Veröffentlicht in ZLR (Zeitschrift für das gesamte Lebensmittelrecht) 2012, S. 197 ff.
Die elektronische Zigarette (E-Zigarette) könnte zu einer ernsthaften Alternative zu normalen Tabakprodukten werden. Dabei wirft diese neuartige Produktentwicklung zahlreiche Rechtsfragen auf, mit denen sich mittlerweile auch die Rechtsprechung auseinandergesetzt hat. Die in der E-Zigarette verdampften Flüssigkeiten (sog. Liquids) bewegen sich in einem rechtlichen Graubereich zwischen Arzneimitteln und Lebensmitteln. Vor diesem Hintergrund beleuchtet die Autorin die einschlägigen Vorschriften und Rechtsprechung zur E-Zigarette und beantwortet die entscheidende Frage, ob die Liquids für E-Zigaretten als Arzneimittel oder Lebensmittel einzustufen sind.
Ganzer Beitrag zu finden in: ZLR 2012, S. 197 ff.
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E-Zigaretten, Lebensmittel, Arzneimittel, Liquids, nikotinhaltig, pharmakologische Wirkung, 2004/27/EG, BfArM, Tabak, Richtlinie, 2001/83/EG