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Deutscher Lebensmittelverband fordert Rahmenbedingungen für Klöckners „Nutri-Score“

Übergewicht ist auch in Europa längst zur Volkskrankheit geworden. Laut der Weltgesundheitsorganisation WHO sind fast 60% aller europäischen Bürgerinnen und Bürger übergewichtig, haben also einen Body-Mass-Index von 25 kg/m² oder höher. Dies schadet nicht nur den betroffenen Personen, sondern sorgt auch für eine zunehmende Belastung gesetzlicher Krankenkassen.
 
Um dieser Entwicklung entgegenzutreten und einen Beitrag zur Übergewichtsprävention und –reduzierung in der Bevölkerung zu leisten, möchte nach langjährigem Streit nun auch Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) den sogenannten „Nutri-Score“ in Deutschland einführen. Das bereits in Frankreich genutzte Nährwertkennzeichnungssystem gibt auf einer fünfstufigen Skala einen aus dem Protein-, Fett- Kohlenhydrat- und Salzgehalt berechneten Wert an, welcher dem Verbraucher Aufschluss darüber geben soll, ob das Produkt eine gesunde oder eher weniger gesunde Nährstoffbilanz aufweist. Es soll sich hierbei nicht um eine gesetzliche Kennzeichnungspflicht handeln, sondern einen freiwilligen Anreiz für Hersteller und Verbraucher darstellen, sich stärker auf gesündere Produkte zu konzentrieren. 

Das Institut für Demoskopie Allensbach hat nun in einer repräsentativen Verbraucherumfrage festgestellt, dass die Bewertungsgrundlagen für den Nutri-Score vom durchschnittlichen Verbraucher jedoch nicht nachvollziehbar seien. Drei weitere Systeme zur Nährwertkennzeichnung, unter anderem das sogenannte „Ampel-System“, schnitten hierbei deutlich besser ab und zeigten eine weitaus höhere Informationskraft. 

Kritik an der derzeitigen Form des Nutri-Scores äußerte auch der deutsche Lebensmittelverband, welcher am 03.12.2019 in einem Thesenpapier zehn Rahmenbedingungen und Änderungsvorschläge veröffentlichte, deren Umsetzung die bestehenden Widersprüche zum Wohle und Schutz von Kunden und Unternehmen auflösen sollen. Der Verband fordert z.B. die Einführung einer einheitlichen Regelung auf europäischer Ebene, eine Gewährleistung der Freiwilligkeit der Nutzung, die Berücksichtigung von Verzehrmengen sowie weitere kleinere Anpassungen.