Das Gesundheitssystem der Bundesrepublik sieht sich zunehmend mit großen Herausforderungen konfrontiert: die Gesellschaft wird durchschnittlich immer älter, die Anzahl an chronisch kranken Menschen steigt und es herrscht ein deutlich spürbarer Fachkräftemangel. Zugleich bietet moderne Informationstechnik wie vor allem das Internet enorme Chancen, gerade auch für die Lösung solcher Probleme. Um diese jedoch nutzen zu können, bedarf es erneuerter gesetzlicher Vorgaben, Regulierungen und staatlicher Förderung, da viele Abläufe im Gesundheitssektor immer noch analog oder zumindest, aufgrund von diversen und mitunter miteinander inkompatiblen Datenverarbeitungsprogrammen, sehr ineffizient ablaufen.
Dieser Entwicklung versucht der Gesetzgeber nun mit dem Gesetz für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation (DVG) entgegenzutreten, welches bereits am 7. November 2019 vom Bundestag beschlossen wurde und größtenteils im Bundesgesundheitsministerium unter Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) erarbeitet wurde. Das DVG begründet kein eigenes Gesetzbuch, sondern enthält umfassende Änderungen an bereits bestehenden Gesetzen, wie z.B. dem fünften und dem elften Buch des Sozialgesetzbuches. Die wichtigsten Neuerungen sind im Folgenden kurz dargestellt:
1. Versicherte erhalten einen Anspruch auf digitale Gesundheitsanwendungen
Konkret soll es also möglich sein, neben Medikamenten etc. auch „Gesundheits-Apps“ vom Arzt verschrieben zu bekommen. Ein Verzeichnis über erstattungsfähige Apps soll das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) führen.
2. Telemedizin wird gestärkt
Zum einen sollen die bestehenden Rechtsunsicherheiten bezüglich Videosprechstunden ausgeräumt und deren Inanspruchnahme erleichtert werden. Zum anderen soll die Abrechnung von Telekonsilien in einem weiten Umfang in der vertragsärztlichen Versorgung und sektorenübergreifend ermöglicht und extrabudgetär vergütet werden, was einer effizienten und schnelleren fachlichen Zusammenarbeit aller jeweils befugten Mediziner und Krankenhäuser dienen soll. Zur Unterstützung soll die bereits bestehende Telematikinfrastruktur erheblich ausgebaut werden.
3. Förderung digitaler Innovationen durch Krankenkassen wird ermöglicht
Krankenkassen sollen die Entwicklung digitaler Innovationen (künstliche Intelligenz, digitale Medizinprodukte etc.) durch den Erwerb von Anteilen an Investmentvermögen fördern dürfen. Grund dafür seien die Qualität und die Wirtschaftlichkeit der Versorgung.
Kritik erfährt das Vorhaben vor allem von oppositionellen Fraktionen und Datenschutzverbänden, welche eine Gefahr für die informationelle Selbstbestimmung der Patienten aufgrund unzureichender Datenschutzregelungen befürchten. Der Bundesminister weist dies jedoch zurück.
Das Gesetz reiht sich ein in eine Vielzahl von Gesetzen mit ähnlicher Zielrichtung. So soll in einem nächsten Schritt z.B. die Möglichkeiten und die Verbreitung der elektronischen Patientenakte erheblich ausgebaut werden; hierzu ist ein eigenständiges Gesetz geplant.
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