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Flug mit Asiana Airlines verspätet, annulliert oder nicht befördert worden?

Wir machen Ihre Entschädigung gegen Asiana Airlines nach der FluggastrechteVO geltend!

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Asiana Airlines

Asiana Airlines ist eine südkoreanische Fluggesellschaft mit Sitz in Seoul und Basis auf dem nahegelegenen Flughafen Incheon. Sie ist Mitglied der Luftfahrtallianz Star Alliance und bedient neben Städten innerhalb Südkoreas Ziele in ganz Asien sowie in Nordamerika und Europa. Im deutschsprachigen Raum wird ausschließlich Frankfurt am Main angeflogen.

IATA-Code: OZ
ICAO-Code: AAR

Bis zu 600 € Ausgleichszahlung von Asiana Airlines!!

Bei Flugverspätung, Flugannullierung oder Beförderungsverweigerung Ihres Asiana Airlines-Fluges


Sofern Sie einen bestimmten Asiana Airlines-Flug gebucht und sich rechtzeitig am Check-In eingefunden haben, Asiana Airlines den Flug aber annulliert oder dieser sich um mehr als drei Stunden verspätet, bedeutet dies für Sie erhebliche Unannehmlichkeiten, da Sie nicht nur am Flughafen festsitzen, sondern unter Umständen zu einem wichtigen Geschäftstermin oder einem Familienfest nicht rechtzeitig erscheinen oder Ihren Urlaub nicht rechtzeitig antreten können.

Die EU-Verordnung über Fluggastrechte (Nr. 261/2004) sieht für diese Fälle eine sog. Ausgleichszahlung vor, die Ihnen die Fluggesellschaft als pauschalen Schadensersatz zahlen muss. Diese Pflicht setzen die Fluggesellschaften erfahrungsgemäß nicht oder nur sehr zögerlich um. Ohne gerichtliches Verfahren ist es nahezu unmöglich, die Ansprüche gegen Asiana Airlines durchzusetzen.
 

Wir helfen Ihnen, Ihr gutes Recht gerichtlich einzufordern und können Sie unterstützen, unabhängig davon, wo Sie wohnen - im Erfolgsfall völlig kostenfrei!

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Ansprüche kostenlos prüfen lassen?

Wenn wir auch Ihre Ansprüche kostenlos prüfen sollen, stehen wir Ihnen gern zur Verfügung!
 

Moritz Diekmann

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Markus Tischler

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Annika Dantzer

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Nadine Zemplin

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Juliane Dobberstein

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Wenn wir Ihre Ansprüche im Rahmen einer Erstberatung prüfen sollen, benutzen Sie bitte das Kontaktformular auf dieser Seite.
Sie können auch unser PDF-Formular ausfüllen und uns dieses per E-Mail an info@diekmann-rechtsanwaelte.de senden.

Für die Erstberatung fallen keine Kosten an!

Mit unserem kostenlosen Musterschreiben bis zu 600 Euro Entschädigung bei Asiana Airlines geltend machen!

Nutzen Sie unseren kostenlosen Mahnschreibengenerator zur Durchsetzung Ihrer Ausgleichsansprüche bei Flugverspätung, Flugannullierung oder Beförderungsverweigerung

 


Die EU-Verordnung über Fluggastrechte (Nr. 261/2004) sieht bei einer Flugverspätung von mehr als drei Stunden, einer Flugannullierung und bei Nichtbeförderung eine sog. Ausgleichszahlung vor, die Ihnen Asiana Airlines als pauschalen Schadensersatz zahlen muss. Je nach Entfernung zwischen Start- und Zielflughafen beträgt diese Ausgleichszahlung bis zu 600 € pro Fluggast. Leider zahlt Asiana Airlines die gesetzlich vorgeschriebenen Entschädigungen nur sehr zögerlich. Ohne ein gerichtliches Verfahren zahlt Asiana Airlines in den uns bekannten Fällen nicht. Daher muss in den meisten der Fälle Klage erhoben werden.

Vor der Einreichung einer Klage sollte der geschädigte Fluggast Asiana Airlines aber schriftlich unter Fristsetzung zur Zahlung auffordern, da er ansonsten im Falle eines Anerkenntnisses die Prozesskosten zu tragen hat. Mit Hilfe unseres kostenlosen Musterschreibens können Sie Asiana Airlines zur Zahlung auffordern. Und mit etwas Glück zahlt Asiana Airlines bereits auf dieses Schreiben.

Jetzt Mahnschreiben kostenlos generieren!

Um Ihnen die Geltendmachung Ihrer Ausgleichsansprüche gegen Asiana Airlines zu erleichtern, haben wir einen Mahnschreibengenerator entwickelt, mit dem Sie am Computer oder per Smartphone/Tablett ein Mahnschreiben an Asiana Airlines generieren und einfach als PDF-Datei herunterladen können. Wenn Sie zu dem Schreiben Fragen haben, können Sie sich gern kostenlos und unverbindlich an uns wenden.

Zum Mahnschreibengenerator

Falls Asiana Airlines bereits aufgrund des von uns kostenlos zur Verfügung gestellten Musterschreibens zahlt, würden wir uns über einen kurzen Hinweis per Email an info@diekmann-rechtsanwaelte.de oder einen Kommentar auf dieser Seite freuen.

Wenn Sie sich bereits schriftlich an Asiana Airlines gewandt und diese unter Fristsetzung zur Zahlung aufgefordert haben, ist eine weitere Aufforderung natürlich nicht erforderlich.

Pressespiegel

Erwähnung bei WELT
Unser Mahnschreiben-Generator wurde von der WELT am 02.04.2020 im Zusammenhang mit der Erstattung der Flugkosten bei Flügen, die augrund des Corona-Virus annulliert wurden, erwähnt (Link zum Artikel).

Erwähnungen bei Bild
Unser Mahnschreiben-Generator wurde bereits mehrfach von der Bild-Zeitung erwähnt (Ausgaben vom 22.07.2015, 05.08.2016 und im Rahmen der Titelstory am 28.07.2017)

Erwähnt in Bild Woche
Unser Mahnschreiben-Generator wurde in der Bild Woche - Ausgabe 35 vom 25.08.2016 - erwähnt.

Erwähnung bei Focus Online
Unser Mahnschreiben-Generator wurde von Focus Online erwähnt (Link zum Artikel)

Erwähnungen in der Funkuhr
Unser Mahnschreiben-Generator wurde mehrfach in der Funkuhr erwähnt (Ausgabe 35 vom 26.08.2016 und Ausgabe 33 vom 11.08.2017)

ZDF drehscheibe vom 08.08.2016
Unsere Kanzlei und unser Mahnschreiben-Generator wurden am 08.08.2016 vom ZDF im Rahmen des Formats drehscheibe erwähnt.

Aktuelle Flugverspätungen und Annullierungen

Flug Nr. Airline Abflug Ziel Planabflug Anspruch
MBU6508 Marabu Airlines (DI) MUC PMI 02.06.2023 250€
EW7177 Eurowings MUC HAM 01.06.2023 250€
SR4841 Sundair RHO DRS 01.06.2023 400€
BA909 British Airways Ltd. FRA LHR 01.06.2023 250€
SR4841 Sundair RHO DRS 31.05.2023 400€
LH1425 Lufthansa TIA FRA 30.05.2023 250€
EW9771 Eurowings XYG DUS 29.05.2023 250€
KL1807 KLM Royal Dutch Airlines AMS DRS 29.05.2023 250€
SEK7492 Alba Star HRG STR 28.05.2023 400€
A355 Tailwind AYT HAM 28.05.2023 400€
6117 Marabu Airlines (DI) EFL MUC 27.05.2023 250€
MBU6117 Marabu Airlines (DI) EFL MUC 27.05.2023 250€
EJU9114 EasyJet Europe (EJU) TFS BER 27.05.2023 400€
XQ275 SunExpress Deutschland LEJ AYT 27.05.2023 400€
TWI330 Tailwind STR AYT 26.05.2023 400€
TI330 Tailwind STR AYT 26.05.2023 400€
198 Lufthansa FRA BER 26.05.2023 250€
TI329 Tailwind AYT STR 26.05.2023 400€
U25122 EasyJet Europe (EJU) PMI BER 25.05.2023 400€
SR4739 Sundair RHO BRE 24.05.2023 400€
DE1613 Condor CFU DUS 21.05.2023 400€
6023 Marabu Airlines (DI) HRG MUC 20.05.2023 400€
SR4368 Sundair DRS HER 20.05.2023 400€
3192 Fly Egypt BER HRG 20.05.2023 400€
006 Lufthansa FRA HAM 20.05.2023 250€

Anspruch kostenlos prüfen lassen

Gerne bieten wir Ihnen an, Ihren Anspruch auf eine Ausgleichszahlung gegen Ihre Fluggesellschaft kostenlos zu prüfen.

Wenn wir auch für Sie gegen eine Fluggesellschaft einen Entschädigungsanspruch geltend machen sollen, freuen wir uns über Ihre unverbindliche Kontaktaufnahme mittels des nachstehenden Formulars, per Telefon oder per Email an info@diekmann-rechtsanwaelte.de.

Für die Erstberatung entstehen Ihnen keine Kosten!

Durch das Absenden der Daten wird kein Mandatsverhältnis begründet.


Ihre über das Kontaktformular eingegebenen Daten werden über eine sichere SSL-Verbindung übermittelt.

Bei Fragen zum Kontaktformular helfen wir Ihnen gern!

Fluggastdaten DE

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Entschädigung ohne Mahnung/Gerichtsverfahren erhalten?

Wenn Sie Ihre Entschädigung erhalten möchten, ohne auf die Reaktion auf Ihr Mahnschreiben an die Fluggesellschaft oder den Ausgang eines Gerichtsverfahrens zu warten, empfehlen wir Ihnen, sich an EUflight zu wenden.

Bei EUflight müssen Sie lediglich Ihre Flugdaten eingeben und erhalten dann eine Vereinbarung über den Kauf Ihrer Forderung gegen die Fluggesellschaft welche Sie nur noch unterschreiben und zusammen mit Ihren Reiseunterlagen an EUFlight schicken müssen. Sobald Ihre Vereinbarung mit EUflight zustande gekommen ist, bekommen Sie die Entschädigung abzüglich der Service-Gebühr von EUflight in Höhe von 35% (zzgl. MwSt) innerhalb kurzer Zeit ausgezahlt. EUflight wird vom Verbrauchermagazin Finanztip empfohlen.

Zu EUflight

LISTE DER ADRESSEN ALLER FLUGGESELLSCHAFTEN

Natürlich können Sie unser Musterschreiben auch für die Geltendmachung Ihrer Entschädigung gegen eine beliebige andere Fluggesellschaft geltend machen.

Um Ihnen die Suche nach der Anschrift der einzelnen Fluggesellschaft zu erleichtern, haben wir alle Fluggesellschaften, die aus Europa starten, recherchiert und in einer Excel-Liste zusammengestellt. Für die Richtigkeit und Aktualität der Angaben übernehmen wir keine Gewähr. Die Liste hat einen Stand 15.01.2015.

Die Liste genießt urheberrechtlichen Schutz und darf ohne unsere Zustimmung nicht veröffentlicht, vervielfältigt und/oder verbreitet werden.

Falls Sie feststellen sollten, dass einzelne Daten in der Liste nicht mehr aktuell sind, würden wir uns über einen Hinweis freuen.

Download Adressliste der Fluggesellschaften

Berechnung der Höhe des Ausgleichsanspruchs

Die Höhe des Ausgleichsanspruchs ergibt sich aus Art. 7 der Fluggastrecht-Verordnung und beträgt je nach Entfernung zwischen Abflughafen und Zielflughafen pro Person:
 

  1. 250 EUR bei einer Flugstrecke bis zu 1500 km
  2. 400 EUR bei einer Flugstrecke über 1500 km bis zu 3500 km
  3. 600 EUR bei einer Flugstrecke von mehr als 3500 km, wenn Start oder Ziel nicht in der EU liegen

Die Entfernung zwischen Ihrem Abflughafen und Ihrem Zielflughafen können Sie ganz einfach mit Hilfe des Entfernungsrechners unter luftlinie.org berechnen.

Sofern Ihnen die Fluggesellschaft einen Alternativflug zur anderweitigen Beförderung angeboten hat,  kann sich die Höhe Ihres Ausgleichsanspruchs um 50 % verringern. Hierbei ist entscheidend, inwieweit die ursprüngliche Ankunftszeit von der des Alternativflugs abweicht. Eine Verringerung um 50% ist bei Nr. 1 nur bis zu einer Abweichung von zwei Stunden, bei Nr. 2/3 bis zu drei Stunden und bei Nr. 4. bis zu vier Stunden möglich.