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Deutsche Lebensmittelbuch-Kommission veröffentlicht Leitsätze für vegane und vegetarische Lebensmittel

Im Dezember 2018 wurden die lang erwarteten Leitsätze der Deutschen Lebensmittelbuch-Kommission (DLMBK) zur Begriffsbestimmung von veganen und vegetarischen Lebensmitteln mit Ähnlichkeit zu Lebensmittel tierischen Urspungs veröffentlicht. Damit besteht zum ersten Mal ein belastbarer Anhaltspunkt für Lebensmittelunternehmer und Gerichte, unter welchen Voraussetzungen eine entsprechende Bezeichnung ausgesprochen werden darf. Die Leitsätze der Kommission sollen die allgemeine Verkehrsauffassung zu bestimmten Lebensmittel und deren Eigenschaften wiedergeben. Sie sind zwar nicht verbindlich, da sie weder Rechtsnorm noch Verordnung sind. Dennoch sind sie eine wichtige Orientierungshilfe für die Kennzeichnung von Lebensmitteln. Den Leitsätzen kommt die Bedeutung eines vorweggenommenen Sachverständigengutachtens zu. Sie werden regelmäßig durch Gerichte übernommen, auch wenn sie gänzlich der gerichtlichen Nachprüfung unterliegen. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass Hersteller, die die Vorgaben der Leitsätze einhalten, regelmäßig Verbraucherirreführung und wettbewerbsrechtliches Verhalten minimieren können.

Nach der Begriffsbestimmung  nach Nr. 1.1.1 sind vegane Lebensmittel solche, die keine Erzeugnisse tierischen Ursprungs sind und bei denen auf allen Produktions- und Verarbeitungsstufen

  • Zutaten (einschließlich Zusatzstoffe, Trägerstoffe, Aromen und Enzyme) oder
  • Verarbeitungshilfsstoffe oder
  • Nichtlebensmittelzusatzstoffe, die auf dieselbe Weise und zu demselben Zweck wie Verarbeitungshilfsstoffe verwendet werden, die tierischen Ursprungs sind, in verarbeiteter oder unverarbeiteter Form zugesetzt oder verwendet worden sind.

Nach dieser Definition dürfen auf keiner Verarbeitungsstufe Stoffe tierischen Ursprungs eingesetzt werden. Damit wird nach dieser Definition z.B. eine Auslobung als „veganer Wein“ unzulässig, wenn im Herstellungsprozess tierische Klärmittel eingesetzt wurden. Winzer setzen diese ein, um Weine von Trübstoffen zu befreien und sie zu filtrieren.  Etwa mit Gelatine aus Schweineschwarten oder aus Knochen, Knorpeln und Sehnen vom Rind..

Vegetarisch sind nach Nr. 1.1.2. Lebensmittel, welche die Anforderungen an vegane Lebensmittel erfüllen, bei deren Produktion jedoch abweichend davon Milch, Kolostrum, Farmgeflügeleier, Bienenhonig, Bienenwachs, Propolis oder Wollfett/Lanolin aus von lebenden Schafen gewonnener Wolle, oder deren Bestandteile oder daraus gewonnene Erzeugnisse zugesetzt oder verwendet worden sein können.

Den Volltext der Leitsätze finden Sie unter dem folgenden Link: https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/Ernaehrung/Lebensmittelbuch/LeitsaetzevegetrarischeveganeLebensmittel.pdf?__blob=publicationFile