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Sonstige Rechtsgebiete


Europäische Gemeinschaft tritt Haager Konferenz für Internationales Privatrecht bei. Pressemitteilung des BJM 3. vom April 2007.

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat heute in Den Haag die Urkunde über den Beitritt der Europäischen Gemeinschaft zur Haager Konferenz für Internationales Privatrecht hinterlegt.

„Internationale Handelsbeziehungen nehmen immer weiter zu. Auch die Bürgerinnen und Bürger Europas werden immer mobiler; zunehmend leben und arbeiten sie nicht nur in anderen Mitgliedstaaten, sondern auch außerhalb der EU. Vor diesem Hintergrund brauchen wir klare Regeln, wie Ansprüche auch über die Grenzen der Europäischen Union hinaus durchsetzbar sind. Trotz unterschiedlicher Rechtssysteme wollen wir größtmögliche Rechtssicherheit und Transparenz für Privatpersonen und Unternehmen erreichen. Mit dem heutigen Beitritt zur Haager Konferenz kann die Europäische Gemeinschaft diese Interessen der EU-Bürger direkt in die Verhandlungen künftiger Haager Übereinkommen einbringen,“ sagte Zypries.

Der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht gehören 65 Mitgliedstaaten an. Die Einrichtung bemüht sich seit über 100 Jahren darum, weltweit einheitlich geltende Regeln für grenzüberschreitende Rechtsfragen auf dem Gebiet des Zivil- und Handelsrechts festzulegen. Ursprünglich war die Konferenz allein mit Aspekten des Internationalen Privatrechts befasst – das Internationale Privatrecht regelt bei grenzüberschreitenden privatrechtlichen Konflikten, welche der verschiedenen Rechtsordnungen Anwendung findet. Mittlerweile hat die Konferenz 36 Übereinkommen geschaffen, die neben dem Internationalen Privatrecht auch das internationale Verfahrensrecht betreffen. Die Übereinkommen sind von zahlreichen Staaten ratifiziert worden.

Beispiele: Das Haager Zustellungsübereinkommen vereinfacht die Zustellung von Schriftsätzen in einem Prozess, in dem die Rechtsordnungen verschiedener Länder zu berücksichtigen sind. Mit dem Haager Kindesentführungsübereinkommen lässt sich das Sorgerecht eines Elternteils, das ein nationales Gericht bereits festgestellt hat, in einem grenzüberschreitenden Konflikt leichter durchsetzen.

Bislang war der Beitritt zur Haager Konferenz ausschließlich Staaten vorbehalten, durch eine Satzungsänderung ist er nunmehr auch der Europäischen Gemeinschaft möglich. Sie wird so künftig die Interessen der EU-Mitgliedstaaten mit mehr Gewicht in den Verhandlungen der Haager Konferenz vertreten können. Hinzu kommt, dass die Belange der justiziellen Zusammenarbeit innerhalb der EU, die auch gegenüber Nicht-EU-Staaten von Bedeutung sind, teilweise nur von der Europäischen Gemeinschaft in die Verhandlungen der Haager Konferenz eingebracht werden können. Die Koordination der justiziellen Zusammenarbeit ist eine durch den EG-Vertrag der Europäischen Gemeinschaft zugewiesene Aufgabe, die nicht gänzlich von einzelnen Mitgliedstaaten wahrgenommen werden kann. In der justiziellen Zusammenarbeit der EU sind zur Zeit zahlreiche Vorhaben auf dem Weg, die zum Ziel haben, die Normen des Internationalen Privatrechts zu vereinfachen (z.B. die Rom II-Verordnung über das auf außervertragliche Schuldverhältnisse anwendbare Recht, die Unterhaltsverordnung). Genau auf diesen Gebieten ist auch die Haager Konferenz tätig. Als Mitglied der Haager Konferenz kann die Europäische Gemeinschaft somit Interessen, die sie innerhalb der EU wahrnimmt, auch gegenüber Nicht-EU-Staaten vertreten und in die Verhandlungen künftiger Übereinkommen einfließen lassen.

Quelle: Pressemitteilung des BJM