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Flug mit Ellinair verspätet, annulliert oder nicht befördert worden?

Wir machen Ihre Entschädigung gegen Ellinair nach der FluggastrechteVO geltend!

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Bis zu 600 € Ausgleichszahlung von Ellinair!!

Bei Flugverspätung, Flugannullierung oder Beförderungsverweigerung Ihres Ellinair-Fluges


Sofern Sie einen bestimmten Ellinair-Flug gebucht und sich rechtzeitig am Check-In eingefunden haben, Ellinair den Flug aber annulliert oder dieser sich um mehr als drei Stunden verspätet, bedeutet dies für Sie erhebliche Unannehmlichkeiten, da Sie nicht nur am Flughafen festsitzen, sondern unter Umständen zu einem wichtigen Geschäftstermin oder einem Familienfest nicht rechtzeitig erscheinen oder Ihren Urlaub nicht rechtzeitig antreten können.

Die EU-Verordnung über Fluggastrechte (Nr. 261/2004) sieht für diese Fälle eine sog. Ausgleichszahlung vor, die Ihnen die Fluggesellschaft als pauschalen Schadensersatz zahlen muss. Diese Pflicht setzen die Fluggesellschaften erfahrungsgemäß nicht oder nur sehr zögerlich um. Ohne gerichtliches Verfahren ist es nahezu unmöglich, die Ansprüche gegen Ellinair durchzusetzen.

Wir helfen Ihnen, Ihr gutes Recht gerichtlich einzufordern und können Sie unterstützen, unabhängig davon, wo Sie wohnen - im Erfolgsfall völlig kostenfrei!

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Ansprüche kostenlos prüfen lassen?

Wenn wir auch Ihre Ansprüche kostenlos prüfen sollen, stehen wir Ihnen gern zur Verfügung!
 

Moritz Diekmann

Rechtsanwalt
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Markus Tischler

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Juliane Dobberstein

Sekretariat

Wenn wir Ihre Ansprüche im Rahmen einer Erstberatung prüfen sollen, benutzen Sie bitte das Kontaktformular auf dieser Seite.
Sie können auch unser PDF-Formular ausfüllen und uns dieses per E-Mail an info@diekmann-rechtsanwaelte.de senden.

Für die Erstberatung fallen keine Kosten an!

Mit unserem kostenlosen Musterschreiben bis zu 600 Euro Entschädigung bei Ellinair geltend machen!

Nutzen Sie unseren kostenlosen Mahnschreibengenerator zur Durchsetzung Ihrer Ausgleichsansprüche bei Flugverspätung, Flugannullierung oder Beförderungsverweigerung


Die EU-Verordnung über Fluggastrechte (Nr. 261/2004) sieht bei einer Flugverspätung von mehr als drei Stunden, einer Flugannullierung und bei Nichtbeförderung eine sog. Ausgleichszahlung vor, die Ihnen Ellinair als pauschalen Schadensersatz zahlen muss. Je nach Entfernung zwischen Start- und Zielflughafen beträgt diese Ausgleichszahlung bis zu 600 € pro Fluggast. Leider zahlt Ellinair die gesetzlich vorgeschriebenen Entschädigungen nur sehr zögerlich. Ohne ein gerichtliches Verfahren zahlt Ellinair in den uns bekannten Fällen nicht. Daher muss in den meisten der Fälle Klage erhoben werden.

Vor der Einreichung einer Klage sollte der geschädigte Fluggast Ellinair aber schriftlich unter Fristsetzung zur Zahlung auffordern, da er ansonsten im Falle eines Anerkenntnisses die Prozesskosten zu tragen hat. Mit Hilfe unseres kostenlosen Musterschreibens können Sie Ellinair zur Zahlung auffordern. Und mit etwas Glück zahlt Ellinair bereits auf dieses Schreiben.

Jetzt Mahnschreiben kostenlos generieren!

Um Ihnen die Geltendmachung Ihrer Ausgleichsansprüche gegen Ellinair zu erleichtern, haben wir einen Mahnschreibengenerator entwickelt, mit dem Sie am Computer oder per Smartphone/Tablett ein Mahnschreiben an Ellinair generieren und einfach als PDF-Datei herunterladen können. Wenn Sie zu dem Schreiben Fragen haben, können Sie sich gern kostenlos und unverbindlich an uns wenden.

Zum Mahnschreibengenerator

Falls Ellinair bereits aufgrund des von uns kostenlos zur Verfügung gestellten Musterschreibens zahlt, würden wir uns über einen kurzen Hinweis per Email an info@diekmann-rechtsanwaelte.de oder einen Kommentar auf dieser Seite freuen.

Wenn Sie sich bereits schriftlich an Ellinair gewandt und diese unter Fristsetzung zur Zahlung aufgefordert haben, ist eine weitere Aufforderung natürlich nicht erforderlich.

Pressespiegel

Erwähnung bei WELT
Unser Mahnschreiben-Generator wurde von der WELT am 02.04.2020 im Zusammenhang mit der Erstattung der Flugkosten bei Flügen, die augrund des Corona-Virus annulliert wurden, erwähnt (Link zum Artikel).

Erwähnungen bei Bild
Unser Mahnschreiben-Generator wurde bereits mehrfach von der Bild-Zeitung erwähnt (Ausgaben vom 22.07.2015, 05.08.2016 und im Rahmen der Titelstory am 28.07.2017)

Erwähnt in Bild Woche
Unser Mahnschreiben-Generator wurde in der Bild Woche - Ausgabe 35 vom 25.08.2016 - erwähnt.

Erwähnung bei Focus Online
Unser Mahnschreiben-Generator wurde von Focus Online erwähnt (Link zum Artikel)

Erwähnungen in der Funkuhr
Unser Mahnschreiben-Generator wurde mehrfach in der Funkuhr erwähnt (Ausgabe 35 vom 26.08.2016 und Ausgabe 33 vom 11.08.2017)

ZDF drehscheibe vom 08.08.2016
Unsere Kanzlei und unser Mahnschreiben-Generator wurden am 08.08.2016 vom ZDF im Rahmen des Formats drehscheibe erwähnt.

Entschädigung ohne Mahnung/Gerichtsverfahren erhalten?

Wenn Sie Ihre Entschädigung erhalten möchten, ohne auf die Reaktion auf Ihr Mahnschreiben an die Fluggesellschaft oder den Ausgang eines Gerichtsverfahrens zu warten, empfehlen wir Ihnen, sich an EUflight zu wenden.

Bei EUflight müssen Sie lediglich Ihre Flugdaten eingeben und erhalten dann eine Vereinbarung über den Kauf Ihrer Forderung gegen die Fluggesellschaft welche Sie nur noch unterschreiben und zusammen mit Ihren Reiseunterlagen an EUFlight schicken müssen. Sobald Ihre Vereinbarung mit EUflight zustande gekommen ist, bekommen Sie die Entschädigung abzüglich der Service-Gebühr von EUflight in Höhe von 35% (zzgl. MwSt) innerhalb kurzer Zeit ausgezahlt. EUflight wird vom Verbrauchermagazin Finanztip empfohlen.

Zu EUflight

Aktuelle Verspätungen und Annullierungen

Flug Nr. Airline Abflug Ziel Planabflug Anspruch
TK1709 Turkish Airlines IST STR 02.10.2024 400€
1755/2106 Lufthansa ATH HAJ 28.09.2024 400€
EW7527 Eurowings FUE HAM 28.09.2024 400€
7527 Eurowings FUE HAM 28.09.2024 400€
LH415,LH1942 Lufthansa IAD BER 27.09.2024 300€
1184 EasyJet (EZS) HAM BSL 27.09.2024 250€
OS430 Austrian Airlines NCE VIE 26.09.2024 250€
3568 Eurowings HAJ FAO 24.09.2024 400€
W4052 Wizz Air MLH BEG 23.09.2024 250€
W64052 Wizz Air BSL BEG 23.09.2024 250€
LH1279 Lufthansa ATH DRS 19.09.2024 400€
De1650 Condor STR RHO 19.09.2024 400€
FR1963 Ryanair FMM ZAD 18.09.2024 250€
LH6946 Lufthansa HAM FNC 18.09.2024 400€
NI991 Niki Luftfahrt HAM VIE 17.09.2024 250€
X37102 TUIfly.com SID DUS 15.09.2024 600€
W64730 Wizz Air HHN SKP 14.09.2024 250€
XQ719 SunExpress STR TZX 14.09.2024 400€
OS297 Austrian Airlines VIE HAJ 13.09.2024 250€
DE1657 Condor RHO LEJ 13.09.2024 400€
DE1571 Condor FNC FRA 12.09.2024 400€
DE1506 Condor HAM FNC 12.09.2024 400€
6825 Eurowings NUE PMI 12.09.2024 250€
LH2234 Oman Air MUC MCT 11.09.2024 600€
EW-6837 Eurowings ZRH PMI 10.09.2024 250€

Anspruch gegen Ellinair kostenlos prüfen lassen

Gerne bieten wir Ihnen an, Ihren Anspruch auf eine Ausgleichszahlung gegen Ellinair kostenlos zu prüfen.

Wenn wir auch für Sie gegen Ellinair einen Entschädigungsanspruch geltend machen sollen, freuen wir uns über Ihre unverbindliche Kontaktaufnahme mittels des nachstehenden Formulars, per Telefon oder per Email an info@diekmann-rechtsanwaelte.de.

Für die Erstberatung entstehen Ihnen keine Kosten!

Durch das Absenden der Daten wird kein Mandatsverhältnis begründet.


Ihre über das Kontaktformular eingegebenen Daten werden über eine sichere SSL-Verbindung übermittelt.

Bei Fragen zum Kontaktformular helfen wir Ihnen gern!

Fluggastdaten DE

Fluggastdaten
Ihre Flugdaten
Grund für die Ausgleichszahlung
Ihre Reisezeiten
Ersatzbeförderung?
Ihre Kontaktdaten
Zahl der Mitreisenden
Mahnung an Fluggesellschaft?
Rechtsschutzversicherung (RSV)?
Dokumente hochladen
weitere Angaben

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LISTE DER ADRESSEN ALLER FLUGGESELLSCHAFTEN

Natürlich können Sie unser Musterschreiben auch für die Geltendmachung Ihrer Entschädigung gegen eine beliebige andere Fluggesellschaft geltend machen.

Um Ihnen die Suche nach der Anschrift der einzelnen Fluggesellschaft zu erleichtern, haben wir alle Fluggesellschaften, die aus Europa starten, recherchiert und in einer Excel-Liste zusammengestellt. Für die Richtigkeit und Aktualität der Angaben übernehmen wir keine Gewähr. Die Liste hat einen Stand 15.01.2015.

Die Liste genießt urheberrechtlichen Schutz und darf ohne unsere Zustimmung nicht veröffentlicht, vervielfältigt und/oder verbreitet werden.

Falls Sie feststellen sollten, dass einzelne Daten in der Liste nicht mehr aktuell sind, würden wir uns über einen Hinweis freuen.

Download Adressliste der Fluggesellschaften

Berechnung der Höhe des Ausgleichsanspruchs

Die Höhe des Ausgleichsanspruchs ergibt sich aus Art. 7 der Fluggastrecht-Verordnung und beträgt je nach Entfernung zwischen Abflughafen und Zielflughafen pro Person:
 

  • 250 EUR bei einer Flugstrecke bis zu 1500 km
  • 400 EUR bei einer Flugstrecke über 1500 km bis zu 3500 km
  • 600 EUR bei einer Flugstrecke von mehr als 3500 km, wenn Start oder Ziel nicht in der EU liegen

Die Entfernung zwischen Ihrem Abflughafen und Ihrem Zielflughafen können Sie ganz einfach mit Hilfe des Entfernungsrechners unter luftlinie.org berechnen.

Sofern Ihnen die Fluggesellschaft einen Alternativflug zur anderweitigen Beförderung angeboten hat,  kann sich die Höhe Ihres Ausgleichsanspruchs um 50 % verringern. Hierbei ist entscheidend, inwieweit die ursprüngliche Ankunftszeit von der des Alternativflugs abweicht. Eine Verringerung um 50% ist bei Nr. 1 nur bis zu einer Abweichung von zwei Stunden, bei Nr. 2/3 bis zu drei Stunden und bei Nr. 4. bis zu vier Stunden möglich.