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Europäisches Parlament: Schaffung eines Rechtsrahmens für die gemeinschaftliche Gesundheitsversorgung. Abstimmung vom 13.03.2007.

In einer heute angenommenen Resolution zur grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung weist das Europäische Parlament auf die Verpflichtung hin, einen hochwertigen Gesundheitsschutz in der EU zu gewährleisten. Außerdem fordert das Plenum dazu auf, die Patientenrechte zu stärken und einen Rechtsrahmen für grenzüberschreitende Bestimmungen in der Gesundheitsversorgung zu schaffen.

Das Parlament verweist in der Resolution auf die vertraglich verankerte Verpflichtung, EU-weit ein hohes Niveau beim Schutz der menschlichen Gesundheit zu gewährleisten und "hält es daher für notwendig, einen Rechtsrahmen für grenzüberschreitende Bestimmungen im Bereich der Gesundheitsversorgung zu schaffen". Nur so könnten der barrierefreie Zugang der Patienten zu Gesundheitsdienstleistungen und die nachhaltige Finanzierung der Versorgung garantiert werden.

Eindeutige Regelungen kommen allen Seiten zu Gute

Unter Berücksichtigung mehrerer Urteile des EuGH nennt das Parlament die Schaffung von Rechtssicherheit vor allem im Hinblick auf die europaweite Kostenerstattung als vorrangiges Ziel. Mit eindeutigen Regelungen komme man den Bedürfnissen von Patienten, nationalen Krankenversicherungen und Erbringern von Diensten der Gesundheitsversorgung gleichermaßen nach. Gleichzeitig könnten so auch Ressourcen besser genutzt und Prozesse vereinfacht werden.

Koordination von Behandlungsprozessen europaweit

Um die angestrebte Mobilität von Patienten, Angehörigen der einschlägigen Berufe und Anbietern von Gesundheitsdienstleistungen (von einem anderen Land aus) gleichermaßen sicherzustellen, müssten im Rahmen der Maßnahmen zur grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung vor allem auch klare Vorschriften über die Teilung der Aufgaben in den verschiedenen Stadien (und evtl. verschiedenen Ländern) einer Behandlung festgelegt werden. Die Verbesserung von Informationswegen, die Schaffung eines Netzes europäischer Referenzzentren und der Austausch über die "Registrierung und den fachlichen Status im Hinblick auf die im Gesundheitswesen grenzüberschreitend Tätigen" sollten außerdem forciert werden. Die verstärkte Aufklärung der Patienten (ihrer Rechte und Pflichten) sollte durch die "Aufnahme einer gemeinsamen Charta der Patientenrechte in den künftigen gemeinschaftlichen Rahmen" und durch eine zentrale Anlaufstelle für Patientenklagen ergänzt werden. Neben der Ausarbeitung von gemeinsamen Grundsätzen und Leitlinien empfiehlt das EP außerdem "die Entwicklung harmonisierter Gesundheitsindikatoren (wie etwa Blutuntersuchungsnormen)".

Pressebericht zur Abstimmung - Plenarsitzung vom 15.03.2007 in Straßburg