPS Cells Generated from Autologous Skin"
[34] Siehe auch: http://www.tagesschau.de/ausland/embryonenversuch2.html
[35] Siehe auch: http://www.welt.de/welt_print/article1865594/Die_Kuh_als_Labor.html
[36] http://www.faz.net/s/Rub8E1390D3396F422B869A49268EE3F15C/Doc~E409431A38C8B47CA9AC2D53DEE092CAD~ATpl~Ecommon~Scontent.html
[37] Siehe auch: http://www.abendblatt.de/daten/2008/04/03/864731.html
[38] http://www.faz.net/s/Rub8E1390D3396F422B869A49268EE3F15C/Doc~E409431A38C8B47CA9AC2D53DEE092CAD~ATpl~Ecommon~Scontent.html
[39] Siehe auch: http://www.aerzteblatt.de/V4/news/news.asp?id=31441
[40] Siehe auch: http://www.ftd.de/forschung_bildung/forschung/:Stammzelltherapie%20M%E4use/320700.html
[41] Siehe auch: http://www.bioethik.ch/News.section/Seiten/newspage3CDCDF0.html
[42] Siehe auch: http://www.welt.de/wissenschaft/article1373247/Dollys_Vater_verabschiedet_sich_von_Klon-Technik.html
[43] Siehe auch: http://www.stern.de/wissenschaft/medizin/:Stammzellforschung-Dolly-Sch%F6pfer-Klonen/614397.html?nv=rss
[44] Siehe auch: http://www.focus.de/wissen/wissenschaft/bdw/tid-9258/stammzellenforschung_aid_265597.html