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Europäisches Parlament: Neue Regeln für Online-Musikdienste. Abstimmung vom 13.03.2007.

Das EP fordert die Kommission auf, so bald wie möglich einen Vorschlag für eine flexible Rahmenrichtlinie vorzulegen, die die kollektive Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten für grenzübergreifende Online-Musikdienste regelt. Die Abgeordneten befürworten einen "stärkeren, dabei aber kontrollierten Wettbewerb", durch den die kulturelle Vielfalt Europas geschützt wird.

Die Berichterstatterin Katalin LEVAI (SPE, HU) hält die Initiative für einen "Prüfstein für die künftige Entwicklung eines größeren Marktes für Urheberrechte". Sie weist darauf hin, "dass dieselben Grundsätze, die für die Wahrnehmung von Urheberrechten für Online-Musikdienste gelten, auch für die Offline-Umgebung gelten können und höchstwahrscheinlich zu gegebener Zeit gelten werden, wie etwa Funk und Fernsehen".

Beibehaltung des bestehenden Systems von nationalen Verwertungsgesellschaften und gegenseitigen Vereinbarungen

Das bestehende Netz der nationalen Verwertungsgesellschaften spielt "eine wichtige Rolle bei der finanziellen Unterstützung zur Förderung von neuen Repertoires und von Minderheitenrepertoires in Europa", so die Parlamentarier. Urheberrechte auf Musikwerke werden gegenwärtig von Verwertungsgesellschaften verwaltet, in denen sich auf nationaler Ebene Urheber und andere Rechteinhaber, wie Verleger, zusammengeschlossen haben. Diese Vereinigungen nehmen auf einer kollektiven Grundlage die Nutzungsgebühren für die Musikwerke ein und zahlen sie an die Rechteinhaber aus. Die Rechteinhaber werden im nationalen Hoheitsgebiet unmittelbar durch die Verwertungsgesellschaft vertreten.

Das auf europäischer und internationaler Ebene bestehende "System gegenseitiger Vereinbarungen“ zwischen den einzelnen nationalen Verwertungsgesellschaften sollte nach Ansicht des Parlaments beibehalten werden. Es biete unterschiedslos allen gewerblichen und individuellen Nutzern einen Zugangs zum weltweiten Repertoire, gewährleistete "echte kulturelle Vielfalt" und fördere den fairen Wettbewerb auf dem Binnenmarkt. Durch dieses System können die Nutzer von einer Verwertungsgesellschaft eine Lizenz für das Weltrepertoire erwerben, die sie in dem jeweiligen nationalen Hoheitsgebiet der Verwertungsgesellschaft nutzen wollen.

Fairer und kontrollierter Wettbewerb ohne territoriale Beschränkungen

Die Abgeordneten sprechen sich für "stärkeren, dabei aber kontrollierten Wettbewerb" aus. Die Einführung eines solchen Systems diene sowohl den Interessen der Rechteinhaber als auch der Förderung der kulturellen Vielfalt und Kreativität. Nach Meinung des Plenums sollte eine Richtlinie in diesem Bereich u.a. folgende Elemente umfassen:

  • ein hohes Schutzniveau sowie Gleichbehandlung der Rechteinhaber

  • alternative Streitbeilegungsverfahren, um langwierige und kostenaufwendige Gerichtsverfahren für alle Beteiligten zu vermeiden

  • eine demokratische, transparente und verantwortungsvolle Leitung der Verwaltungsgesellschaften, u.a. durch die Festlegung von Mindeststandards für die Organisationsstrukturen, die Transparenz und die Regeln für die Verteilung der Rechte

  • eine umfassende Transparenz in den Verwertungsgesellschaften, insbesondere was die Berechnungen der Tarife, die Verwaltungskosten und Angebotsstruktur betrifft

  • fairer und kontrollierter Wettbewerb ohne territoriale Beschränkungen, aber mit den notwendigen und geeigneten qualitativen Kriterien

  • negative Auswirkungen auf das Niveau der Nutzungsgebühren müssen vermieden werden, indem gewährleistet wird, dass die Lizenzen auf der Grundlage der Tarife des Landes erteilt werden, in dem das Werk genutzt wird (dem so genannten Bestimmungsland)

  • die Verfügbarkeit des Weltrepertoires durch Lizenzen, die innerhalb der EU und durch interoperable technische Plattformen von jeder Verwertungsgesellschaft erworben werden können

  • die Möglichkeit gesamteuropäische Lizenzen von jeder Verwertungsgesellschaft zu erhalten, die das Weltrepertoire abdeckt.


Europaweite und Multirepertoirelizenzen

Den Verwertungsgesellschaften sollte es außerdem freistehen, gewerblichen Nutzern von allen Orten in der EU aus, europaweite und Multirepertoirelizenzen für grenzübergreifende und Online-Nutzung und für die Nutzung in der Mobiltelefonie und in anderen digitalen Netzen zu erteilen. Solche Mehrgebietslizenzen sollten "unter fair ausgehandelten Bedingungen ohne Diskriminierung zwischen den Nutzern und bei Gewährleistung von Interoperabilität zwischen verschiedenen Technologien" gewährt werden, so die Parlamentarier.

Quelle: Pressemitteilung des Europäischen Parlaments vom 13.03.2007.